Wenn du seit mindestens 18 Monaten Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist, kannst du diese jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zu einem Monatsende kündigen.
Beispiel: Du möchtest ab 01.04.2017 in eine neue Krankenkasse eintreten, dann muss die Kündigung deiner bisherigen Krankenkasse spätestens bis zum 31.01.2017 vorliegen, damit die Kündigung zum 31.03.2017 wirksam wird.
Unter diesen Umständen ist eine GKV-Kündigung möglich
Sofern du zu dem Personenkreis gehört, der gesetzlich pflichtversichert ist, gehst du dabei kein Risiko ein, denn jede GKV ist dazu verpflichtet, gesetzlich Pflichtversicherte als Mitglieder aufzunehmen. Wer zu dem Kreis gehört, wird in § 5 SGB V näher erläutert. Unter anderem sind dies:
- Arbeiter
- Angestellte
- Auszubildende
- Personen, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen, auch während eventueller Sperrzeiten
- Publizisten und Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes
- Studenten an staatlichen beziehungsweise staatlich anerkannten Hochschulen
- Personen, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten
- behinderte Menschen, die beispielsweise in anerkannten Werkstätten, in Heimen oder in Anstalten arbeiten Personen, die ein anerkanntes Praktikum absolvieren, sofern dieses zu ihrer Berufsausbildung oder ihren Studium gehört
Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse muss schriftlich erfolgen, wenn du die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchtest. Du kannst hierzu komfortabel unsere Vorlagen sowie unseren Versandservice nutzen.
Ausnahmen: Das Sonderkündigungsrecht und der Eintritt in eine private Krankenversicherung
Die Sonderkündigung erlaubt es dir, die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, auch wenn du noch nicht seit mindestens 18 Monaten Mitglied in der bisherigen warst. Sie ist in folgenden Fällen möglich:
- die Krankenkasse hat einen oder mehrere Zusatzbeiträge eingeführt
- die Krankenkasse hat die Zusatzbeiträge erhöht
- du möchtest dich bei deinem Partner familienversichern lassen
- du warst bisher bei einem Familienangehörigen versichert und möchtest jetzt in eine andere Krankenkasse wechseln
- du bist als Selbständiger freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und möchtest zu einer privaten Krankenversicherung wechseln
- dein Einkommen liegt oberhalb der gesetzlich festgelegten Jahresarbeitsentgeltgrenze und du kannst daher in die private Krankenkasse wechseln
- deine Krankenkasse fusioniert mit einem anderen Versicherer
Bevor du von dem Sonderkündigungsrecht und der Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, Gebrauch machst, solltest du dich jedoch bereits nach einer anderen Krankenkasse umgesehen haben. Schließlich besteht nach § 5 SGB V in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht.