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Die Kündigungsfrist bei einem Fitnessstudio

Hinweise zur regulären und außerordentlichen Kündigung

Kündigungsfristen im Fitnessstudio

Fitnessstudios erleben vor allem jährlich im Januar einen regen Zulauf, denn das üppige Weihnachtsessen und die vielen Leckereien zum Jahreswechsel haben ihre Spuren hinterlassen. Viele Menschen fügen dann zu den guten Vorsätzen für das neue Jahr hinzu, sich künftig mehr zu bewegen. Die Folge ist eine Anmeldung in einem Fitnesscenter, in dem die überflüssigen Pfunde an Fitnessgeräten oder in betreuten Kursen wieder abtrainiert werden können. Während einige Fitnessstudios einen oder mehrere Probemonate anbieten, muss man sich bei anderen für mindestens eine Jahresmitgliedschaft verpflichten. Die vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft ist dann nicht ohne weiteres möglich. Wer sich dessen bereits vor Vertragsabschluss bewusst ist, ist vor bösen Überraschungen gewappnet.

Hierauf solltest du bereits vor Vertragsabschluss achten

Die meisten Fitnessstudios finanzieren sich über die monatlichen Beiträge der Kunden. Davon müssen die Mieten und die Unterhaltskosten für die Studios, die Gehälter der Mitarbeiter sowie die Anschaffung und Instandhaltung der Sportgeräte bezahlt werden. Verständlich, dass die Betreiber von Fitnesscentern auf regelmäßige Einnahmen achten müssen und daher bestrebt sind, die Mitglieder für einen längeren Zeitraum zu binden. Bevor du einen Vertrag unterzeichnest, solltest du daher folgende Aspekte prüfen:

  • Passt die Laufzeit zu deiner individuellen Lebensplanung? Ein Umzug oder eine neue Stelle können dazu führen, dass du das gewählte Fitnessstudio nicht mehr aufsuchen kannst – ein Sonderkündigungsrecht greift in solchen Situationen nicht immer.
  • Ist deine finanzielle Situation so, dass du die monatlichen Beiträge problemlos bezahlen kannst?
  • Bietet das Studio die Geräte und Kurse an, die du dir wünschst?

Wann ist der Widerruf eines Fitnessstudio-Vertrags möglich?

Auch wenn das deutsche Recht in den § 312b und § 312c BGB einen Widerruf von Verträgen anerkennt, sind diese Paragraphen nur in folgenden Fällen auf Verträge zwischen einem Kunden und einem Fitnessstudio anwendbar:

  • Der Vertrag mit dem Fitnessstudio wurde auf offener Straße oder an einem Ort abgeschlossen, der kein Geschäftsraum des Fitnessstudiobetreibers ist, beispielsweise auf einer Messe oder einer Sportveranstaltung.
  • Der Vertrag wurde im Fernabsatz, das heißt über das Internet, per E-Mail, telefonisch oder postalisch abgeschlossen.

Vor allem der zweite Punkt wird in der Praxis kaum vorkommen, da die Betreiber der Fitnessstudios in Normalfall die Legitimation des Antragstellers durch dessen persönliches Erscheinen und die Vorlage eines Ausweisdokuments fordern. Meldest du dich zu einem Probetraining an und unterzeichnest hinterher den Vertrag im Studio, liegt kein Fernabsatzvertrag vor, den du widerrufen könntest.

Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung des Fitnessstudio-Vertrags

Der Vertrag mit einem Fitnessstudio hat in der Regel eine feste Laufzeit von zwölf oder vierundzwanzig Monaten und verlängert sich automatisch um weitere sechs Monate oder um ein Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist vor Ende der Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, kann aber auch kürzer sein. Die konkrete Frist findest du in deinem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fitnessclubbetreibers. In Ausnahmefällen wird eine feste Laufzeit vereinbart, sodass der Vertrag automatisch endet und keine Kündigung notwendig ist. Die ordentliche Kündigung teilst du deinem Vertragspartner idealerweise per Einschreiben mit Rückschein mit, um einen Beweis für das fristgerechte Einreichen des Kündigungsschreibens zu haben. Die Kündigung per E-Mail oder per Fax ist nur dann zu empfehlen, wenn du noch ausreichend Zeit hast. Bitte den Fitnessstudiobetreiber in diesem Fall um die Zusendung eines Bestätigungsschreibens. Wenn du dieses nicht rechtzeitig erhältst, kannst du zur Sicherheit ein Einschreiben hinterhersenden.

