Kurz und knapp: Sobald dein Auto abgemeldet wurde, darfst du weder auf öffentlichen Straßen fahren noch dein Auto dort abstellen.
Meldung ans Finanzamt
Das Finanzamt weiß Bescheid: Denn die Zulassungsstelle meldet ihr, dass dein Auto abgemeldet wurde. Deshalb können auch keine Steuern mehr auf das Fahrzeug erhoben werden – logisch. Falls du zu viele Steuern gezahlt haben solltest – weil du beispielsweise für das komplette laufende Jahre bezahlt, das Auto aber im Laufe des Jahres abgemeldet hast – werden diese meist innerhalb weniger Tage deinem Bankkonto gutgeschrieben.
Meldung an die Kfz-Versicherung
Die Zulassungsstelle meldet die Abmeldung deines Autos aber nicht nur dem Finanzamt, sondern auch deiner Versicherung. Von ihr bekommst du ebenfalls zu viel geleistete Beiträge zurück.
Falls das Fahrzeug nicht innerhalb von zwei Wochen neu angemeldet wird, tritt die sogenannte Ruheversicherung ein. Sie ist für dich beitragsfrei und bietet einen Versicherungsschutz für maximal 18 Monate. Sie schützt dich bei unbefugter Benutzung und falls ein Haftpflichtschaden verursacht wird.
Das Versicherungsunternehmen leistet dann demjenigen Schadensersatz, welcher zuletzt eine Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsbehörde hinterlegt hat. Wenn du dein Auto innerhalb dieser 18 Monate neu anmeldest, kann die Kfz-Versicherung vorerst nicht gewechselt werden. Erst nach Ablauf dieser Frist ist das Versicherungsabkommen endgültig erloschen. Diese Regelungen gelten nur, wenn du dich nicht für eine endgültige Außerbetriebsetzung des Kfz entscheidest oder es verkaufst. Wenn du nach der Abmeldung ein neues Auto kaufst, kannst du deine Versicherung ganz frei wählen.
Fahrten nach der Abmeldung?
Direkt nach der Abmeldung kannst du mit deinem Auto nach Hause oder zur nächsten Alt-Auto-Annahmestelle fahren – allerdings nur innerhalb desselben oder eines angrenzenden Bezirks. Diese Fahrten werden dann von der Versicherung geschützt.