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Vertragsverlängerung beim Handyvertrag – Das musst du dazu wissen

Wie du eine unerwünschte Vertragsverlängerung bei deinem Mobilfunkvertrag vermeiden kannst und was du noch beachten solltest

Das bedeutet die Vertragsverlängerung bei einem Handyvertrag

Die meisten Mobilfunkverträge sehen nach dem Ende der Mindestlaufzeit eine automatische Vertragsverlängerung vor, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet wird. In der Regel wird der Vertrag zu gleichen Konditionen um weitere zwölf Monate verlängert. Wird er auch dann nicht gekündigt, kommt es zu einer erneuten Verlängerung. Das hat zwar den Vorteil, dass du dich nicht um einen neuen Vertrag kümmern musst, aber auch den Nachteil, dass du unter Umständen schlechtere Konditionen und einen teureren Tarif hast, als wenn du einen Neuvertrag abschließt.

Tipp: Tatsächlich empfiehlt sich die automatische Vertragsverlängerung nicht, da die Provider nur Neukunden, aber normalerweise nicht Bestandskunden mit Prämien belohnen. Nach einer Kündigung setzt sich meistens der Kundendienst des Mobilfunkanbieters mit dir in Verbindung, um neue Konditionen auszuhandeln. Alternativ kannst du vor Beginn der Kündigungsfrist Kontakt mit dem Kundendienst aufnehmen und die Kündigung ankündigen. Mit neuen Verhandlungen kannst du dann nicht nur von einem höheren Leistungsumfang und einem günstigeren Tarif profitieren, sondern je nach Vertrag auch ein neues Handy erhalten. Es handelt sich dann aber nicht um eine Vertragsverlängerung, sondern um einen neuen Vertrag mit neuer Mindestvertragslaufzeit.

Nutzt du einen Prepaidtarif gibt es keine Mindestlaufzeit und es kommt auch nicht automatisch zu einer Vertragsverlängerung. Gibt es kein Guthaben mehr auf der Prepaidkarte, ist die Nummer zwar noch für einige Zeit erreichbar, aber nach gewisser Zeit wird die Karte gesperrt. Wie lang dieser Zeitraum ist, hängt vom Anbieter und von der Vereinbarung ab.

Hinweis: Wenn du einen Vertrag für das Surfen im Internet mit einem Surfstick abgeschlossen hast, gilt ebenfalls eine Mindestlaufzeit und der Vertrag wird nach deren Ende automatisch verlängert.

So kannst du die Vertragsverlängerung bei deinem Handyvertrag vermeiden

Da die Vertragsverlängerung üblicherweise Teil deines Mobilfunkvertrags ist, kannst du diese nur durch folgende Aktivitäten verhindern:

  • ordentliche Kündigung
  • außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
  • Kündigung wegen Privatinsolvenz
  • gegebenenfalls Widerruf des Handyvertrags
  • Umschreiben des Vertrags auf eine andere Person


Die ordentliche Kündigung des Handyvertrags

Die sicherste Möglichkeit, eine Vertragsverlängerung zu vermeiden, ist die ordentliche Kündigung des Handyvertrags. Diese ist in der Regel unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich, wenn diese zwölf oder vierundzwanzig Monate beträgt. Bei kürzeren Laufzeiten gilt üblicherweise eine dreißigtägige Kündigungsfrist. Prüfe hierzu deinen Vertrag oder die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Providers.

Tipp: Mit unserem kostenlosen Kündigungsservice verpasst du keine Kündigungsfristen mehr. Nach der Registrierung und der Angabe der zu prüfenden Verträge, erinnern wir dich rechtzeitig per E-Mail an die jeweilige Kündigungsfrist. Außerdem stellen wir dir für die Kündigung Musterschreiben und einen Versandservice zur Verfügung.


