Volders Logo Menu

Die gesetzliche Krankenversicherung wechseln

Wichtige Aspekte, die dabei beachtet werden müssen

So kannst du die gesetzliche Krankenversicherung wechseln

Der Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nicht schwer, wenn du die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllst. Derzeit sind diese:

  • du hast eine neue Krankenkasse ausgewählt und diese ist bereit, dich aufzunehmen
  • du bist bereits seit mindestens 18 Monaten oder länger Mitglied der bisherigen Krankenkasse
  • du hast die bisherige Krankenkasse unter Beachtung der Kündigungsfrist gekündigt

oder

  • du kannst von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn du die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchtest
  • du erfüllst die Voraussetzungen, um eine private Krankenversicherung abschließen zu können

Tipp: Durch das Bereitstellen von Kündigungsvorlagen und eine Erinnerung an die Kündigungsfrist erleichtert dir unser Service die Kündigung, um so die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können. Hierfür musst du dich nur in deinem Account einloggen und die Daten zu deinem Vertrag angeben.

Die Auswahl einer neuen Krankenversicherung

Die Hauptleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der Regel gleich, da sie in den Paragraphen 11 bis 68 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt sind. Außerdem haben die Krankenkassen die Pflicht, allen Mitgliedern die gleichen Leistungen zu gewähren, sofern eine medizinische Notwendigkeit hierfür besteht. Insbesondere sind das:

  • die Früherkennung sowie die Verhütung von Krankheiten jeder Art
  • verschiedene Leistungen, die zur Behandlung oder Therapie von Krankheiten oder Verletzungen notwendig sind
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • die Zahnbehandlung und der Zahnersatz


Welche Faktoren sind bei der Auswahl einer neuen Krankenversicherung ausschlaggebend?


Wenn du dich nun fragst, warum es dennoch sinnvoll ist, die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, solltest du einen Blick auf die optionalen Leistungen verschiedener Krankenkassen werfen. Diese unterscheiden sich in ihrem Umfang unter Umständen stark. Manche Kassen gewähren Zusatzleistungen sogar gänzlich ohne Zusatzbeiträge, bei anderen kann es hier große preisliche Differenzen geben. Prüfe daher den kompletten Leistungsumfang, wenn du die Krankenversicherung wechseln willst. Folgende Leistungen sind nicht immer selbstverständlich und begründen daher bei vielen Versicherten den Wunsch auf den Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung:


  • Übernahme von Kosten für anthroposophische Behandlungen, homöopathische Arznei- und Heilmittel sowie Naturheilverfahren
  • Kostenübernahme für Haushaltshilfen bei langwierigen Krankheiten oder Krankenhausaufenthalten beziehungsweise häusliche Pflege
  • Kostenübernahme für das Rooming-In, das es den Eltern erlaubt, bei kranken oder neugeborenen Kindern im Krankenhaus zu leben und zu übernachten
  • Auslands- und Reisekrankenversicherung sowie Kostenübernahme für Reiseimpfungen, die sonst selbst gezahlt werden müssen
  • erweiterte Vorsorgeuntersuchungen
  • eine Zusatzkrankenversicherung, die den Versicherungsschutz erweitert, zum Beispiel eine zusätzliche Zahnversicherung oder eine Krankenhaustagegeldversicherung


So findest du dich schnell im Dschungel der unterschiedlichen Kassenarten zurecht

Die meisten der rund 120 Krankenkassen in Deutschland sind offen für alle Mitglieder. Das bedeutet, du hast in der Regel Wahlfreiheit. Regional geöffnet sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und einige Innungskassen (IKK). Andere Innungskassen und die Ersatzkassen (EKK) sind sogar bundesweit tätig. Auch viele Betriebskrankenkassen (BKK) sind inzwischen offen, unabhängig von dem Beruf des Versicherten. Eine Ausnahme gilt für die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), in die nur Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige eintreten dürfen.

Die gesetzliche Krankenversicherung kündigen und wechseln

Wenn du seit mindestens 18 Monaten Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist, kannst du diese jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zu einem Monatsende kündigen.

Beispiel: Du möchtest ab 01.04.2017 in eine neue Krankenkasse eintreten, dann muss die Kündigung deiner bisherigen Krankenkasse spätestens bis zum 31.01.2017 vorliegen, damit die Kündigung zum 31.03.2017 wirksam wird.


Unter diesen Umständen ist eine GKV-Kündigung möglich

Sofern du zu dem Personenkreis gehört, der gesetzlich pflichtversichert ist, gehst du dabei kein Risiko ein, denn jede GKV ist dazu verpflichtet, gesetzlich Pflichtversicherte als Mitglieder aufzunehmen. Wer zu dem Kreis gehört, wird in § 5 SGB V näher erläutert. Unter anderem sind dies:

  • Arbeiter
  • Angestellte
  • Auszubildende
  • Personen, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen, auch während eventueller Sperrzeiten
  • Publizisten und Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes
  • Studenten an staatlichen beziehungsweise staatlich anerkannten Hochschulen
  • Personen, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten
  • behinderte Menschen, die beispielsweise in anerkannten Werkstätten, in Heimen oder in Anstalten arbeiten Personen, die ein anerkanntes Praktikum absolvieren, sofern dieses zu ihrer Berufsausbildung oder ihren Studium gehört

Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse muss schriftlich erfolgen, wenn du die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchtest. Du kannst hierzu komfortabel unsere Vorlagen sowie unseren Versandservice nutzen.


Ausnahmen: Das Sonderkündigungsrecht und der Eintritt in eine private Krankenversicherung

Die Sonderkündigung erlaubt es dir, die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, auch wenn du noch nicht seit mindestens 18 Monaten Mitglied in der bisherigen warst. Sie ist in folgenden Fällen möglich:


  • die Krankenkasse hat einen oder mehrere Zusatzbeiträge eingeführt
  • die Krankenkasse hat die Zusatzbeiträge erhöht
  • du möchtest dich bei deinem Partner familienversichern lassen
  • du warst bisher bei einem Familienangehörigen versichert und möchtest jetzt in eine andere Krankenkasse wechseln
  • du bist als Selbständiger freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und möchtest zu einer privaten Krankenversicherung wechseln
  • dein Einkommen liegt oberhalb der gesetzlich festgelegten Jahresarbeitsentgeltgrenze und du kannst daher in die private Krankenkasse wechseln
  • deine Krankenkasse fusioniert mit einem anderen Versicherer

Bevor du von dem Sonderkündigungsrecht und der Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, Gebrauch machst, solltest du dich jedoch bereits nach einer anderen Krankenkasse umgesehen haben. Schließlich besteht nach § 5 SGB V in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht.

Fazit

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, darfst du die Krankenkasse wechseln, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Der Wechsel ist unkompliziert möglich und wird dir durch unseren Service erleichtert.

Nutze unseren Kündigungsservice, um den Vertrag mit deiner Krankenversicherung fristgerecht zu kündigen. Wir bieten diesen Service übrigens auch für viele andere Verträge an und erinnern dich an die Kündigungsfristen, beispielsweise an die Kündigungsfrist der PKV (privaten Krankenversicherung).



Wir haben auch Ratgeber zu folgenden Themen:


Weitere Ratgeber, die dich auch interessieren könnten