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Die Kündigungsfrist bei einer Versicherung

Die Kündigungsfristen für die verschiedenen Versicherungstarife

Wissenswertes zum Kündigen einer Versicherung

Versicherungen sind nützlich, mindern sie doch in der Regel im Schadensfall das Risiko eines Einzelnen. Durch die Versicherungsbeiträge, die von vielen eingezahlt werden, erhält der Geschädigte einen Schadensausgleich. So vielfältig, wie die versicherbaren Risiken sind, ist jedoch auch das Angebot an Versicherungen. Während einige verpflichtend sind, kann auf andere gänzlich oder je nach individueller Situation verzichtet werden. Aus diesem Grund ist es ratsam, die abgeschlossenen Versicherungen regelmäßig zu überprüfen und überflüssige Verträge zu kündigen.

Die verschiedenen Typen von Versicherungen

In Deutschland gibt es einige Versicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Da es nach dem Grundgesetz eine Vertragsfreiheit gibt, unterliegen Pflichtversicherungen jedoch einer konkreten Begründung. Triftige Gründe sind der Gesundheitsschutz, der Verbraucherschutz und der Schutz Dritter vor Schäden.


Pflichtversicherungen für Arbeitnehmer

Verpflichtend sind insbesondere für Arbeitnehmer in einem festen Arbeitsverhältnis:

  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung (bei definierten Berufsgruppen)


Pflichtversicherungen für Selbstständige

Selbständige sind bisher von der Rentenversicherungspflicht befreit, müssen aber seit 2009 nach § 193 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in einer privaten oder der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Außerdem sind für Selbständige und Freiberufler unter bestimmten Voraussetzungen andere Versicherungen verpflichtend:

  • Künstlersozialkasse - Versicherungspflicht für alle freischaffenden Künstler und Publizisten
  • Berufshaftpflichtversicherung - verpflichtend für Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Hebammen, Architekten und Ingenieure
  • Betriebshaftpflichtversicherung - für bestimmte Branchen, wenn durch die Tätigkeit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursacht werden können


Andere Pflichtversicherungen

Unabhängig von der beruflichen Tätigkeit sind folgende Versicherungen Pflicht:

  • KFZ-Haftpflichtversicherung - für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung - welche Tiere insbesondere versichert werden müssen, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt; Schäden durch Kleintiere können jedoch in der Regel über die private Haftpflichtversicherung mit abgesichert werden
  • Jagdhaftpflichtversicherung - wer einen Jagdschein oder dessen Verlängerung beantragt


Nützliche Versicherungen

Eine Reihe von Versicherungen sind in bestimmten Lebenssituationen sinnvoll, aber nicht verpflichtend. Hierzu gehören beispielsweise:

  • die Vollkaskoversicherung für neue oder sehr teure Autos
  • die Hausratversicherung
  • die Privathaftpflichtversicherung
  • Reiseversicherungen
  • Zahnzusatzversicherungen
  • Krankenhauszusatzversicherungen
  • AuslandskrankenversicherungenWenn diese Versicherungen gekündigt werden, muss in der Folge nicht zwingend ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.

Auch wenn viele der genannten Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es keine Pflicht für die Wahl eines bestimmten Versicherungsunternehmens. Bestehende Verträge können daher gekündigt werden, wenn ein neuer Vertrag mit besseren Konditionen bei dem gleichen oder einem anderen Versicherer abgeschlossen werden soll.

Wann es sinnvoll ist, eine Versicherung zu kündigen

Wer regelmäßig seine monatlichen Ausgaben überprüft und den Einnahmen gegenüberstellt, gerät selten in finanzielle Bedrängnis. Aus diesem Grund sollten auch die bestehenden Versicherungsverträge mindestens einmal im Jahr hinterfragt und gegebenenfalls gekündigt bzw. gewechselt werden. Gründe hierfür können beispielsweise folgende sein:

  • der Grund für die Versicherung besteht nicht mehr, zum Beispiel beim Zusammenlegen von zwei Haushalten
  • der Versicherer hat die Beiträge erhöht
  • der Versicherer hat den Leistungsumfang geändert
  • andere Versicherungsunternehmen bieten ein besseres Leistungspaket an
Bevor eine bestehende Versicherung gekündigt wird, um eine neue abzuschließen, ist ein Vergleich der verschiedenen Versicherungsangebote ratsam.

Das muss bei der Kündigung einer Versicherung beachtet werden

Bei Versicherungsverträgen handelt es sich um Dauerschuldverhältnisse, die nach dem deutschen Gesetz unter Einhaltung einer bestimmten Form und Frist gekündigt werden können. Hierbei wird unter einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden. Eine Kündigung ist nicht notwendig, wenn im Versicherungsvertrag ein bestimmter Zeitraum vereinbart wurde, nach dem die Versicherung automatisch endet.


Die Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Frist bei den meisten Versicherungen drei Monate vor Ablauf des sogenannten Versicherungsjahres. Dieses beginnt mit dem Beginn der Versicherung, wie im Vertragsdokument eingetragen. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag meistens um ein weiteres Jahr. Es gibt jedoch Ausnahmen bei der KFZ-Haftpflicht- und den KFZ-Kasko-Versicherungen. Diese können immer bis zum 30. November eines Jahres gekündigt werden, wenn der Wechsel zu einem anderen Versicherer für den 1. Januar des nächsten Jahres geplant ist. Unberührt davon, ist die Kündigung dieser Versicherungen auch möglich, wenn das Fahrzeug nach Stilllegung, Verkauf oder Totalschaden nicht mehr versichert werden muss.


Einen Versicherungsvertrag außerordentlich kündigen

Eine außerordentliche Kündigung ist nach einem Schadensfall möglich oder wenn der Versicherer die Beiträge bei gleichbleibenden Leistungen erhöht. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall einen Monat nach Kundgabe der Beitragserhöhung beziehungsweise der Zahlung oder Ablehnung einer Versicherungsleistung. Der Versicherungsnehmer kann entscheiden, ob er zum Ende des Versicherungsjahres oder mit sofortiger Wirkung kündigt.


Ausnahmen bei den Kündigungsfristen

Werden Versicherungsverträge mit langen Laufzeiten, beispielsweise drei, fünf oder zehn Jahre abgeschlossen, können diese erstmals nach drei Jahren mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Generell sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versicherers hinsichtlich der Kündigungsfristen sorgfältig gelesen werden.


Die Gestaltung des Kündigungsschreibens

Eine Versicherung sollte grundsätzlich schriftlich gekündigt werden. Damit der Versicherer das Schreiben zuordnen kann, ist es ratsam, folgende Angaben zu machen:

  • Adresse und vollständiger Name des Versicherungsnehmers
  • Versicherungsnummer
  • Kündigungstermin
  • Bitte um schriftliche Bestätigung
Das Kündigungsschreiben wird idealerweise als Einschreiben verschickt, damit im Streitfall ein Beweis für die fristgemäße Kündigung vorliegt. Die Kündigung per E-Mail oder Fax ist grundsätzlich möglich. Zu empfehlen ist das aber nur, wenn noch genug Zeit bleibt, um bei Ausbleiben der Bestätigung des Versicherers ein Einschreiben zu versenden.

Tipp: Nutze unsere anwaltlich geprüften Kündigungsvorlagen, um deine Versicherung rechtssicher zu kündigen.



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