Gibt es eine Kündigungsfrist für die außerordentliche Kündigung der Fitnessmitgliedschaft?

Der Vertrag mit einem Fitnessstudio kann unabhängig von der Laufzeit immer dann gekündigt werden, wenn im Vertragsverhältnis Probleme oder Störungen auftreten. Dafür reicht es jedoch nicht aus, wenn du keine Lust mehr hast, in das Studio zu gehen. Juristen unterscheiden bei den Gründen für eine außerordentliche Kündigung zwischen solchen, bei denen dem Fitnessstudiobetreiber eine Frist zur Abhilfe eingeräumt werden muss und solchen, die ohne vorherige Fristsetzung anerkannt werden.


Gründe für eine Sonderkündigung mit vorheriger Fristsetzung


Liegen die folgenden Gründe vor, musst du deinem Vertragspartner die Chance geben, das Problem innerhalb einer angemessenen und realistischen Frist zu beseitigen. Je nach Art der Störung sind Fristen zwischen zwei bis vier Wochen üblich.

  • Unbenutzbarkeit des Studios, beispielsweise nach einem Brand oder einem Wasserschaden
  • dauerhafte Baumaßnahmen in den Sanitärräumen oder unhygienische Zustände
  • Erhöhung des Mitgliedsbeitrags
  • ungenügende Wartung der Sportgeräte
  • ungenügender Service der Mitarbeiter
  • Umwandlung eines Studios, das bisher nur für Frauen war, in ein gemischtes Studio
  • falsche Abbuchungen des Mitgliedsbeitrages durch das Fitnessstudio
Eine Sonderkündigung ist auch dann möglich, wenn der Betreiber die Öffnungszeiten ändert und die ursprünglichen Bedingungen nach schriftlicher Aufforderung nicht wiederherstellt. Zudem kann das Wegfallen eines Kurses zur Kündigung berechtigen, wenn der Vertrag nur hierfür abgeschlossen wurde. Hilfreich ist es in diesem Fall, wenn du Zeugen dafür benennen kannst.


Gründe für eine Sonderkündigung ohne Fristsetzung

In manchen Fällen ist die außerordentliche Kündigung ohne eine vorherige Fristsetzung oder die Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Die Sonderkündigung wird dann mit Zugang des Kündigungsschreibens beim Vertragspartner wirksam. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in § 314 die Kündigung von sogenannten Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund vor, benennt aber die konkreten Gründe dabei nicht. Daher wird in der Regel im Einzelfall entschieden, welche Gründe zur Kündigung berechtigen. Unproblematisch ist die Sonderkündigung jedoch meistens in diesen Fällen möglich:

  • Vorlage eines Attests für eine schwere oder chronische Erkrankung, die den Sport im Fitnessstudio nicht mehr möglich macht
  • Schwangerschaft
  • Schließung oder Umzug des Studios
  • Störung des Vertrauensverhältnisses, beispielsweise nach einem Diebstahl oder Beleidigung sowie Bedrohung durch Mitarbeiter oder den Betreiber des Studios

In diesen Fällen ist die außerordentliche Kündigung nicht möglich

Leider gibt es auch Gründe, die die Sonderkündigung nicht rechtfertigen und das Fortsetzen des Vertrags bis zum Ende der Laufzeit erforderlich machen. Bisher beruhen diese Ausschlussgründe auf Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Vergangenheit, sodass sich die zukünftig durchaus ändern kann. Bisher sind folgende Gründe von einer außerordentlichen Kündigung ausgenommen:

  • Wechsel des Inhabers des Fitnessstudios
  • Austausch oder Wegfall einzelner Sportgeräte
  • Umzug des Mitglieds


Der BGH hat erst im Mai 2016 unter dem Aktenzeichen XII ZR 62/15 ein Urteil gefällt, das die Sonderkündigung einer Fitnessclub-Mitgliedschaft aufgrund eines Umzugs ablehnt. Nach dem Urteil trägt der Kunde bei Abschluss von langfristigen Verträgen das Risiko, dass die vereinbarten Leistungen durch die Veränderung der individuellen Lebensverhältnisse nicht mehr nutzbar sind. Manchmal zeigen sich die Fitnessclubs bei einem begründeten Umzug jedoch kulant und willigen der Kündigung ein.



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