Die Energiekosten explodieren weiter. Wegen der teils drastischen Preiserhöhungen kündigen immer mehr Kunden ihre Verträge mit Energieanbietern. Eine Auswertung von Volders zeigt, wie dramatisch die Entwicklung ist.
Energiekrise: Kündigungsniveau bei Strom- und Gasanbietern steigt
Beim Kündigungsservice Volders stiegen die Kündigungen von Stromverträgen im Jahr 2022 um 33 Prozent, bei den Gasverträgen waren es sogar plus 49 Prozent (jeweils gegenüber 2021). Damit verstärkt sich die Entwicklung aus dem Vorjahr: Schon von 2020 auf 2021 stieg die Zahl der Kündigungen in der Kategorie Strom um 19 Prozent, in der Kategorie Gas um 21 Prozent.
Kündigungen wegen Preiserhöhungen nehmen zu
Angefeuert wird der Trend durch die Preiserhöhungen der Energieversorger, wie ein Blick auf die von Volders erfassten Kündigungsgründe zeigt: Jede vierte Kündigung eines Stromvertrags erfolgt inzwischen aufgrund einer „Preiserhöhung“ (2022: 25 Prozent). Das entspricht einer deutlichen Steigerung zum Vorjahr (2021: 16 Prozent). Beim Gas avancierten die steigenden Preise sogar zum mit Abstand häufigsten Grund für Kündigungen (2022: 33 Prozent, 2021: 24 Prozent).
Außerdem ist ein „Umzug“ ein nach wie vor wichtiger, wenn auch rückläufiger, Kündigungsgrund bei Verträgen für Strom (2022: 31 Prozent, 2021: 46 Prozent) und Gas (2022: 23 Prozent, 2021: 37 Prozent).
Die erwähnten Anbieter sind in folgenden Kategorien kündbar: Strom - Gas
Erhöhte Wartezeit bei Kündigungsbestätigungen
Leider kommt es im Energiesektor bei der Bestätigung von Kündigungen zu Verzögerungen: Mehr als jeder zehnte Wechselwillige gibt an, die Kündigungsbestätigung erst auf explizite Nachfrage von seinem alten Energieanbieter erhalten zu haben (2022: 13 Prozent, 2021: 9 Prozent). Das ist der Höchstwert aller Vertragskategorien bei Volders (branchenübergreifend 2022: 6 Prozent). Ärgerlich, denn eigentlich müssen Energielieferanten ihren Haushaltskund:innen außerhalb der Grundversorgung die Kündigung innerhalb einer Woche bestätigen.
Sonderkündigungsrecht: Wechsel trotz laufendem Vertrag
Unser Tipp: Nicht jede Preiserhöhung muss man sich gefallen lassen. Die Lieferanten sind gesetzlich verpflichtet, über die steigenden Preise zu informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen – sonst ist die Preiserhöhung unwirksam. Und bei rechtmäßigen Preiserhöhungen können Betroffene von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ein anschließender Anbieterwechsel kann sich durchaus lohnen, denn die Neukundenpreise für Strom und Gas sinken wieder.
Über die Untersuchung
Volders hat für die Untersuchung über 100.000 Kündigungen von Strom- und Gasverträgen ausgewertet, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2022 über den Kündigungsservice versendet wurden. Außerdem wurden die Kündigungsgründe sowie die Antwortzeiten der Anbieter analysiert, die Nutzer:innen im Zuge ihrer Kündigung über Volders angegeben haben. Alle Angaben sind freiwillig. Freitextfelder wurden nicht gesondert ausgewertet.