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Die Kündigung per Einschreiben

Auf diese Weise kannst du deinen Vertrag rechtssicher kündigen

So verschickst du eine Kündigung sicher

Unabhängig davon, ob man einen Mobilfunkvertrag, den Vertrag mit einem Kabelnetzanbieter oder die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse kündigen möchte - meistens ist es notwendig, eine Frist einzuhalten, damit die Kündigung wirksam wird. Den Kündigungswillen teilt man dem Vertragspartner im besten Fall schriftlich mit, denn nur so kann die Einhaltung der Kündigungsfrist bewiesen werden. Während in einigen Vertragsangelegenheiten die Schriftform erforderlich ist, reicht in anderen die Textform aus. Auf welchem Weg das Kündigungsschreiben in der Textform letztendlich verschickt wird, ist dem Kunden überlassen. Aus Gründen der Beweisbarkeit empfiehlt sich allerdings der Versand per Fax oder per Einschreiben.

Verschiedene Formen der Kündigung

Wann ist die Schriftform notwendig?

Die Schriftform wird durch den Gesetzgeber in § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) insbesondere für die Kündigung von Arbeits- oder Mietverträgen vorgeschrieben. Das bedeutet, dass der Wille zur Kündigung zum einen schriftlich dargelegt werden und zum anderen persönlich unterschrieben oder notariell beglaubigt werden muss. Eine Ausnahme wird in § 126 BGB, Absatz 3 und § 126 a mit der elektronischen Schriftform eingeräumt. Allerdings muss sich der Empfänger mit dieser Übermittlungsart einverstanden zeigen. In der Realität ist dieses Verfahren für den Normalbürger eher kompliziert, denn für die elektronische Signatur muss man sich bei einem Dienstleister anmelden, der dafür zertifiziert ist.


Unter welchen Voraussetzungen genügt die Textform?

Die Textform ist weit weniger kompliziert, denn es reicht nach § 126b aus, wenn der volle Name des Erstellers auf dem Kündigungsschreiben erscheint. Die eigenhändige Unterschrift ist nicht notwendig. Das Gesetz fordert allerdings die Einreichung auf einem dauerhaften Datenträger, den der Empfänger ablegen oder speichern kann, um darauf auch zu einem späteren Zeitraum noch zugreifen zu können. Als dauerhafte Datenträger gelten Briefe, Faxnachrichten, E-Mails und Telegramme.


Besonderheiten bei Online-Verträgen

Seit dem 1. Oktober 2016 gibt es nach Änderungen im § 309 Nr. 13 BGB eine Ausnahme für Verträge, die online abgeschlossen worden sind: Für deren Kündigung darf die Schriftform nicht verlangt werden. Das bedeutet, dass sie auch per E-Mail oder gegebenenfalls per Online-Formular auf der Website des Vertragspartners gekündigt werden können.

So kann das Kündigungsschreiben versandt werden

Einschreiben

Das Einschreiben ist eine besondere Form des Postversands gegen eine Zusatzgebühr. Es wird vor allem für den Versand von Kündigungen, wichtigen Dokumenten, im Rechtsverkehr, beim Versand von Vertragsunterlagen und bei der Kommunikation mit Behörden verwendet. Durch die Unterschrift des Empfängers soll der ordnungsgemäße Zugang des Schreibens gewährleistet werden. Die Deutsche Post bietet derzeit fünf verschiedene Arten von Einschreiben an:

Einschreiben
Die Sendung wird dem Empfänger oder einem Vertreter, zum Beispiel Mitarbeiter der Poststelle, durch den Zusteller persönlich gegen Unterschrift ausgehändigt.

Einschreiben Einwurf
Der Zusteller dokumentiert durch seine Unterschrift, dass er die Sendung in das Postfach oder den Briefkasten eingeworfen hat.

Einschreiben Eigenhändig
Die Sendung wird nur dem Empfänger oder einem schriftlich bevollmächtigten Vertreter gegen Unterschrift ausgehändigt.

Einschreiben Rückschein
Die Sendung wird dem Empfänger oder einem Vertreter gegen Unterschrift ausgehändigt; der Versender erhält eine Empfangsbestätigung mit Zustelldatum und Empfängerunterschrift.

Einschreiben Eigenhändig Rückschein
Nur der Empfänger oder ein schriftlich Bevollmächtigter dürfen das Einschreiben gegen Unterschrift entgegennehmen; der Versender erhält eine Empfangsbestätigung mit Zustelldatum und Empfängerunterschrift.

Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, wählt das Einschreiben per Rückschein oder das eigenhändige Einschreiben mit Rückschein. Das Einwurfeinschreiben gilt bei einer fristgerechten Kündigung nicht als rechtssicher, denn es zählt der Zugang beim Empfänger. Dieser ist nach Ansicht mancher Gerichte aber nicht damit garantiert, dass das Schreiben in den Briefkasten eingeworfen worden ist, sondern nur, wenn es persönlich in Empfang genommen wurde. In der Regel wird der Zugang per Einschreiben allerdings als rechtssicher eingestuft.


Fax

Die meisten Gerichte akzeptieren die Zustellung per Fax. Wird die Schriftform gefordert, ist das Fax allerdings keine geeignete Versandmöglichkeit, da die Unterschrift in diesem Fall nur als Kopie gesendet wird.


E-Mail

Die Kündigung per E-Mail reicht in der Regel immer dann aus, wenn hierfür nur die Textform erforderlich ist. Die Gerichte tun sich bisher noch schwer damit, den E-Mail-Versand als rechtssicher anzuerkennen.


Brief

Die Kündigung per einfachem Brief ist auch nur dann zu empfehlen, wenn noch ausreichend Zeit ist, um die Kündigungsbestätigung abzuwarten und andernfalls die Kündigung auf anderem Weg nachzureichen.


Persönliche Abgabe

Wird das Kündigungsschreiben persönlich abgegeben, kann man sich die Kündigungsbestätigung direkt aushändigen lassen.


Beispiele für Form und Versandmöglichkeiten des Kündigungsschreibens

  • Arbeitsvertrag: Schriftform + Versand per Einschreiben, persönlich abgeben
  • Mietvertrag: Schriftform + Versand per Einschreiben, persönlich abgeben
  • Mobilfunk, Festnetz, DSL: Textform + Versand per Einschreiben, einfacher Brief, Fax, E-Mail, persönlich abgeben
  • Kabelfernsehen: Textform + Versand per Einschreiben, einfacher Brief, Fax, E-Mail, persönlich abgeben
  • Versicherungen (z. B. Haftpflicht, Kfz, Hausrat): Textform + Versand per Einschreiben, einfacher Brief, Fax, E-Mail, persönlich abgeben
  • Krankenkasse: Schriftform, Textform bei Online-Vertrag + Versand per Einschreiben, persönlich abgeben, Wenn Textform auch Fax und E-Mail
  • Bankkonten (z. B. Festgeld, Tagesgeld, Girokonto): Schriftform, Textform bei Online-Vertrag + Versand per Einschreiben, persönlich abgeben, Wenn Textform auch Fax und E-Mail
  • Strom- und Gasverträge: Textform + Versand per Einschreiben, einfacher Brief, Fax, E-Mail, persönlich abgeben




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