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Die Kündigungsfrist bei einer Lebensversicherung

Wissenswertes zu Kündigungsfristen und mögliche Alternativen

Die Kündigungsfrist bei Lebensversicherungen

Lebensversicherungen werden in der Regel abgeschlossen, um sich selbst oder nahestehende Personen im Todesfall abzusichern. Auch für die private Altersvorsorge kann es sinnvoll sein, eine Lebensversicherung abzuschließen. Zwar wird die Versicherung im Normalfall bis zum Ende der Vertragszeit laufen, aber unter gewissen Umständen kann eine vorzeitige Kündigung gewünscht sein. Eine spezielle Kündigungsfrist musst du dabei zwar nicht berücksichtigen, doch aus verschiedenen Gründen solltest du dir die Kündigung genau überlegen.

Das ist bei der Kündigung einer Lebensversicherung zu beachten

Das Wichtigste vorweg: Lebensversicherungen sollten niemals ohne Not gekündigt werden. Vor allem, wer einen alten Vertrag besitzt, profitiert meistens noch von einer garantierten Verzinsung des Einlagekapitals zu den damals üblichen Zinssätzen. Im Jahr 2000 zum Beispiel lagen diese noch bei durchschnittlich vier Prozent und damit um einiges höher als bei aktuellen Lebensversicherungen. Wer einen Versicherungsvertrag vorzeitig kündigt, erhält den im Vertrag vereinbarten sogenannten Rückkaufswert. Versicherer sind nach § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gesetzlich dazu verpflichtet, dem Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Auflösung einer Lebensversicherung einen Rückkaufswert zu zahlen. Dieser muss allerdings nicht höher sein, als die zu erwartende Leistung zum Kündigungszeitpunkt. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies zumeist den Verlust von viel Geld, da gegebenenfalls auch Abschluss- und Versicherungskosten sowie Stornogebühren berechnet werden können.


Der Rückkaufswert bei Vertragsabschluss zwischen 1994 und 2007

Für Verträge, die in den Jahren zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen worden sind, hat der Bundesgerichthof (BGH) nach mehreren Gerichtsurteilen, beispielsweise in einem Urteil vom 11. September 2013 (Az. IV ZR 17/13) eine Festlegung getroffen:

  • der Rückkaufswert muss mindestens halb so hoch sein, wie die Gesamtsumme der Beiträge nach Abzug der Verwaltungskosten, die bis zur Kündigung eingezahlt worden sind
  • Abschlusskosten oder Stornogebühren dürfen nicht angerechnet werden


Lebensversicherungen, deren Abschluss zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 21. Dezember 2007 liegt, haben noch eine weitere Besonderheit: Wurde der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt, kann die Versicherung rückabgewickelt werden. Das bedeutet, dass die kompletten eingezahlten Beiträge zuzüglich der Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Der Widerspruch ist sogar noch möglich, wenn der Vertrag schon gekündigt und bereits ein Rückkaufswert ausgezahlt wurde. Selbst wenn eine Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde, kann diese fehlerhaft sein und wird damit nicht wirksam. Typische Fehler sind:

  • es fehlt der Hinweis, dass es ausreicht, wenn der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist rechtzeitig abgesendet wurde
  • die Widerrufsbelehrung ist nicht klar als solche zu erkennen, weil sie sich von den übrigen Versicherungsbedingungen nicht deutlich hervorhebt



Bei alten Verträgen die Versicherungsunterlagen gründlich prüfen

Falls du einen alten Versicherungsvertrag kündigen möchtest, solltest du dir deine Vertragsunterlagen daher genau ansehen und prüfen, ob du eine Widerrufsbelehrung erhalten hast. Bist du dir diesbezüglich unsicher, kannst du den Vertrag bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt gegen Gebühr prüfen lassen. Übrigens ist auch dann noch nicht alles verloren, wenn der Versicherer den Widerspruch nicht akzeptiert: Ombudsmänner der Schlichtungsstelle für Versicherte oder Versicherungsexperten können die Rechte im berechtigten Fall durchsetzen.


Der Rückkaufswert bei Vertragsabschluss nach 2008

Bei Lebensversicherungen, die nach dem Jahr 2008 abgeschlossen wurden, ist die Abwicklung anders geregelt:

  • der Rückkaufswert muss der Höhe der bisher gesparten Beiträge zusätzlich der Zinsen und Überschussbeteiligungen entsprechen
  • Verwaltungs-, Abschluss- und Versicherungskosten werden von den Beiträgen abgezogen
  • Stornogebühren sind möglich, sofern sie im Vertrag vereinbart worden sind



Der Rückkaufswert bei fondsgebundenen Lebensversicherungen

Fondsgebundene Versicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen worden sind, unterliegen bezüglich des Rückkaufwertes den oben genannten Bedingungen für normale Lebensversicherungen aus diesem Zeitraum. Bei Vertragsabschluss ab 2008 entspricht der Rückkaufswert nach §169 Abs. 4 VVG dem Zeitwert der Fondsanteile.


