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Einzugsermächtigung widerrufen!

Wir verraten dir, wie du Abbuchungen stoppst.

Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag

Praktisch: Mit einer Lastschrift kannst du Rechnungen unkompliziert bargeldlos bezahlen! Dafür benötigt der Zahlungsempfänger nur deine Kontodaten – und deine Einzugsermächtigung. 
 
Das Lastschriftverfahren ist aber nicht nur praktisch, sondern sogar eine relativ sichere Zahlungsmethode. Dennoch haben viele Verbraucher Bedenken, einem Dritten Zugriff auf ihr Konto zu gestatten. Letztendlich bietet die Zahlung per Lastschrift jedoch gegenüber einer Überweisung einen entscheidenden Vorteil: Du kannst die Lastschrift innerhalb einer gesetzlichen Frist widerrufen – ohne die Angabe von Gründen! Das Geld wird dann durch die ausführende Bank wieder zurück auf dein Konto gebucht.

Die Lastschrift: komfortabel und sicher!

Zwischen einer Überweisung und einer Lastschrift gibt es einen grundlegenden Unterschied: Bei der Überweisung erteilst du deiner Bank einen Zahlungsauftrag. Beim Lastschriftverfahren bucht der Zahlungsempfänger den entsprechenden Betrag von deinem Konto ab, so dass es mit dem fälligen Betrag belastet wird. 
 
Händler und Dienstleister machen von der Lastschrift gern Gebrauch, da sie den Zahlungsverkehr damit effektiv abwickeln und sichergehen können, dass das Geld pünktlich bei ihnen eingeht. Doch auch für dich hat diese Zahlungsart einige Vorteile:
 
  • Du musst keinen Überweisungsauftrag ausfüllen,
  • du musst keinen Scheckauftrag erteilen oder Bargeld verwenden,
  • du musst auf keine Zahlungstermine achten, daher entstehen auch keine Mahngebühren,
  • das Lastschriftverfahren ist für dich ohne Risiko, da du es widerrufen kannst,
  • bei einer Lastschrift fallen keine Kosten an; Ausnahme: Du hast nicht genug Geld auf dem Konto und die Lastschrift wird deshalb nicht ausgeführt.

Die SEPA-Lastschrift

Ein bisschen Geschichte gefällig? Seit dem Jahr 2009 wurde schrittweise das SEPA-Lastschriftverfahren in Europa eingeführt, das im Februar 2014 die bis dahin üblichen nationalen Lastschriftverfahren ablöste. 
Für private Verbraucher hat sich durch SEPA vor allem eines geändert: Die Kontonummer und die Bankleitzahl wurden durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) abgelöst. Den Zweck der Einzugsermächtigung erfüllt jetzt das sogenannte SEPA-Mandat, das im Zuge der Umwandlung alle Unternehmen und Gläubiger angefordert haben. Im Gegensatz zu den nationalen Lastschriften erfordert die SEPA-Lastschrift ein exaktes Fälligkeitsdatum. 
 
Außerdem können Zahlungsempfänger die Lastschrift nicht mehr sofort einziehen, sondern müssen eine Vorlaufzeit von fünf Bankarbeitstagen berücksichtigen. Beim SEPA-Verfahren unterscheidet man zudem die Basis-Lastschrift zwischen Unternehmen und Kunden von der Firmen-Lastschrift für den Geldverkehr zwischen Geschäftskunden.

Einzugsermächtigung oder Abbuchungsverfahren?

Im Lastschriftverfahren gibt es zwei Varianten: das Abbuchungs- und das Einzugsermächtigungsverfahren, auch SEPA-Basis-Lastschrift genannt. Bei der Einzugsermächtigung genehmigst du dem Zahlungsempfänger die Abbuchung eines bestimmten Betrags an einem festgelegten Tag. Hierfür legt der Zahlungsempfänger die Einzugsermächtigung deiner Bank vor, die das Geld von deinem Konto auf seines überweist. Diese Art der Zahlung eignet sich zum Beispiel für die einmaligen Zahlungen von Waren oder variable Beträge, wie sie unter anderem bei der Nutzung von Mobilfunkdiensten anfallen. 
 
