Die Policen einer Direktversicherung müssen eine Unkündbarkeitsklausel enthalten – um die steuerlichen Vorteile zu rechtfertigen. Das bedeutet, dass du die Direktversicherung nicht vor dem 60. Lebensjahr kündigen kannst (Verfügungsbeschränkung in § 2 Abs. 2 BetrAVG).
Allerdings stehen dir die Optionen der Übertragung und der Beitragsfreistellung offen. Das Beleihen und Verpfänden der Police ist hingegen ausdrücklich ausgeschlossen.
Da die Beiträge der Versicherung steuerfrei sind, musst du im Alter auf die Erträge der Versicherung noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Lediglich die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung sparst du durch diese Verzögerung tatsächlich ein.
Fazit: Eine Direktversicherung einfach so mal kündigen, ist nicht drin. Dafür bietet sie dir allerdings auch so viele Vorteile, dass das oft gar nicht nötig ist.