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GEZ kündigen? Keinen Rundfunkbeitrag zahlen?

Wir sagen dir, was du tun kannst. 

GEZ? Gibt’s nicht mehr

Meistens spricht man auch heute noch von der GEZ, wenn man den Rundfunkbeitrag und alles, was mit ihm zusammenhängt, meint. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gibt es allerdings schon seit 2013 nicht mehr. Ihr Nachfolger ist der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Klingt komisch, ist aber so. 
 
Der Beitragsservice übernimmt den Einzug der Rundfunkgebühren, die jeder Bürger, der in Deutschland seinen Wohnsitz oder einen betrieblichen Standort hat, gemäß den rechtlichen Vorschriften zahlen muss. Zu Grunde liegt hier der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, in dem auch die Beitragshöhe festgelegt wird. Das Vorgehen ist umstritten, zumal eine Abmeldung oder das Kündigen des Rundfunkbeitrags nicht ohne weiteres möglich sind – wie du sicher weißt. 

Früher pro Person und Gerät, heute pro Haushalt

Während bis Ende 2012 eine monatliche Gebühr pro Bewohner einer Wohnung gezahlt werden musste, sofern nachweislich ein Rundfunkempfänger im Haushalt vorhanden war, wird die Rundfunkabgabe seit Januar 2013 für eine Wohneinheit unabhängig von der Anzahl der Bewohner oder der Empfangsgeräte gezahlt. Auch wer keinen Fernseher, kein Radio und keinen Computer besitzt, muss die Gebühr seitdem bezahlen. 
 
Monatlich werden seit einer Beitragsanpassung im Jahr 2015 17,50 Euro pro Haushalt fällig (Stand: Juli 2019). Schwerbehinderte, die übrigens ursprünglich von der Beitragszahlung befreit waren, zahlen auf Antrag eine ermäßigte Gebühr von derzeit 5,83 Euro im Monat.
 
Wer keine Rundfunkgebühren zahlen will – aus welchem Grund auch immer –, braucht also schon einen richtig guten und handfesten Grund, um sich schließlich beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ von den Gebühren befreien lassen zu können. Und der Spielraum dafür ist ziemlich eng. Rein rechtlich gesehen ist eine Kündigung der Rundfunkgebühr nicht vorgesehen. Die Rundfunkgebühr basiert nämlich nicht auf einem Vertrag, den du irgendwann mal abgeschlossen hättest. Vielmehr ist die Rundfunkgebührenabgabe eine sogenannte hoheitliche Abgabe. Wir erklären dir kurz, wann du keine Rundfunkgebühren mehr zahlen musst.

Umzug

Wenn du umziehst, stellt sich in Bezug auf deine Rundfunkgebühren eine Frage: Abmelden oder ummelden?
 
Ziehst du mit Partner/Partnerin zusammen, muss nämlich nur einmal gezahlt werden. Denn die Rundfunkgebühr ist pro Haushalt fällig, unabhängig von der Anzahl der Personen, die dort leben und eventuell Tagesschau und Fernsehgarten gucken. Zahlt ihr also beide – oder alle – schon Rundfunkgebühren, muss ab Einzug nur noch einmal gezahlt werden. Gut, oder?
 
Wenn du in eine Wohnung ziehst, in der eine andere Person Rundfunkgebühren zahlt oder zahlen wird, kannst du dich also abmelden – wofür du unbedingt eine Bescheinigung über die Abmeldung deines Wohnsitzes haben solltest. Darauf besteht man nämlich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (aka GEZ). 
 
Alternative: Auswandern. Wenn du ins Ausland ziehst und in Deutschland nicht mehr gemeldet bist, kannst du dich auch von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Wolltest du nicht immer schon mal in Neuseeland leben? Gute Wahl. Auch in Bezug auf die Rundfunkgebühren: Denn dafür gibt Neuseeland im internationalen Vergleich am wenigsten aus. 
 
Beim Umzug helfen wir dir natürlich mit deinen Verträgen – und noch bei vielem mehr! Wenn du dir also Mühe und Stress ersparen willst, melde dich beim Volders Umzugsservice: Wir kümmern uns um deine Verträge und sagen allen Anbietern Bescheid – so ist alles geregelt, wenn du einziehst. Kostenlos! 

