Welche wichtigen Gründe für die fristlose Kündigung eines Fitnessstudios anerkannt werden, ist nicht generell gesetzlich geregelt. Im Zweifelsfall kann es zu einem Rechtsverfahren kommen, wenn der Betreiber des Fitnessstudios der außerordentlichen Kündigung des Mitglieds nicht zustimmt. Anhand vieler Gerichtsurteile kann allerdings davon ausgegangen werden, dass die folgenden Gründe zwar die fristlose Kündigung rechtfertigen, aber erst, wenn dem Betreiber Gelegenheit zur Abhilfe gegeben wurde:
- ein bisheriges Frauenstudio wird in ein Studio für Männer und Frauen umgewandelt
- es gibt Mängel an den Sportgeräten, weil diese schlecht oder gar nicht gewartet werden
- die Angestellten des Fitnessstudios benehmen sich unangemessen oder kommen ihren Aufgaben nicht nach
- es werden mehrmals falsche Beiträge vom Konto des Mitglieds abgebucht
- der Betreiber des Studios erhöht die Beiträge oder bietet einen deutlich verschlechterten Leistungsumfang an
- Baumaßnahmen oder Schäden verhindern die vertragsgemäße Nutzung des Studios, der Kurs- oder der Sanitärräume
Nur in einigen Fällen ist die fristlose Kündigung des Fitnessstudios wirklich komplett ohne Zeitverzug denkbar:
- das Mitglied wird durch den Betreiber beziehungsweise Mitarbeiter des Studios oder durch andere Mitglieder sexuell belästigt oder bedroht
- das Fitnessstudio schließt oder zieht um
- das Mitglied ist chronisch oder schwer erkrankt und kann dafür ein Attest vorlegen
- das Mitglied ist nachgewiesen schwanger
- das Mitglied ist im Fitnessstudio bestohlen worden
Wegen einer vorübergehenden Krankheit oder wegen eines Umzugs ist die fristlose Kündigung des Fitnessstudios normalerweise nicht möglich. In vielen Fällen zeigen sich die Betreiber der Fitnessstudios hier aber verständnisvoll und stimmen der Aufhebung des Vertrags zu.