Die außerordentliche Kündigung des Handyvertrags

Unter Umständen kannst du den Handyvertrag bereits vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder während der Vertragsverlängerung außerordentlich kündigen. Das deutsche Recht sieht hierfür in § 314 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die außerordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund vor. Dieser besteht in der Regel dann, wenn eine der Vertragsparteien Pflichten aus dem Vertrag nicht oder nur unzureichend erfüllt. Gründe, die zur Sonderkündigung berechtigen, sind üblicherweise:


  • die vereinbarten Leistungen werden nicht gewährt, beispielsweise wenn die Internetgeschwindigkeit regelmäßig wesentlich langsamer ist
  • die Abrechnungen sind fehlerhaft
  • der Anbieter hat den Mobilfunkanschluss unberechtigt gesperrt
  • der Anschlussinhaber ist verstorben
In den ersten drei Fällen musst du deinem Vertragspartner normalerweise eine realistische Frist zur Abhilfe setzen, bevor du die außerordentliche Kündigung aussprechen kannst. Bei einem Todesfall reicht es aus, eine Todesbescheinigung vorzulegen, um den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bei der Sonderkündigung spricht der Gesetzgeber ebenfalls von einer angemessenen Frist, innerhalb diese nach Kenntnisnahme des berechtigenden Grundes ausgesprochen werden muss. In der Regel wird hier von vier Wochen ausgegangen.


Spezialfall Privatinsolvenz

Eine Privatinsolvenz berechtigt an sich nicht zur Sonderkündigung durch den Kunden, wohl aber laut der meisten AGB zur Kündigung durch den Mobilfunkanbieter. Bist du davon betroffen, solltest du den Vertrag dennoch kündigen oder die Kündigung gegebenenfalls durch den Insolvenzverwalter aussprechen lassen. In der Regel wird ein Provider aus eigenem Interesse der Kündigung zustimmen. Nach §103 InsO (Insolvenzordnung) hat der Insolvenzverwalter ein Wahlrecht und kann an der Stelle des Schuldners in einen bestehenden Vertrag eintreten. Er müsste die vereinbarte Vertragssumme in diesem Fall aus der Insolvenzmasse bezahlen und kann im Gegenzug dafür die Leistungen aus dem Handyvertrag einfordern. In der Realität wird dies jedoch bei einer Privatinsolvenz wenig Sinn machen.


Der Widerruf des Handyvertrags

Da du bei Abschluss eines Vertrags in der Regel einer Vertragsverlängerung nach dem Erreichen der Mindestlaufzeit zugestimmt hast, kannst du diese nicht anschließend einseitig widerrufen. Das Widerrufsrecht sieht nur den Widerruf neu und im Fernabsatz beziehungsweise außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge vor. Das bedeutet, dass du einen Handyvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss und dem Zugang einer wirksamen Widerrufsbelehrung widerrufen kannst. Fehlt die Belehrung oder ist sie unvollständig beziehungsweise fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und vierzehn Tage. In der Praxis wird dieser Fall kaum vorkommen, da professionellen Providern die Wichtigkeit der Vertragsunterlagen bewusst ist.


Das Umschreiben des Handyvertrags auf eine andere Person

Wenn du die ordentliche Kündigung verpasst hast und eine außerordentliche nicht möglich ist, kann unter Umständen das Umschreiben des Vertrags auf eine andere Person hilfreich sein. Diese übernimmt dann den Vertrag mit allen seinen Verpflichtungen, wie auch der automatischen Vertragsverlängerung nach Beendigung der Mindestlaufzeit. Die Voraussetzung hierfür ist es jedoch, dass du eine Person findest, die deinen alten Handyvertrag übernehmen möchte. Die Telefonanbieter halten für das Umschreiben des Handyvertrags Formulare bereit, die durch den Übernehmenden ausgefüllt werden müssen. Hierin muss meistens auch eine Einwilligung für das Prüfen der Bonität bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien erteilt werden. Ist diese unbefriedigend, kann der Vertragspartner die Übernahme des Handyvertrags verweigern. Für das Umschreiben werden zudem Gebühren fällig. Wie hoch diese sind, erfährst du bei deinem individuellen Provider. Die Telekom verzichtet zum Beispiel bei der Vertragsübernahme in einem Todesfall auf die Gebühren.


Fazit

Mobilfunkverträge sehen normalerweise eine Vertragsverlängerung vor, wenn der Vertrag nicht zum Ende der Mindestlaufzeit fristgemäß und ordentlich gekündigt wird. Unter Umständen kann eine außerordentliche Kündigung möglich sein, wenn es dazu berechtigende Gründe gibt. Der Widerruf einer Vertragsverlängerung ist nicht möglich. Es kann nur ein neuer Handyvertrag unter bestimmten Bedingungen widerrufen werden. Ist das Kündigen des Vertrags nicht mehr möglich, kann das Umschreiben auf eine andere Person eine Lösung sein.


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