Die fondsgebundene Rentenversicherung kannst du wie jede private Rentenversicherung kündigen. Damit die Kündigung einerseits wirksam wird und du dabei keine starken finanziellen Verluste erleidest, musst du allerdings auf einige Faktoren achten.
RückkaufswertEin wichtiger Begriff bei der Kündigung einer Rentenversicherung ist der Rückkaufswert. Dieser berechnet sich aus allen bisher gezahlten Beiträgen zuzüglich der Zinsen für das Guthaben und abzüglich verschiedener Gebühren, die durch das Versicherungsunternehmen erhoben werden. Zwar müssen diese nach aktuellem Recht auf die ersten fünf Versicherungsjahre verteilt werden, aber gerade in den ersten Jahren kann der Rückkaufswert dadurch bei einer Kündigung sehr gering ausfallen.
Tipp: Auch wenn du eine fondsgebundene Lebensversicherung kündigen möchtest, ist der Rückkaufswert wichtig. Lies dazu unseren entsprechenden
Ratgeber. In unserem Servicebereich stellen wir dir zur Kündigung der fondsgebundenen Lebensversicherung auch
Muster zur Verfügung.
VerwaltungskostenAuch die Verwaltungs- sowie die Tilgungs- und Abschlusskosten musst du im Auge behalten, wenn du die fondsgebundene Rentenversicherung kündigen möchtest. Deren Höhe kann nicht unerheblich sein und fast die gesamte Summe des Rückkaufswertes ausmachen. Bevor du kündigst, ist es daher ratsam, die Kosten anhand deines Vertrags zu prüfen oder vom Versicherer eine Aufstellung zu verlangen.
Tipp: Es gibt im Internet Rückkaufswertrechner, mit deren Hilfe du einen ungefähren Wert berechnen kannst. Außerdem kannst du die Hilfe von professionellen Honorarberatern in Anspruch nehmen oder deinen Versicherungsvertrag durch eine Verbraucherzentrale gegen eine Gebühr prüfen lassen.
SteuerFalls du die fondsgebundene Versicherung vorzeitig kündigen wirst, musst du für die dann ausgezahlte Summe eine Abgeltungssteuer zahlen, sofern dein Vertrag nicht bereits seit mehr als zwölf Jahren bestand. Erst dann wird der Betrag nach derzeit geltenden Bedingungen in Höhe des Rückkaufwertes steuerfrei ausgezahlt.
LaufzeitIn der Regel wird für die fondsgebundene Rentenversicherung eine Laufzeit vereinbart, nach der die geplante Versicherungssumme zur Auszahlung kommt. Meistens wird die Laufzeit vom Versicherungsbeginn bis zum Eintritt in das Rentenalter andauern. Für die vorzeitige Kündigung hat die Laufzeit insofern eine Bedeutung, dass der Rückkaufswert umso höher ist, je länger der Vertrag bereits läuft.
KündigungsfristDie Kündigungsfrist für eine fondsgebundene Rentenversicherung ist nicht gesetzlich geregelt. Normalerweise wird sie zwischen vier Wochen bis zu drei Monate betragen. Konkrete Angaben dazu musst du deinem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versicherers entnehmen.
Tipp: Wenn du dich für unseren Service anmeldest, prüfen wir die Kündigungsfristen deiner Verträge und erinnern dich rechtzeitig daran. Du kannst außerdem unsere Musterschreiben und unseren Versandservice für deine Kündigungen nutzen.