Die sieben ultimativen Gründe, warum du keine GEZ mehr zahlen musst

Erstens natürlich, weil es die GEZ nicht mehr gibt. Kleiner Scherz. So richtig raus aus der Affäre kommst du ansonsten nur dann, wenn einer der sieben Gründe auf dich zutrifft – du bist: 
 
  • Rentner und erhältst nur die Mindestrente,
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV oder BAföG,
  • Grundsicherungsempfänger,
  • du beziehst Hilfe zu deinem Lebensunterhalt,
  • bist Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • pflegebedürftig, bekommst Pflegegeld, Pflegezulagen oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge,
  • bald gar nicht mehr in Deutschland, weil du ins Ausland ziehst und hier auch nicht mehr gemeldet bist. 
 
Nichts dabei, was passt? Pech gehabt! Dann zieh mal schnell mit jemandem zusammen, wenn du Rundfunkgebühren sparen willst.

Warum wird in Deutschland ein Rundfunkbeitrag erhoben?

Lust, noch ein bisschen mehr über die Geschichte der Rundfunkgebühren in Deutschland zu erfahren? Echt jetzt? Na dann ...
Die Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen durch Gebühren ist nicht neu. Bereits nach der ersten Aufnahme des Sendebetriebs in Deutschland im Jahr 1923 wurden bereits Rundfunkgebühren erhoben. Am Anfang gab es noch gar keine Zuhörer, also auch keine Zahler. Am Jahresende waren es dann 467. In den folgenden Jahren wurde die Gebühr von zunächst 25 Mark drastisch erhöht – nicht zuletzt wegen der Inflation. Wer nicht zahlte, also zu den sogenannten Schwarzhörern zählte, musste mit drakonischen Strafen rechnen, die bis zu Freiheitsentzug reichten. Davon ließen sich viele Menschen anscheinend nicht beeindrucken oder gar abschrecken, denn aus dem Verkauf von Radiobauteilen lässt sich schließen, dass nicht wenige ihr Radio selbst bastelten und nicht zahlten. Offiziell zu kaufende Radioempfänger sahen Anfang der Zwanzigerjahre übrigens in etwa so aus. 
 
Damals wie heute gab es also Unzufriedenheit über die Rundfunkgebühren und damals wie heute empfand man die Verantwortlichen als abgehoben und unnahbar. Wenig später änderten die Nazis alles und führten zahlreiche Gesetze und Verbote ein, die das Rundfunkprogramm streng auf das beschränkten, was im Sinne ihrer unmenschlichen Ideologie war. Stattdessen einfach ausländische Sender hören? Gute Idee, konnte aber direkt ins Gefängnis führen. Zu Kriegszeiten wurde daraus sogar Hochverrat. Jazz oder Satire? Dito. Wer also heute meint, sich über „Zensur“ beschweren zu müssen, sollte sich erstens vergewissern, was man darunter tatsächlich versteht und sich zweitens fragen, warum er wegen dieser Beschwerde nicht längst im Gefängnis sitzt. 
 
Nach dem Krieg knüpfte man an die Bestimmungen über den Rundfunk vom 27. November 1931 an. Rundfunkermittler kümmerten sich sowohl um Mitgliederwerbung als auch um die Ermittlung schwarzer Schafe: Der Mann von der GEZ konnte durchaus plötzlich vor der Tür stehen und ein paar Fragen stellen. Hineinlassen musste man ihn nicht; wer aber nicht zahlte und gerade ein Radio im Hintergrund laufen hatte, tat sich mit Erklärungen vermutlich schwer und wurde bestraft. Der GEZ-Mann erhielt hingegen ein „Kopfgeld“. 
 
In der damaligen DDR zahlte man je nach Leistungsumfang, also entweder nur Radio oder Radio plus Fernsehen, sowie extra für ein Autoradio (falls vorhanden) und ganz grundsätzlich eine „Kulturabgabe“ je gewähltem Satz. 
 
Heute werden durch die Abgabe die Herstellung von Programmen der öffentlich-rechtlichen Sender sowie deren Verwaltung bezahlt. Da diese Sender laut des Rundfunkstaatsvertrags einen umfassenden Informations-, Unterhaltungs- und Bildungsauftrag haben, gehört hierzu die Finanzierung von Nachrichten, Magazinsendungen, Spielfilmen und Serien ebenso wie die Übertragung von Kultur- oder Sportereignissen. 
 
Hierbei darf man nicht vergessen, dass Gelder nicht nur in die Verwaltung und die Bezahlung von Angestellten und Filmschaffenden fallen, sondern auch externe Dienstleister bezahlt werden müssen, die zum Beispiel Fahrzeuge, Räume oder Requisiten zur Verfügung stellen. Ein Großteil der erhobenen Rundfunkgebühr fließt daher in den Wirtschaftskreislauf zurück. Schon klar: ein schwacher Trost.

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