Volders Logo Menu

Die Gebäudeversicherung wechseln

Auf diese Punkte kommt es an

Wann kann man die Gebäudeversicherung wechseln?

Es gibt verschiedenen Situationen, in denen du die Gebäudeversicherung wechseln kannst:

  • der Versicherungsvertrag wird fristgemäß gekündigt oder
  • die Sonderkündigung ist möglich oder
  • du kannst die Gebäudeversicherung wechseln beim Hauskauf
Bist du Besitzer einer Eigentumswohnung kannst du die Gebäudeversicherung in der Regel nicht selbst wechseln, weil diese meistens durch die gesamte Eigentümergemeinschaft beziehungsweise die Hausverwaltung der Eigentumsanlage abgeschlossen worden ist. Der Wechsel ist dann nur möglich, wenn alle Eigentümer zustimmen.


Die Gebäudeversicherung nach einer ordentlichen Vertragskündigung wechseln

Wie jede andere Versicherung kannst du auch die Gebäudeversicherung nach dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Beachte hierbei, dass das Versicherungsjahr nicht zwangsläufig mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss. Hast du die Gebäudeversicherung beispielsweise zu einem 1. Mai abgeschlossen, muss die Kündigung dem Versicherer bis zum 31. Januar des nächsten Jahres zugegangen sein. Grund: Das Versicherungsjahr endet am 30. April.

Tipp: Nutze unseren Kündigungsservice. Nach der kostenlosen Registrierung erinnern wir dich per E-Mail rechtzeitig an die Kündigungsfristen deiner Verträge. Außerdem kannst du zum komfortablen Kündigen unsere Vorlagen und unseren Versandservice nutzen.


Die Gebäudeversicherung nach einer außerordentlichen Kündigung wechseln

Eine Gebäudeversicherung kann unter bestimmten Umständen auch außerordentlich gekündigt werden. Das Sonderkündigungsrecht ist in folgenden Fällen anwendbar:

  • Der Versicherer hat die Beiträge erhöht ohne den Leistungsumfang anzupassen: Die Sonderkündigung ist nach § 40 VVG mit einer Frist von vier Wochen nach Erhalt des Änderungsschreibens möglich.
  • Es ist ein Schadensfall eingetreten: Du kannst die Gebäudeversicherung innerhalb von vier Wochen nach dem Schadensfall kündigen, unabhängig davon, ob der Versicherer den Schaden reguliert hat oder nicht.
  • Du hast ein Haus gekauft: Du übernimmst zwar automatisch die Versicherung des Vorbesitzers, bist an diese aber nicht gebunden und hast daher ein Sonderkündigungsrecht.

Hinweis: Unabhängig davon, ob du ordentlich oder außerordentlich kündigst, solltest du dir vorher eine neue Gebäudeversicherung suchen. Nur wenn die Verträge nahtlos aneinander anschließen, hast du durchgehenden Versicherungsschutz.


Die Gebäudeversicherung nach einem Hauskauf wechseln

Beim Hauskauf übernimmst du üblicherweise eine bereits bestehende Wohngebäudeversicherung mit, die eventuell schon seit vielen Jahren besteht und daher nicht mehr auf dem neuesten Stand ist. Gemäß § 95 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geht der Versicherungsvertrag nämlich zum Zeitpunkt der Veräußerung vom Verkäufer auf den Erwerber über. Daher muss der Verkauf einer Immobilie dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden. Der Grund für diese Klausel im Gesetz ist der, dass beim Versicherungsschutz keine Lücke entstehen soll. Du bist allerdings nicht dazu verpflichtet, die Versicherungspolice zu behalten, sondern kannst unter Einhaltung bestimmter Formalien die Gebäudeversicherung wechseln. Die bestehende Versicherung kannst du im Rahmen des Sonderkündigungsrechts nach dem Eintrag in das Grundbuch innerhalb von vier Wochen kündigen. Als Stichtag gilt das Datum, an dem dir der Grundbucheintrag schriftlich mitgeteilt wurde. Verpasst du die Frist für die außerordentliche Kündigung, ist nur die ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.


Die Gebäudeversicherung nach einem Erbfall wechseln

Nach einem Erbfall übernimmst du alle Rechte und Pflichten des Erblassers an der vererbten Immobilie. Dazu gehört auch die Übernahme der Gebäudeversicherung. Eine Sonderkündigung, wie beim Hauskauf, ist allerdings im Erbfall nicht vorgesehen. Möchtest du die Gebäudeversicherung wechseln, musst du die bestehende daher vorher ordnungsgemäß kündigen, sofern nicht andere Gründe wie ein Schadensfall oder eine Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung für eine Sonderkündigung sprechen.

Die Gebäudeversicherung wechseln - Diese Aspekte solltest du vor dem Abschluss einer neuen Police prüfen

Wenn du die Gebäudeversicherung wechseln möchtest und daher nach einem anderen Versicherer oder einem anderen Tarif suchst, ist die Suche über das Internet der einfachste Weg. In vielen Vergleichsportalen kannst du die Angebote der Versicherer komfortabel und anonym vergleichen. Hierfür sind in der Regel nur wenige Angaben notwendig:


Gebäudetyp

Da sich die Gefahren hinsichtlich des Gebäudetyps unterscheiden können, stufen die Versicherer den Tarif hinsichtlich dessen ein. Üblich sind diese Gebäudetypen:

  • Einfamilienhaus (freistehend auf einem Grundstück ohne an die Hauswand angrenzendes Nachbarhaus)
  • Mehrfamilienhaus (freistehend auf einem Grundstück ohne an die Hauswand angrenzendes Nachbarhaus mit mindestens zwei Wohneinheiten)
  • Reihenhaus (mehrere Gebäude, die aneinander anschließen, aber auf separaten Grundstücken liegen)
  • Doppelhaushälfte (zwei Gebäude, die aneinander anschließen, aber auf separaten Grundstücken liegen)

Hinweis: Unfertige Gebäude können mit der Gebäudeversicherung nicht abgesichert werden. Für diese kann jedoch eine Rohbauversicherung abgeschlossen werden. Hinterher ist es möglich in eine Gebäudeversicherung zu wechseln.