Beim Abbuchungsverfahren hingegen erteilst du deiner Bank den Auftrag, eine Summe an einem fest vereinbarten Tag dem Zahlungsempfänger gutzuschreiben. Das ist dann sinnvoll, wenn über einen längeren Zeitraum regelmäßig konstante Beträge gezahlt werden. Zum Beispiel bei Stromzahlungen, wenn du die Höhe der Abschläge unter Umständen sogar selbst bestimmen kannst. 

Voraussetzungen für eine Lastschrift

Am Lastschriftverfahren kannst du nur dann teilnehmen, wenn du und der Zahlungsempfänger Girokonten haben. Diese müssen nicht bei der gleichen Bank liegen, da zwischen den Kreditinstituten ein Lastschriftabkommen besteht. Damit der Zahlungsempfänger, auch Gläubiger genannt, Geld von deinem Konto einziehen kann, benötigt er deine Einwilligung. Doch Vorsicht: Sie muss nicht zwangsläufig schriftlich erteilt worden sein! Auch bei telefonischen Buchungen von Leistungen kann eine Einzugsermächtigung als erteilt angesehen werden. Um hier sicherzugehen, solltest du deine Kontodaten daher nach Möglichkeit nicht am Telefon weitergeben.

Lastschriftrückgabe? Was ist das denn?

Als Lastschriftrückgabe bezeichnet man eine nicht eingelöste Lastschrift, bei der das Konto des Zahlungspflichtigen nicht belastet wird. Dies kann zum Beispiel in folgenden Situationen der Fall sein:
 
  • Bei dem angegebenen Konto handelt es sich nicht um ein Girokonto, sondern ein Spar-, Darlehens- oder Tagesgeldkonto,
  • du hast das Konto aufgelöst,
  • das Konto, das du angegeben hast, ist nicht vorhanden,
  • die Bankverbindung passt nicht zum angegebenen Kontoinhaber,
  • auf dem Konto ist nicht genug Geld vorhanden, um den Anspruch des Zahlungsempfängers zu decken oder
  • du hast deine Einzugsermächtigung widerrufen oder deiner Bank keine Ermächtigung zum Abbuchungsverfahren erteilt. 

Was kostet eine Lastschriftrückgabe eigentlich?

Banken in Deutschland dürfen von dir als Zahlungspflichtigem in der Regel keine Gebühren für die Rückgabe einer Lastschrift verlangen. Aber: Da dem Zahlungsempfänger durch die Bank Gebühren berechnet werden können, ist es möglich, dass er die an dich weiterreicht – und dir in Rechnung stellt. Das wird vor allem dann der Fall sein, wenn der Einzug des vereinbarten Betrags zum festgelegten Termin nicht möglich ist. Zum Beispiel, wenn dein Konto zu diesem Zeitpunkt nicht gedeckt ist und die Bank die Ausführung der Zahlung daher verweigert. Berechnet werden dürfen jedoch nur die tatsächlich anfallenden Kosten einer Lastschrift, die nach dem Lastschriftabkommen derzeit bei drei Euro liegen.

Kann ich Lastschriftrückgaben verhindern?

Klar! Indem du immer genug Geld auf dem Konto hast. Oder keinen Vertrag eingehst, wenn der entsprechende Anbieter auf die Abbuchung als einzige Zahlungsweise pocht. Klingt simpel, ist aber so. Denn oft kommst du ums Lastschriftverfahren gar nicht herum – viele Anbieter wollen nun mal unbedingt pünktlich ihr Geld bekommen. Wenn du aber mal klamm sein solltest und es absehbar ist, dass du nicht zahlen kannst, kann ein Zaubermittel helfen: Reden. Sprich mit deinem Anbieter, erkläre ihm deine Situation und zeige dich bereitwillig, grundsätzlich zu zahlen. Dann findet ihr zusammen ganz sicher eine Lösung. Du kannst natürlich auch deine Vertragsspezialisten bei Volders fragen – uns kann durchaus auch etwas einfallen, wenn du Probleme hast. 
 
Und noch was: Wenn du dein Konto wechselst, solltest du daran denken, deinen Gläubigern die Einzugsermächtigungen beziehungsweise SEPA-Mandate für das neue Konto auszustellen. Auch so lässt sich eine Lastschriftrückgabe verhindern. 

