Grundsätzlich solltest du immer schriftlich widerrufen – und natürlich innerhalb der Widerrufsfrist. Nach
§ 355 BGB sowie
§ 8 VVG ist die Frist dann gewahrt, wenn das Widerrufsschreiben dem Vertragspartner innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Zugang einer rechtskonformen Widerrufsbelehrung zugegangen ist. Wurde diese nicht ausgehändigt oder ist sie fehlerhaft, kann sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und vierzehn Tage nach Vertragsabschluss verlängern.
Lass deinen Widerruf per Fax oder Einschreiben verschicken – am besten von uns, dann bist du auf der sicheren Seite. Wir wissen nämlich genau, bei welchem Anbieter welcher Kündigungsweg Erfolg hat. Da für die Wahrung der Frist im Streitfall die rechtzeitige Absendung nachgewiesen werden muss, empfehlen wir hier natürlich den Versand per Fax oder als Einschreiben, weil du von uns einen Sendenachweis erhältst.
Tipp: Wenn du dich für unseren Kündigungsservice anmeldest, verwaltest du alle deine Verträge komfortabel in deinem persönlichen Account. Für den Widerruf eines Vertrags kannst du dann unsere Vorlagen und unseren Versandservice nutzen.
Zwar ist für den Widerruf einer Versicherung keine bestimmte Form vorgeschrieben, aber folgende Angaben sollte das Schreiben auf jeden Fall enthalten, damit es durch den Vertragspartner richtig zugeordnet werden kann:
- vollständiger Namen und Anschrift
- Kundennummer
- Vertragsnummer
- Betreff
- Widerruf einer Einzugsermächtigung, sofern du eine erteilt hast
- Bitte um eine Bestätigung des Eingangs des Widerrufs
Unter Umständen hat dir dein Vertragspartner mit der Widerrufsbelehrung auch ein Widerrufsformular mitgeschickt – das kannst du dann selbstverständlich nutzen.