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So kannst die Hausratversicherung unkompliziert wechseln

Alle Infos und Tipps vom Experten

Vor dem Versicherungswechsel steht der Vergleich

Die Hausratversicherung zu wechseln ist nur dann ratsam, wenn dir ein besseres Angebot des gleichen oder eines anderen Versicherers vorliegt. Aus diesem Grund solltest du deinen bestehenden Vertrag hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Versicherungsprämie mit anderen Hausratversicherungen vergleichen. Die Tarife der Versicherer unterscheiden sich zum Teil stark. Besonders wichtig ist der Tarifvergleich, wenn du in einer Gegend wohnst, die durch Versicherer als Gefahrenregion eingeschätzt wird. Das heißt, dass es hier wesentlich häufiger zu Schäden durch Naturgewalten, wie Hochwasser und Lawinen, oder durch Einbruchdiebstahl kommt. Das wirkt sich auf die Höhe der Versicherungsprämien aus. Die Hausratversicherung zu wechseln bei einem Umzug, kann daher Unterversicherung vermeiden und dabei helfen, Geld zu sparen. Bei einem Vergleich der bestehenden mit einer neuen Hausratversicherung kommt es vor allem auf folgende Punkte an:

  • der Wohnort (falls dieser in einer Gefahrenregion liegt, sind die Beiträge in der Regel höher)
  • die Wohnungsart (Versicherer stufen die Gefährdung auch anhand des Wohngebäudes ein)
  • die Größe deiner Wohnung ohne Balkone, Terrassen oder Kellerräume (es sein denn, du benötigst zusätzlich eine Außenversicherung für Hausrat)
  • deine Berufsgruppe (manche Versicherer räumen Rabatte für bestimmte Berufe oder Branchen ein)
  • die Versicherungsprämie, das heißt die monatlich zu zahlenden Beiträge

Achte außerdem auf die Versicherungssumme und setze diese in Relation zu den Beiträgen. Eine niedrige Versicherungsprämie scheint zwar auf den ersten Blick verlockend, rächt sich aber leider, wenn die Versicherungssumme zu niedrig gewählt wurde und du damit unterversichert bist.

Tipp: Die meisten Versicherungsunternehmen gewähren Rabatte, wenn Versicherungsnehmer die Hausratversicherung wechseln und der Vorversicherer nachweislich keine Schäden innerhalb der letzten Jahre ausgleichen musste.

Der Versicherungsvergleich ist natürlich dann überflüssig, wenn du die Hausratversicherung kündigen möchtest, beispielsweise wegen eines Umzugs ins Ausland oder weil ein Mitbewohner bereits eine Versicherung hat. Möglicherweise willst du auch deine Hausratversicherungen kündigen wegen einer Haushaltsauflösung. In diesen Fällen kannst du unseren Kündigungsservice nutzen und die Kündigung direkt per E-Mail, Fax oder Einschreiben von unserer Plattform aus versenden.


Diese Aspekte sind wichtig, wenn du die Hausratversicherung wechseln möchtest

Wenn du die Hausratversicherung wechseln möchtest, kann es dafür verschiedene Gründe geben. In den meisten Fällen sind das:

  • die Erhöhung der Beiträge durch den Versicherer
  • ein besseres Leistungsangebot bei einer anderen Versicherung
  • der Umzug in eine andere Wohnung oder in ein Haus

Die Hausratversicherung zu wechseln bei einem Umzug ist nicht notwendig, wenn du kein besseres Angebot gefunden hast. In der Regel reicht dann eine Änderungsmitteilung an den Versicherer aus, der den Versicherungsschutz anpasst. Anders sieht es aus, wenn du dauerhaft in ein anderes Land ziehst und daher eine Hausratversicherung im Ausland benötigst. In diesem Fall musst du die bisherige Versicherung kündigen und ggf. eine neue in deinem Aufenthaltsland abschließen. Lies hierzu den Absatz über das Sonderkündigungsrecht in diesem Artikel. In allen anderen Fällen wird dir vermutlich mehr daran liegen, die Hausratversicherung zu wechseln. Zuvor solltest du den bisherigen Versicherungsvertrag allerdings unter Einhaltung der entsprechenden Frist kündigen.

Tipp: Wenn du dich für unseren Service anmeldest, erinnern wir dich übrigens rechtzeitig an die Kündigungsfrist und stellen dir eine Vorlage für das Kündigungsschreiben zur Verfügung.


