Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegst du nach § 175 SBG V (Sozialgesetzbuch Fünf) einer Bindungsfrist von 18 Monaten nach deinem Eintritt. Das bedeutet, dass es erst danach möglich ist, in eine andere gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Zuvor musst du die bisherige Krankenkasse jedoch kündigen und hierfür eine Kündigungsfrist einhalten. Eine
Zusatzkrankenversicherung musst du zudem unabhängig kündigen. Ausnahmen davon bestehen allerdings dann, wenn Bedingungen für ein Sonderkündigungsrecht vorliegen oder du einen Wahltarif bei deiner alten Krankenkasse gewählt hattest. Willst du mehr darüber wissen, wie du eine
gesetzliche Krankenversicherung wechseln kannst, lies unseren Artikel zu diesem spezifischen Thema.
Die KündigungsfristBei den gesetzlichen Krankenkassen beträgt die Kündigungsfrist nach Ablauf der Bindungszeit immer zwei Monate zu einem Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden. Du kannst hierfür unsere Vorlagen nutzen - du musst lediglich die Daten zu deinem Versicherungsvertrag ergänzen. Nach der Kündigung und dem Erhalt der Kündigungsbestätigung kannst du problemlos zu einer neuen Krankenkasse wechseln.
Beispiel für die Kündigungsfrist bei der GKV: Die Kündigung soll zum 31.12. eines Jahres wirksam werden. Dein Kündigungsschreiben muss der Krankenkasse bis spätestens 31. Oktober vorliegen.
Das SonderkündigungsrechtUnabhängig von der achtzehnmonatigen Bindungsfrist kannst du von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, um die Krankenversicherung zu wechseln. Die Sonderkündigung ist beispielsweise dann möglich, wenn die Krankenkasse Zusatzbeiträge einführt beziehungsweise erhöht oder du dich aufgrund einer Heirat familienversichern kannst. Welche Gründe weiterhin zu einer Sonderkündigung berechtigen, erfährst du in dem Artikel
"Gesetzliche Krankenversicherung wechseln".
Besonderheit bei der Auswahl eines WahltarifsWenn du bei deiner bisherigen Krankenkasse einen Wahltarif ausgewählt hast, zum Beispiel einen speziellen Kostenerstattungstarif, hat dieser Einfluss auf die Bindungsfrist. Diese endet erst mit Ablauf des Wahltarifs, der für bis zu drei Jahre abgeschlossen worden sein kann. Du kannst daher erst dann in eine andere Krankenkasse wechseln.
Wechsel von einer gesetzlichen in eine private KrankenkasseWenn du den Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten vollziehen möchtest, ist dies zwar innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen möglich, aber nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- du bist als Selbständiger freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert
- dein Einkommen liegt oberhalb der gesetzlich festgelegten Jahresentgeltgrenze und du bist daher nicht mehr verpflichtet, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein
Den Wechsel in eine private Krankenkasse solltest du dir allerdings gut überlegen. Die Beiträge sind in jungen Jahren meistens erschwinglich, steigen aber häufig im Alter stark. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht immer ohne weiteres möglich.