Lust, noch ein bisschen mehr über die Geschichte der Rundfunkgebühren in Deutschland zu erfahren? Echt jetzt? Na dann ...
Die Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen durch Gebühren ist nicht neu. Bereits nach der ersten Aufnahme des Sendebetriebs in Deutschland im Jahr 1923 wurden bereits Rundfunkgebühren erhoben. Am Anfang gab es noch gar keine Zuhörer, also auch keine Zahler. Am Jahresende waren es dann 467. In den folgenden Jahren wurde die Gebühr von zunächst 25 Mark drastisch erhöht – nicht zuletzt wegen der Inflation. Wer nicht zahlte, also zu den sogenannten Schwarzhörern zählte, musste mit drakonischen Strafen rechnen, die bis zu Freiheitsentzug reichten. Davon ließen sich viele Menschen anscheinend nicht beeindrucken oder gar abschrecken, denn aus dem Verkauf von Radiobauteilen lässt sich schließen, dass nicht wenige ihr Radio selbst bastelten und nicht zahlten. Offiziell zu kaufende Radioempfänger sahen Anfang der Zwanzigerjahre übrigens in etwa so aus.
Damals wie heute gab es also Unzufriedenheit über die Rundfunkgebühren und damals wie heute empfand man die Verantwortlichen als abgehoben und unnahbar. Wenig später änderten die Nazis alles und führten zahlreiche Gesetze und Verbote ein, die das Rundfunkprogramm streng auf das beschränkten, was im Sinne ihrer unmenschlichen Ideologie war. Stattdessen einfach ausländische Sender hören? Gute Idee, konnte aber direkt ins Gefängnis führen. Zu Kriegszeiten wurde daraus sogar Hochverrat. Jazz oder Satire? Dito. Wer also heute meint, sich über „Zensur“ beschweren zu müssen, sollte sich erstens vergewissern, was man darunter tatsächlich versteht und sich zweitens fragen, warum er wegen dieser Beschwerde nicht längst im Gefängnis sitzt.
Nach dem Krieg knüpfte man an die Bestimmungen über den Rundfunk vom 27. November 1931 an. Rundfunkermittler kümmerten sich sowohl um Mitgliederwerbung als auch um die Ermittlung schwarzer Schafe: Der Mann von der GEZ konnte durchaus plötzlich vor der Tür stehen und ein paar Fragen stellen. Hineinlassen musste man ihn nicht; wer aber nicht zahlte und gerade ein Radio im Hintergrund laufen hatte, tat sich mit Erklärungen vermutlich schwer und wurde bestraft. Der GEZ-Mann erhielt hingegen ein „Kopfgeld“.
In der damaligen DDR zahlte man je nach Leistungsumfang, also entweder nur Radio oder Radio plus Fernsehen, sowie extra für ein Autoradio (falls vorhanden) und ganz grundsätzlich eine „Kulturabgabe“ je gewähltem Satz.
Heute werden durch die Abgabe die Herstellung von Programmen der öffentlich-rechtlichen Sender sowie deren Verwaltung bezahlt. Da diese Sender laut des Rundfunkstaatsvertrags einen umfassenden Informations-, Unterhaltungs- und Bildungsauftrag haben, gehört hierzu die Finanzierung von Nachrichten, Magazinsendungen, Spielfilmen und Serien ebenso wie die Übertragung von Kultur- oder Sportereignissen.
Hierbei darf man nicht vergessen, dass Gelder nicht nur in die Verwaltung und die Bezahlung von Angestellten und Filmschaffenden fallen, sondern auch externe Dienstleister bezahlt werden müssen, die zum Beispiel Fahrzeuge, Räume oder Requisiten zur Verfügung stellen. Ein Großteil der erhobenen Rundfunkgebühr fließt daher in den Wirtschaftskreislauf zurück. Schon klar: ein schwacher Trost.