Bauweise


Je nach Bauweise sind Gebäude bei bestimmten Ereignissen mehr oder weniger gefährdet. Deshalb hat diese Auswirkungen auf die Beitragshöhe. Die Versicherer unterscheiden dabei beispielsweise, ob es sich um ein Haus mit massiven Außenwänden, ein Holzhaus oder ein Fachwerkhaus handelt. Außerdem können der Dachbelag, der Dachausbau und die Bauausstattung eine Rolle spielen.


Standort des zu versichernden Gebäudes


Die Versicherer teilen die Standorte in Deutschland nach Gefahrenzonen ein. Das bedeutet, dass der Versicherungsbeitrag höher liegen kann, wenn in der Region häufig Schäden auftreten.

Tipp: Wenn sich das zu versichernde Haus in einer besonderen Gefahrenzone befindet, beispielsweise weil dort häufig Hochwasser droht, kann es schwer sein, eine Gebäudeversicherung zu bekommen. In diesem Fall ist es empfehlenswert, Verbindung zu einem Versicherungsmakler aufzunehmen.


Baujahr

Hier muss das Jahr angegeben werden, in welchem das Haus erstmalig bezugsfertig war. Das Baujahr hat Auswirkungen auf die Beitragshöhe.


Anzahl der Obergeschosse und Wohnfläche

Angegeben werden hier die Anzahl der Geschosse oberhalb des Erdgeschosses, die zu Wohnzwecken ausgebaut sind. Die gesamte Wohnfläche in Quadratmetern wird zur Berechnung der Versicherungssumme herangezogen. Zur Wohnfläche zählen alle Innenräume, aber nicht Terrassen oder Balkone.


Zusätzliche Gebäudeteile

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Haupthaus beziehungsweise unmittelbar verbundenen Gebäudeteilen, wie Keller oder Garagen, ab. Freistehende Gebäude, wie ein Schuppen oder eine einzeln stehende Garage sind nur dann geschützt, wenn sie in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden. Da sich dadurch die Versicherungssumme und der Versicherungsbeitrag erhöhen, solltest du darüber nachdenken, ob sich deren Absicherung lohnt. Auch eine Solar- oder Photovoltaik-Anlage muss unter Umständen zusätzlich mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden, wenn du die Gebäudeversicherung wechseln möchtest.


Gewünschte Gefahrabdeckung

Die Gebäudeversicherung deckt generell drei Risiken ab:

  • Feuerschäden, die am Haus beispielsweise durch Brand, Explosion oder Blitzschlag entstehen
  • Schäden durch Leitungswasser
  • Sturm- und Hagelschäden sowie Folgeschäden, die aus diesen resultieren (beispielsweise weil es nach einem Sturmschaden durch ein defektes Dach regnet)
Außerdem können Einbruchschäden, Schäden durch umgestürzte Bäume oder durch Flugkörper mitversichert sein. Bei Bedarf sind Zusatzversicherung, wie die Elemtarschadenversicherung, möglich.


Selbstbeteiligung und gewünschte Zahlweise

Die Selbstbeteiligung ist die Summe, die du im Schadensfall selbst übernimmst, bevor die Versicherung einspringt. Je höher du diese wählst, umso niedriger wird meistens der Versicherungsbeitrag. Da die Versicherer für die jährliche Zahlweise des Versicherungsbeitrags teils kräftige Rabatte einräumen, lohnt es sich, diese auszuwählen.


Versicherungssumme

Versichert wird in der Regel der Neuwert des Gebäudes, das heißt, die Summe, die für den Neubau zum aktuellen Zeitpunkt aufgebracht werden muss. Bei einigen Vergleichsportalen wird diese Summe aufgrund deiner Angaben selbst berechnet. Du solltest daher darauf achten, diese so genau wie möglich zu machen, um hinterher nicht unter- oder überversichert zu sein.

Fazit

Wenn du eine Gebäudeversicherung wechseln möchtest, muss die bestehende zunächst ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden. Damit keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht, solltest du dich bereits vor der Kündigung nach einer neuen Versicherung umsehen. Möglich ist dies unter Beachtung der in unserem Ratgeber aufgeführten Aspekte auf Vergleichsportalen im Internet.

Tipp: Da es manchmal zu Problemen mit dem Versicherer führen kann, ob für Schäden die Gebäude- oder die Hausratversicherung zuständig ist, kann es sinnvoll sein, beide Versicherungen kombiniert abzuschließen. Lies daher auch unseren Ratgeber zur Hausratversicherung. In diesen erfährst du zum Beispiel, ob die Hausratversicherung auch für eine vermietete Ferienwohnung gilt und was du bei der Hausratversicherung für Gewerbe beachten musst.



Wir haben auch Ratgeber zu folgenden Themen:

Weitere Ratgeber, die dich auch interessieren könnten