Die Hausratversicherung wechseln - Die Kündigungsfrist des alten Vertrags beachten

Willst du die Hausratversicherung wechseln, musst du Fristen einhalten, und zwar die Kündigungsfristen, wenn du den Vertrag mit dem bisherigen Versicherer kündigen möchtest. Bei Hausratversicherungen beträgt diese Frist bei einer sogenannten ordentlichen Kündigung in der Regel drei Monate vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Meistens werden Vertragslaufzeiten vereinbart, die zwischen einem bis zu drei Jahren liegen. Das Versicherungsjahr beginnt meistens um 12 Uhr am Tag des Eintritts in die Versicherung.

Beispiel: Die Hausratversicherung wurde am 01.07.2016 um 12 Uhr für die Dauer von zwölf Monaten abgeschlossen. Die Kündigung ist zum 01.07.2017 um 12 Uhr möglich. Das Kündigungsschreiben sollte den Versicherer spätestens bis zum 01.04.2017 erreicht haben. Besser ist es allerdings, die Kündigung schon früher zu verschicken.

Welche Laufzeit und welche Kündigungsfrist für deinen individuellen Hausratversicherungsvertrag gelten, entnimmst du deinen Unterlagen. Bist du bei uns angemeldet, findest du diese Daten auch übersichtlich in deinem Account.


Das Recht auf Sonderkündigung

Wie bei den meisten Vertragsarten wird bei der Hausratversicherung ein Recht auf Sonderkündigung eingeräumt, auch als außerordentliche Kündigung bekannt. Trifft einer der folgenden Gründe auf dich zu, wird es leichter, die Hausratversicherung zu wechseln:

  • das Versicherungsunternehmen erhöht die Beiträge bei unverändertem Leistungsumfang
  • ein Schadensfall ist eingetreten und der Versicherer hat die begleichenden Leistungen angenommen oder abgelehnt

Weitere Gründe, warum du außerordentlich kündigen kannst ohne zu wechseln, sind folgende:

  • nach dem Gründen einer häuslichen Gemeinschaft mit weiteren Personen, die bereits eine Hausratversicherung haben - allerdings nur, wenn die Versicherungssumme des zu kündigenden Vertrags weniger als 10.000 Euro beträgt
  • bei einer versehentlich abgeschlossenen doppelten Versicherung
  • bei einem Umzug ins Ausland
  • beim Tod des Versicherungsnehmers


Spezialfälle beim Sonderkündigungsrecht

Einige Fälle können es erschweren, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und die Hausratversicherung zu wechseln. Besitzt du einen Altvertrag, der vor dem 1. Januar 1991 abgeschlossen wurde, darf der Versicherer die Beiträge um maximal zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr oder um höchstens zwanzig Prozent im Dreijahresvergleich erhöhen, ohne dass du außerordentlich kündigen darfst. Bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 1991 und vor dem 28. Juli 1994 abgeschlossen wurden, liegen die Summen bei höchstens fünf Prozent im Vorjahresvergleich beziehungsweise bei höchstens fünfundzwanzig Prozent mehr als im ersten Versicherungsjahr. Eine weitere Ausnahme besteht unter Umständen auch dann, wenn das Versicherungsunternehmen die Beiträge aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten erhöht. In diesem Fall kannst du ebenfalls nicht kündigen, du hast aber das Recht, der Erhöhung zu widersprechen. Damit gehst du dann jedoch das Risiko ein, dass du fortan unterversichert bist.


Die Kündigungsfrist bei der Sonderkündigung

Bei der außerordentlichen Kündigung musst du nur eine einmonatige Kündigungsfrist einhalten. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem du Kenntnis von dem Ereignis erhältst, das zur Sonderkündigung berechtigt.

Beispiel: Du erhältst am 01.07. ein Schreiben von deinem Versicherer mit Ankündigung einer Beitragserhöhung ab 01.10. des gleichen Jahres. Dein Kündigungsschreiben muss beim Versicherungsunternehmen bis spätesten 01.08. eingegangen sein. Die Kündigung wird dann ab 01.10. wirksam, das heißt zum Beginn der Beitragserhöhung.

Fazit

Die Hausratversicherung zu wechseln ist nicht schwer, wenn du die Kündigungsfrist einhältst oder vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kannst. Sinnvoll ist sie allerdings nur dann, wenn sich dadurch der Leistungsumfang verbessert oder die Beiträge bei gleichen Leistungen deutlich geringer ausfallen.

Nutze unseren Service, um den Überblick über deine Verträge inklusive der Kündigungsfristen zu behalten. Wir vereinfachen dir die Kündigung zudem durch Vorlagen und unseren Versandservice.

Tipp: Lies auch gerne unseren Ratgeber zum Thema Gebäudeversicherung wechseln.



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