Wenn du die Hausratversicherung wechseln möchtest, kann es dafür verschiedene Gründe geben. In den meisten Fällen sind das:
- die Erhöhung der Beiträge durch den Versicherer
- ein besseres Leistungsangebot bei einer anderen Versicherung
- der Umzug in eine andere Wohnung oder in ein Haus
Die Hausratversicherung zu wechseln bei einem Umzug ist nicht notwendig, wenn du kein besseres Angebot gefunden hast. In der Regel reicht dann eine Änderungsmitteilung an den Versicherer aus, der den Versicherungsschutz anpasst. Anders sieht es aus, wenn du dauerhaft in ein anderes Land ziehst und daher eine
Hausratversicherung im Ausland benötigst. In diesem Fall musst du die bisherige Versicherung kündigen und ggf. eine neue in deinem Aufenthaltsland abschließen. Lies hierzu den Absatz über das Sonderkündigungsrecht in diesem Artikel. In allen anderen Fällen wird dir vermutlich mehr daran liegen, die Hausratversicherung zu wechseln. Zuvor solltest du den bisherigen Versicherungsvertrag allerdings unter Einhaltung der entsprechenden Frist kündigen.
Tipp: Wenn du dich für unseren Service anmeldest, erinnern wir dich übrigens rechtzeitig an die Kündigungsfrist und stellen dir eine Vorlage für das
Kündigungsschreiben zur Verfügung.
Die Hausratversicherung wechseln - Die Kündigungsfrist des alten Vertrags beachtenWillst du die Hausratversicherung wechseln, musst du Fristen einhalten, und zwar die Kündigungsfristen, wenn du den Vertrag mit dem bisherigen Versicherer kündigen möchtest. Bei Hausratversicherungen beträgt diese Frist bei einer sogenannten ordentlichen Kündigung in der Regel drei Monate vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Meistens werden Vertragslaufzeiten vereinbart, die zwischen einem bis zu drei Jahren liegen. Das Versicherungsjahr beginnt meistens um 12 Uhr am Tag des Eintritts in die Versicherung.
Beispiel: Die Hausratversicherung wurde am 01.07.2016 um 12 Uhr für die Dauer von zwölf Monaten abgeschlossen. Die Kündigung ist zum 01.07.2017 um 12 Uhr möglich. Das Kündigungsschreiben sollte den Versicherer spätestens bis zum 01.04.2017 erreicht haben. Besser ist es allerdings, die Kündigung schon früher zu verschicken.
Welche Laufzeit und welche Kündigungsfrist für deinen individuellen Hausratversicherungsvertrag gelten, entnimmst du deinen Unterlagen. Bist du bei uns angemeldet, findest du diese Daten auch übersichtlich in deinem Account.
Das Recht auf SonderkündigungWie bei den meisten Vertragsarten wird bei der Hausratversicherung ein Recht auf Sonderkündigung eingeräumt, auch als außerordentliche Kündigung bekannt. Trifft einer der folgenden Gründe auf dich zu, wird es leichter, die Hausratversicherung zu wechseln:
- das Versicherungsunternehmen erhöht die Beiträge bei unverändertem Leistungsumfang
- ein Schadensfall ist eingetreten und der Versicherer hat die begleichenden Leistungen angenommen oder abgelehnt
Weitere Gründe, warum du außerordentlich kündigen kannst ohne zu wechseln, sind folgende:
- nach dem Gründen einer häuslichen Gemeinschaft mit weiteren Personen, die bereits eine Hausratversicherung haben - allerdings nur, wenn die Versicherungssumme des zu kündigenden Vertrags weniger als 10.000 Euro beträgt
- bei einer versehentlich abgeschlossenen doppelten Versicherung
- bei einem Umzug ins Ausland
- beim Tod des Versicherungsnehmers
Spezialfälle beim Sonderkündigungsrecht
Einige Fälle können es erschweren, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und die Hausratversicherung zu wechseln. Besitzt du einen Altvertrag, der vor dem 1. Januar 1991 abgeschlossen wurde, darf der Versicherer die Beiträge um maximal zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr oder um höchstens zwanzig Prozent im Dreijahresvergleich erhöhen, ohne dass du außerordentlich kündigen darfst. Bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 1991 und vor dem 28. Juli 1994 abgeschlossen wurden, liegen die Summen bei höchstens fünf Prozent im Vorjahresvergleich beziehungsweise bei höchstens fünfundzwanzig Prozent mehr als im ersten Versicherungsjahr. Eine weitere Ausnahme besteht unter Umständen auch dann, wenn das Versicherungsunternehmen die Beiträge aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten erhöht. In diesem Fall kannst du ebenfalls nicht kündigen, du hast aber das Recht, der Erhöhung zu widersprechen. Damit gehst du dann jedoch das Risiko ein, dass du fortan unterversichert bist.
Die Kündigungsfrist bei der Sonderkündigung
Bei der außerordentlichen Kündigung musst du nur eine einmonatige Kündigungsfrist einhalten. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem du Kenntnis von dem Ereignis erhältst, das zur Sonderkündigung berechtigt.
Beispiel: Du erhältst am 01.07. ein Schreiben von deinem Versicherer mit Ankündigung einer Beitragserhöhung ab 01.10. des gleichen Jahres. Dein Kündigungsschreiben muss beim Versicherungsunternehmen bis spätesten 01.08. eingegangen sein. Die Kündigung wird dann ab 01.10. wirksam, das heißt zum Beginn der Beitragserhöhung.