Eine vorhandene Risikolebensversicherung zu wechseln, bietet sich nur dann an, wenn sich deine Lebensverhältnisse grundlegend verändert haben oder dir ein wesentlich besseres Angebot eines anderen Versicherers vorliegt. Ein nahtloser Wechsel ist dann aber nicht möglich, sondern du musst die bestehende Risikolebensversicherung zunächst kündigen und danach einen neuen Vertrag abschließen.
Hinweis: Willst du bei einer Risikolebensversicherung den Anbieter wechseln, ist in vielen Fällen eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig, die aufgrund deines Alters und inzwischen vorliegender eventueller Erkrankungen schlechter ausfallen kann, als die bei Abschluss des vorherigen Vertrags. Es besteht dann die Möglichkeit, dass der neue Versicherer dich nicht aufnimmt.
Vor dem Wechsel die Risikolebensversicherung kündigen
Im Unterschied zur Kapitallebensversicherung gibt es bei der Risikolebensversicherung keinen Rückkaufswert, denn diese dient nicht dem Ansparen einer Versicherungssumme. Die Kündigung der Versicherung ist deshalb meistens mit dem Verlust bereits gezahlter Beiträge verbunden. Eine Ausnahme davon besteht nur dann, wenn du eine Risikolebensversicherung mit Beitragsrückerstattung abgeschlossen hast. Bevor du die Risikolebensversicherung wechseln möchtest, solltest du daher deinen Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters sorgfältig prüfen.
Kündigungsfristen beachten
In der Regel musst du beim Kündigen Fristen einhalten, die üblicherweise von der gewählten Zahlweise der Versicherungsbeiträge abhängt.
Beitragszahlungskündigungsfrist:
- jährlich: ein Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres
- halbjährlich: vier Wochen bis zur nächsten Fälligkeit des Versicherungsbeitrags
- vierteljährlich: vier Wochen bis zur nächsten Fälligkeit des Versicherungsbeitrags
- monatlich: vier Wochen bis zur nächsten Fälligkeit des Versicherungsbeitrags
Tipp: Wenn du dich für unseren Kündigungsservice anmeldest, erinnern wir dich rechtzeitig an alle Kündigungsfristen deiner Verträge. Außerdem stellen wir dir Musterschreiben und einen Versandservice zur Verfügung.
Eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten
Du kannst die Risikolebensversicherung nur dann unproblematisch wechseln, wenn es keine Gründe gibt, die gegen eine Kündigung sprechen. Diese liegen zum Beispiel dann vor, wenn es sich um eine fallende Risikolebensversicherung handelt, die zur Abzahlung eines Immobiliendarlehens abgeschlossen wurde. Die Risikolebensversicherung dient in diesem Fall zur Sicherheit gegenüber der Bank, die das Darlehen gewährt hat. Da der Darlehensgeber meistens als Begünstigter in der Police eingetragen wurde, benötigst du zur Kündigung oder zum Wechsel der Risikolebensversicherung dessen Zustimmung. Hast du den Kredit bereits beglichen oder kannst die Schulden auf andere Weise ausgleichen, besteht die Chance den Versicherungsvertrag zu kündigen.