Dein alter Mobilfunkanbieter ist verpflichtet deine Rufnummer freizugeben, wenn du einen neuen Vertrag abschließen möchtest. Bei der Portierung deiner Handynummer bleibt nicht nur die eigentliche Rufnummer, sondern auch die bisherige Netzvorwahl erhalten.
Gesetzgebung Rufnummernmitnahme Mobilfunk:Wenn du den Mobilfunkanbieter wechselst, kannst du deine Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen. Laut dem Telekommunikationsgesetz (TKG) gehört die Rufnummer seit dem Jahr 2002 dir und nicht dem Provider. Geregelt wird diese Tatsache im § 46 TKG und sie ist in allen Mobilfunknetzen möglich.
Den Handyvertrag kündigen mit Rufnummernmitnahme zum Ende der VertragslaufzeitDie Rufnummernmitnahme beim Mobilfunk ist am einfachsten dann möglich, wenn die Mindestvertragslaufzeit erreicht ist und du den Vertrag nicht verlängern möchtest. Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem Vertrag, den du mit dem Mobilfunkanbieter abgeschlossen hast. Üblich sind vierundzwanzig Monate, aber es gibt durchaus auch kürzere Vertragslaufzeiten. Liegt dir der Vertrag nicht vor, kannst du die Laufzeit auch beim Kundenservice deines Providers oder in deinem Kunden-Account auf dessen Website erfahren. Bei der Kündigung des Mobilfunkvertrags musst du eine Kündigungsfrist beachten. Zwar kann diese von Anbieter zu Anbieter variieren, aber bei längeren Verträgen beträgt sie meistens drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
Tipp: Nutze unseren kostenlosen Service. Nach der Registrierung kannst du deine Vertragsdaten in deinem Account hinterlegen. Wir erinnern dich dann rechtzeitig an die Kündigungsfrist und stellen dir eine Kündigungsvorlage und einen Versandservice zur Verfügung. So kannst du den Handyvertrag garantiert fristgemäß kündigen.
Rufnummernmitnahme im Mobilfunknetz vor VertragsendeSeit dem Jahr 2012 ist nach einer Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes gemäß § 46 Absatz 4 die Rufnummernmitnahme auch ohne den Handyvertrag zu kündigen möglich. Den
Handyvertrag zu wechseln vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist also nicht notwendig. Außerdem ist das häufig auch nicht möglich, sofern kein
Sonderkündigungsrecht für Mobilfunk greift. Liegen Gründe für eine Sonderkündigung vor, ist das Vorgehen für die Portierung die gleiche, wie bei der Rufnummernmitnahme bei der Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit. Auch wenn dein bisheriger Vertrag noch läuft, kannst du daher die Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Gründe für einen neuen Vertrag können zum Beispiel ein höheres Datenvolumen und eine Flatrate sein.
Hinweis: Willst du wissen, wann du das Recht zur Sonderkündigung hast? Dann lies unseren Ratgeber
„Handyvertrag kündigen“. In diesem erläutern wir sowohl diesen Aspekt als auch die ordentliche Kündigung näher.
Die Rufnummernmitnahme ohne Kündigung des bisherigen MobilfunkvertragsFindet die Portierung vorzeitig statt, das heißt vor Ablauf des bisherigen Vertrags, läuft dieser trotzdem bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter. Der bisherige Provider wird dir in diesem Fall für den alten Vertrag eine andere Mobilfunknummer zuteilen und eine neue SIM-Karte schicken. Auch wenn du diese nicht nutzt, musst du zumindest die Grundgebühr bis zum Vertragsende weiterzahlen.
Hinweis: Einige Anbieter benötigen die sogenannte Portierungserklärung zur Durchführung der Rufnummernmitnahme. Nur durch diese kann dein alter Anbieter deine Rufnummer vorzeitig freigeben.
Rufnummernmitnahme bei PrepaidDer § 46 gilt auch für Prepaid-Verträge, somit muss auch hier der Wechsel zu einem anderen Anbieter unter Beibehaltung der Rufnummer ermöglicht werden. Jedoch solltest du darauf achten, dass auf deinem Handy genug Guthaben vorhanden ist, falls Portierungsgebühren anfallen. Meist muss zudem eine Verzichtserklärung unterschrieben werden, dass eventuell übriggebliebenes Guthaben nach Vertragsende verfällt.