Hast du dich nach einem umfassenden Versicherungsvergleich dafür entschieden, die Rechtsschutzversicherung zu wechseln, gibt es einige wichtige Aspekte die für den erfolgreichen Wechsel eine Rolle spielen. In Kürze gesagt, sind das folgende:
- der Wechsel der Rechtsschutzversicherung sollte nahtlos erfolgen, um eine erneute Wartezeit für Versicherungsleistungen zu vermeiden
- die Wartezeit entfällt nur für Bereiche, die bereits durch die bisherige Versicherung abgedeckt waren
- vor dem Wechsel musst du den alten Vertrag ordentlich oder, falls möglich, außerordentlich kündigen
- die Rechtsschutzversicherung zu wechseln ist nur nach einem sorgfältigen Vergleich der aktuellen Angebote sinnvoll, damit sich die Konditionen für dich nicht unbeabsichtigt verschlechtern
Die ordentliche Kündigung der bisherigen Versicherung
Wann du die kündigen und anschließend die Rechtsschutzversicherung wechseln kannst, hängt zum einen von der vereinbarten Laufzeit und zum anderen von der Kündigungsfrist ab. Beide Werte kannst du deinem Vertrag beziehungsweise den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherers (AGB) entnehmen.
- Laufzeit: Meistens werden Laufzeiten von einem, zwei oder drei Jahren vereinbart. Wird der Vertrag nicht fristgerecht kündigt, verlängert er sich in der Regel stillschweigend um weitere zwölf Monate. Erst danach wirst du die Rechtsschutzversicherung wechseln können.
- Kündigungsfrist: Diese beträgt üblicherweise drei Monate zum Ende der Laufzeit. Das bedeutet beispielsweise, wenn die Laufzeit des Vertrags am 31.12. eines Jahres endet, muss dem Versicherer das Kündigungsschreiben bis spätestens zum 30.09. des gleichen Jahres vorliegen.
Die Kündigung der Rechtsschutzversicherung sollte schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben kann formlos sein, enthält aber mindestens deinen kompletten Namen, deine Adresse, die Versicherungsnummer und den gewünschten Kündigungszeitpunkt.
Tipp: Komfortabel kündigst du die Rechtsschutzversicherung mit unserem Kündigungsservice. Wir erinnern dich rechtzeitig an die Kündigungsfrist und stellen dir das passende Musterschreiben zur Verfügung. Wenn du das Kündigungsschreiben über unsere Webplattform per E-Mail, Fax, Brief oder Einschreiben verschickst, erkundigen wir uns auf Wunsch zudem bei deinem Vertragspartner, ob deine Kündigung rechtzeitig eingegangen ist und bestätigen dir dies. Willst du die Rechtsschutzversicherung nach der Kündigung wechseln, nutze unseren Versicherungsvergleich.
Das Sonderkündigungsrecht prüfen
Wie bei fast allen anderen Versicherungen gibt es auch bei der Rechtsschutzversicherung das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Dieses greift insbesondere in diesen Fällen:
- der Versicherer erhöht die Beiträge ohne gleichzeitig den Leistungsumfang zu erweitern - du kannst den Vertrag mit sofortiger Wirkung zum Termin der Beitragserhöhung innerhalb eines Monats nach Eingang des Änderungsschreibens kündigen
- du hast dem Versicherer einen Schaden gemeldet - die Kündigung ist in diesem Fall nach § 92 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) von beiden Seiten innerhalb eines Monats möglich
- der Versicherer leistet die geforderten Leistungen trotz begründeten Anspruchs nicht - du kannst den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zahlungsablehnung kündigen
- der Versicherungsgrund ist weggefallen, beispielsweise beim Verkehrsrechtsschutz, weil das Fahrzeug abgemeldet wurde - die Kündigung ist mit sofortiger Wirkung möglich
Hinweis: Auch der Versicherer hat übrigens ein Sonderkündigungsrecht und kann zum Beispiel dann davon Gebrauch machen, wenn du zu häufig Leistungen in Anspruch genommen oder die Beiträge nicht gezahlt hast. Die unangenehme Folge kann dann sein, dass dein Name auf einer Negativliste der Versicherungsunternehmen erscheint und du keine neue Rechtsschutzversicherung abschließen kannst.