Da die Vertragsverlängerung üblicherweise Teil deines Mobilfunkvertrags ist, kannst du diese nur durch folgende Aktivitäten verhindern:
- ordentliche Kündigung
- außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
- Kündigung wegen Privatinsolvenz
- gegebenenfalls Widerruf des Handyvertrags
- Umschreiben des Vertrags auf eine andere Person
Die ordentliche Kündigung des Handyvertrags
Die sicherste Möglichkeit, eine Vertragsverlängerung zu vermeiden, ist die ordentliche Kündigung des Handyvertrags. Diese ist in der Regel unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich, wenn diese zwölf oder vierundzwanzig Monate beträgt. Bei kürzeren Laufzeiten gilt üblicherweise eine dreißigtägige Kündigungsfrist. Prüfe hierzu deinen Vertrag oder die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Providers.
Tipp: Mit unserem kostenlosen Kündigungsservice verpasst du keine Kündigungsfristen mehr. Nach der Registrierung und der Angabe der zu prüfenden Verträge, erinnern wir dich rechtzeitig per E-Mail an die jeweilige Kündigungsfrist. Außerdem stellen wir dir für die Kündigung Musterschreiben und einen Versandservice zur Verfügung.
Die außerordentliche Kündigung des Handyvertrags
Unter Umständen kannst du den Handyvertrag bereits vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder während der Vertragsverlängerung außerordentlich kündigen. Das deutsche Recht sieht hierfür in § 314 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die außerordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund vor. Dieser besteht in der Regel dann, wenn eine der Vertragsparteien Pflichten aus dem Vertrag nicht oder nur unzureichend erfüllt. Gründe, die zur Sonderkündigung berechtigen, sind üblicherweise:
- die vereinbarten Leistungen werden nicht gewährt, beispielsweise wenn die Internetgeschwindigkeit regelmäßig wesentlich langsamer ist
- die Abrechnungen sind fehlerhaft
- der Anbieter hat den Mobilfunkanschluss unberechtigt gesperrt
- der Anschlussinhaber ist verstorben
In den ersten drei Fällen musst du deinem Vertragspartner normalerweise eine realistische Frist zur Abhilfe setzen, bevor du die außerordentliche Kündigung aussprechen kannst. Bei einem Todesfall reicht es aus, eine Todesbescheinigung vorzulegen, um den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bei der Sonderkündigung spricht der Gesetzgeber ebenfalls von einer angemessenen Frist, innerhalb diese nach Kenntnisnahme des berechtigenden Grundes ausgesprochen werden muss. In der Regel wird hier von vier Wochen ausgegangen.
Spezialfall Privatinsolvenz
Eine Privatinsolvenz berechtigt an sich nicht zur Sonderkündigung durch den Kunden, wohl aber laut der meisten AGB zur Kündigung durch den Mobilfunkanbieter. Bist du davon betroffen, solltest du den Vertrag dennoch kündigen oder die Kündigung gegebenenfalls durch den Insolvenzverwalter aussprechen lassen. In der Regel wird ein Provider aus eigenem Interesse der Kündigung zustimmen. Nach §103 InsO (Insolvenzordnung) hat der Insolvenzverwalter ein Wahlrecht und kann an der Stelle des Schuldners in einen bestehenden Vertrag eintreten. Er müsste die vereinbarte Vertragssumme in diesem Fall aus der Insolvenzmasse bezahlen und kann im Gegenzug dafür die Leistungen aus dem Handyvertrag einfordern. In der Realität wird dies jedoch bei einer Privatinsolvenz wenig Sinn machen.
Der Widerruf des Handyvertrags
Da du bei Abschluss eines Vertrags in der Regel einer Vertragsverlängerung nach dem Erreichen der Mindestlaufzeit zugestimmt hast, kannst du diese nicht anschließend einseitig widerrufen. Das Widerrufsrecht sieht nur den Widerruf neu und im Fernabsatz beziehungsweise außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge vor. Das bedeutet, dass du einen Handyvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss und dem Zugang einer wirksamen Widerrufsbelehrung widerrufen kannst. Fehlt die Belehrung oder ist sie unvollständig beziehungsweise fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und vierzehn Tage. In der Praxis wird dieser Fall kaum vorkommen, da professionellen Providern die Wichtigkeit der Vertragsunterlagen bewusst ist.
Das Umschreiben des Handyvertrags auf eine andere Person
Wenn du die ordentliche Kündigung verpasst hast und eine außerordentliche nicht möglich ist, kann unter Umständen das Umschreiben des Vertrags auf eine andere Person hilfreich sein. Diese übernimmt dann den Vertrag mit allen seinen Verpflichtungen, wie auch der automatischen Vertragsverlängerung nach Beendigung der Mindestlaufzeit. Die Voraussetzung hierfür ist es jedoch, dass du eine Person findest, die deinen alten Handyvertrag übernehmen möchte. Die Telefonanbieter halten für das Umschreiben des Handyvertrags Formulare bereit, die durch den Übernehmenden ausgefüllt werden müssen. Hierin muss meistens auch eine Einwilligung für das Prüfen der Bonität bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien erteilt werden. Ist diese unbefriedigend, kann der Vertragspartner die Übernahme des Handyvertrags verweigern. Für das Umschreiben werden zudem Gebühren fällig. Wie hoch diese sind, erfährst du bei deinem individuellen Provider. Die Telekom verzichtet zum Beispiel bei der Vertragsübernahme in einem Todesfall auf die Gebühren.