Da du mit dem Betreiber deines bisherigen Studios einen Vertrag über die Mitgliedschaft abgeschlossen hast, musst du diesen in der Regel kündigen, bevor du das Fitnessstudio wechseln kannst. Der Vertrag kann entweder ordentlich gekündigt werden oder außerordentlich, wenn dafür berechtigende Gründe vorliegen. Vor der Kündigung ist es ratsam zu prüfen, ob eventuell sogar der Widerruf des Vertrags möglich ist. Diesen sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nämlich bei Verbraucherverträgen vor. In Bezug auf Fitnessclubs sind die Widerrufsmöglichkeiten jedoch eingegrenzt und beschränken sich auf Verträge, die im Fernabsatz, auf der Straße oder auf Messen abgeschlossen worden sind. In den meisten Fällen dürften diese Voraussetzungen nicht vorliegen, da sich natürlich auch die Studiobetreiber gesetzlich absichern.
Die ordentliche KündigungDie ordentliche oder fristgerechte Kündigung ist immer zum Ende der vereinbarten Laufzeit mit einer Frist möglich, die meistens drei Monate beträgt. Je nach Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (
AGB) des Betreibers kann die Kündigungsfrist aber auch abweichen. Die Laufzeiten der Verträge von Fitnessclubs betragen meistens zwölf oder vierundzwanzig Monate und verlängern sich stillschweigend, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt werden. Die Verlängerung beträgt üblicherweise weitere sechs oder zwölf Monate, in denen du an den Vertrag gebunden bist und daher nicht das Fitnessstudio wechseln kannst.
Unser Tipp: Keine Kündigungsfrist mehr verpassen! Nutze unseren Service und hinterlege die Daten des Fitnessstudio-Vertrags in deinem Account. Wir erinnern dich rechtzeitig an die Kündigungsfrist, stellen dir Muster für ein Kündigungsschreiben sowie einen Versandservice per E-Mail, Fax oder Einschreiben zur Verfügung. Auch Vorlagen für die Kündigung eines Fitnessstudios in Österreich findest du unter unseren Vorlagen.
Die außerordentliche KündigungWenn du das Fitnessstudio wechseln möchtest trotz eines Vertrags, dessen Laufzeit noch nicht endet, kommt unter Umständen die außerordentliche Kündigung in Frage. Diese wird auch Sonderkündigung genannt und erlaubt ein vorzeitiges Vertragsende in bestimmten Fällen. Gründe hierfür können beispielsweise eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags, dauerhafte Unbenutzbarkeit der Studioräume oder eine Schließung des Studios sein. Auch eine schwere Krankheit oder unter Umständen eine Schwangerschaft berechtigen unter Vorlage eines ärztlichen Attests zur außerordentlichen Kündigung. Der Wunsch, das Fitnessstudio zu wechseln bei einem Umzug, ermächtigt dich jedoch nicht zu einer Sonderkündigung. Viele Fitnessstudio-Betreiber zeigen sich allerdings kulant, wenn sie am neuen Wohnort kein Studio haben und entlassen das Mitglied vorzeitig aus dem Vertrag. Ist dies nicht der Fall, musst du den Vertrag leider ordentlich kündigen und die Beiträge bis zum Ende der Laufzeit weiter bezahlen.
Hinweis: In unserem Ratgeber "
Kündigung Fitnessstudio" erfährst du mehr Details über die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Das erleichtert es dir, das Fitnessstudio zu wechseln.