Seit einigen Jahren hat der Gesetzgeber Verbrauchern in Deutschland ein Widerrufsrecht eingeräumt. Geregelt wird dieses in den §§ 355 bis 361 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und es erlaubt Verbrauchern einen Vertrag unter der Einhaltung bestimmter Bedingungen und Fristen einseitig wieder aufzulösen. Verbraucher sind natürliche Personen, die im eigenen Namen und nicht im Auftrag eines Unternehmens handeln. Eine Angabe von Gründen ist für den Widerruf nicht erforderlich. Das Widerrufsrecht gilt nicht nur für den Kauf von Waren, sondern auch sogenannte Dienstleistungsverträge, wie es ein Handyvertrag ist, können widerrufen werden.
Achtung: Hast du deinen Handyvertrag in einem Laden abgeschlossen, gilt das Widerrufsrecht nicht. Der Gesetzgeber geht dann davon aus, dass du genügend Zeit hattest, das Angebot gründlich zu prüfen. Unter Umständen räumt dir aber der Mobilfunkprovider die Möglichkeit des Widerrufs ein, ohne dass für ihn eine gesetzliche Pflicht dazu besteht. Prüfe diesbezüglich deinen Vertrag.
In diesen Fällen ist der Widerruf des Handyvertrags möglich
Wurde der Handyvertrag als Fernabsatzvertrag gemäß § 312d BGB abgeschlossen, greift das Widerrufsrecht. Als Fernabsatzgeschäfte gelten im Sinne des Gesetzes:
- Bestellungen über Telefon
- Bestellungen über das Internet
- Bestellungen über Briefe oder Faxe
Außerdem kannst du den Handyvertrag widerrufen, wenn er als sogenanntes Haustürgeschäft im Rahmen von Events, beispielsweise auf Messen, unterschrieben wurde oder wenn ein Vertreter des Mobilfunkproviders dich zu Hause aufgesucht hat. Der Stand eines Handyanbieters in einem der großen Technikmärkte gilt jedoch nicht als Haustürgeschäft.
Hinweis: Nach § 123 BGB kann ein Vertrag übrigens angefochten werden, wenn er durch eine arglistige Täuschung zustande gekommen ist. Im Falle eines Handyvertrags könnten zum Beispiel falsche Preisangaben vor Vertragsabschluss dazu führen, dass er angefochten werden kann. Die Anfechtung ist nicht mit dem Widerruf gleichzusetzen und innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung möglich. Der Vertrag würde damit rückabgewickelt werden. Da die Anfechtung etwas komplizierter als der Widerruf und manchmal mit einer Klage vor Gericht verbunden ist, empfiehlt es sich, einen Rechtsbeistand oder Verbraucherschützer hinzuziehen.