Der Vertrag mit einem Fitnessstudio kann unabhängig von der Laufzeit immer dann gekündigt werden, wenn im Vertragsverhältnis Probleme oder Störungen auftreten. Dafür reicht es jedoch nicht aus, wenn du keine Lust mehr hast, in das Studio zu gehen. Juristen unterscheiden bei den Gründen für eine außerordentliche Kündigung zwischen solchen, bei denen dem Fitnessstudiobetreiber eine Frist zur Abhilfe eingeräumt werden muss und solchen, die ohne vorherige Fristsetzung anerkannt werden.
Gründe für eine Sonderkündigung mit vorheriger Fristsetzung
Liegen die folgenden Gründe vor, musst du deinem Vertragspartner die Chance geben, das Problem innerhalb einer angemessenen und realistischen Frist zu beseitigen. Je nach Art der Störung sind Fristen zwischen zwei bis vier Wochen üblich.
- Unbenutzbarkeit des Studios, beispielsweise nach einem Brand oder einem Wasserschaden
- dauerhafte Baumaßnahmen in den Sanitärräumen oder unhygienische Zustände
- Erhöhung des Mitgliedsbeitrags
- ungenügende Wartung der Sportgeräte
- ungenügender Service der Mitarbeiter
- Umwandlung eines Studios, das bisher nur für Frauen war, in ein gemischtes Studio
- falsche Abbuchungen des Mitgliedsbeitrages durch das Fitnessstudio
Eine Sonderkündigung ist auch dann möglich, wenn der Betreiber die Öffnungszeiten ändert und die ursprünglichen Bedingungen nach schriftlicher Aufforderung nicht wiederherstellt. Zudem kann das Wegfallen eines Kurses zur Kündigung berechtigen, wenn der Vertrag nur hierfür abgeschlossen wurde. Hilfreich ist es in diesem Fall, wenn du Zeugen dafür benennen kannst.
Gründe für eine Sonderkündigung ohne Fristsetzung
In manchen Fällen ist die außerordentliche Kündigung ohne eine vorherige Fristsetzung oder die Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Die Sonderkündigung wird dann mit Zugang des Kündigungsschreibens beim Vertragspartner wirksam. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in § 314 die Kündigung von sogenannten Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund vor, benennt aber die konkreten Gründe dabei nicht. Daher wird in der Regel im Einzelfall entschieden, welche Gründe zur Kündigung berechtigen. Unproblematisch ist die Sonderkündigung jedoch meistens in diesen Fällen möglich:
- Vorlage eines Attests für eine schwere oder chronische Erkrankung, die den Sport im Fitnessstudio nicht mehr möglich macht
- Schwangerschaft
- Schließung oder Umzug des Studios
- Störung des Vertrauensverhältnisses, beispielsweise nach einem Diebstahl oder Beleidigung sowie Bedrohung durch Mitarbeiter oder den Betreiber des Studios