Wie kann der Rückkaufswert berechnet werden?

Im Internet gibt es zahlreiche Websites auf denen der Rückkaufswert einer Lebensversicherung relativ einfach berechnet werden kann. Hierfür sind üblicherweise nur die Angabe der Versicherungsgesellschaft, der Beginn und das Ende der Beitragszahlung sowie die Höhe der Beiträge notwendig. Die Berechnung durchzuführen, ist nicht nur vor der beabsichtigten Kündigung einer Lebensversicherung ratsam, sondern auch danach. Besteht eine starke Differenz zwischen dem berechneten und dem ausgezahlten Rückkaufswert, sollte man die Unterlagen durch einen Experten prüfen lassen.


So erfolgt die Kündigung der Lebensversicherung

Soll die Lebensversicherung vorzeitig durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden, ist dies im Normalfall ohne Angabe von Gründen und die Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit möglich. Du musst dem Versicherer lediglich ein formloses Schreiben schicken, in welchem du ihm die Kündigungsabsicht mitteilst. Idealerweise enthält dieses neben deinem vollen Namen und deiner korrekten Anschrift auch die Versicherungsnummer, damit der Versicherer das Schreiben rasch zuordnen kann. Ausgenommen von der Kündigung sind allerdings die sogenannten Rürup-Verträge und betriebliche Direktversicherungen. Diese können lediglich beitragsfrei bis zum Ende der Laufzeit gestellt werden.
Hinweis: Deine Versicherung kann dir nur im Falle von Beitragsrückstand kündigen.

Diese Alternativen gibt es zur Kündigung

Da die Kündigung einer Lebensversicherung in den meisten Fällen mit einem finanziellen Verlust verbunden ist, empfiehlt es sich, Alternativen zu prüfen.


Verkauf der Lebensversicherung an einen Policen-Ankäufer

Eine Lebensversicherung kann an sogenannte Policen-Ankäufer verkauft werden. In der Regel handelt es sich hierbei um Firmen oder Vermittler, die jedoch nur an wertvollen Versicherungspolicen interessiert sind. Das heißt, dass sich der Käufer langfristig einen Gewinn aus dem Versicherungsankauf verspricht. Alle Rechte auf Auszahlungen aus dem Vertrag gehen auf den Käufer über. Der Verkaufspreis liegt meistens zwischen drei bis fünf Prozent höher als der Rückkaufswert, kann aber bei verschiedenen Policen-Ankäufern unterschiedlich ausfallen. Es ist daher ratsam, vor dem Verkauf mehrere Angebote einzuholen. Nicht verkauft werden können Rürup-Verträge und betriebliche Direktversicherungen, da diese staatlich subventioniert sind.


Verkauf der Lebensversicherung mit einer Option zum Rückerwerb


Wird nur kurzfristig Geld benötigt, ist eventuell der Verkauf mit einer Rückerwerbsoption sinnvoll. Die Lebensversicherung kann dann zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt wieder zurückgekauft werden. Während bei einem einfachen Verkauf die Rechte an den Käufer abgegeben werden, erlischt der Versicherungsschutz bei dieser Variante nicht. Allerdings werden nur zwischen achtzig bis neunzig Prozent des Rückkaufswertes ausgezahlt. Beim Rückkauf muss zudem die komplette Summe zuzüglich Zinsen und gegebenenfalls vom Käufer gezahlter Beiträge mit einem Mal beglichen werden.


Die Beleihung einer Lebensversicherung

Auch das Beleihen einer Lebensversicherung ist nur bei kurzfristiger Zahlungsunfähigkeit zu empfehlen. Der Versicherungsnehmer nimmt in diesem Fall einen Kredit auf, für den die Versicherungspolice als Sicherheit dient. Möglich ist das in der Regel allerdings erst dann, wenn der Rückkaufswert bei mehr als eintausend Euro liegt. Ein Vorteil ist, dass damit die Aufnahme eines Kredits auch mit schlechter Bonität ermöglicht wird. Nachteilig sind hingegen die zu zahlenden Zinsen, die normalerweise höher liegen als die durch die Lebensversicherung erzielte Rendite.


Die Versicherung beitragsfrei stellen

Bei vorübergehender Geldknappheit kann eine Beitragsfreistellung ratsam sein. In diesem Fall müssen für einen bestimmten Zeitraum keine Beiträge mehr gezahlt werden. Dadurch verringert sich allerdings auch das Einlagekapital, sodass am Ende weniger Geld zur Auszahlung kommt. Bei bereits länger laufenden Verträgen können die Beiträge unter Umständen aus bereits angesammelten Überschüssen bezahlt werden. Einige Versicherer sind auch bereit, die Beiträge für einige Zeit zu stunden. Insbesondere bei Arbeitslosigkeit ist dies häufig der Fall. Du erfährst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen deines Versicherers, ob er diese Möglichkeit einräumt.



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