Eine Lastschrift widerrufen: Wie gehe ich vor?

Wenn es zu einer Lastschriftrückgabe kommt, ist der Widerruf der Lastschrift der häufigste Grund. Die Lastschriftrückgabe kannst du selbst veranlassen und ist in der Regel innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung vom Konto möglich – wenn die Lastschrift fehlerhaft war, es sich um einen Buchungsfehler handelt oder der abgebuchte Betrag dringend für andere Zahlungen benötigt wird und später beglichen werden soll. 
 
Die Frist für den Widerruf der Lastschrift verlängert sich auf 13 Monate, wenn die Abbuchung ohne Einzugsermächtigung oder SEPA-Mandat erfolgt ist. Um eine Lastschrift zu widerrufen, teilst du dies deiner Bank schriftlich, persönlich am Schalter oder beim Online-Banking über das Kontaktformular mit. Bei vielen Banken gibt es übrigens beim Online-Banking eine Schaltfläche hinter der Buchung, die du für die Lastschriftrückgabe nur anklicken musst.

Pflicht zum Lastschriftverfahren?

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 23. Januar 2003 verkündet, dass Unternehmen ihre Kunden zu einer Teilnahme am Lastschriftverfahren verpflichten dürfen – vorausgesetzt, Sie lassen dem Kunden genügend Zeit zum Prüfen der Rechnung, so dass die Kontenbelastung im Zweifelsfall widerrufen werden kann. 
 
In diesem Gerichtsverfahren ging es übrigens um die Bezahlung von Leistungen eines Mobilfunkanbieters. In vielen Fällen hast du daher nur zwei Möglichkeiten: Entweder, du stimmst dem Lastschriftverfahren zu – oder du gehst mit dem Zahlungsempfänger einfach keine Geschäftsbeziehung ein. Das Urteil kannst du übrigens unter Aktenzeichen III ZR 54/02 einsehen. 

Kündigung einer Einzugsermächtigung

Wenn du jemandem eine Einzugsermächtigung erteilst, kann dieser Geld von deinem Konto abbuchen, zum Beispiel im Rahmen eines Vertrags oder nachdem du etwas gekauft hast. Der Gläubiger – also der, der Geld von dir bekommt – ist nur so lange zum Abbuchen berechtigt, wie der dazugehörige Vertrag besteht oder bis du die Einzugsermächtigung zurückziehst. Bei einem einmaligen Kauf darf das Geld also auch nur einmal abgebucht werden.

Das ist beim Kündigen der Einzugsermächtigung zu beachten.

Da es sich bei einer Einzugsermächtigung nicht um einen Vertrag handelt, kann sie streng genommen nicht gekündigt, dafür aber jederzeit und mit sofortiger Wirkung annulliert werden. Grundlage dafür ist § 675j BGB. 
 
Schwieriger kann es allerdings dann werden, wenn die Einzugsermächtigung Bestandteil eines Vertrags ist. Wird sie anschließend zurückgezogen, kann damit der ganze Vertrag hinfällig werden und dein Vertragspartner ist berechtigt, Schadensersatzforderungen an dich zu stellen. Für die Aufhebung kann es verschiedene Gründe geben:
 
  • Es besteht ein weiteres Konto, von dem die Beträge zukünftig abgebucht werden sollen,
  • die Beträge sollen vom Konto eines Dritten abgebucht werden,
  • die Beträge sollen in Zukunft selbst überwiesen werden,
  • die Einzugsermächtigung wurde versehentlich erteilt.
 
In diesen Fällen wird dem Vertragspartner schriftlich die Einzugsermächtigung entzogen und gegebenenfalls eine neue Einzugsermächtigung mit den geänderten Kontodaten erteilt. Da die Bank rechtlich gesehen nur als Inkassostelle fungiert, ist die Mitteilung nicht an sie zu richten.

Einzugsermächtigung entziehen: nur schriftlich!

Der Widerruf einer Einzugsermächtigung sollte grundsätzlich schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Damit er vom Empfänger zugeordnet werden kann und wirksam wird, muss er folgende Daten enthalten:
 
  • Name und Anschrift des Zahlungsempfängers
  • Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen
  • gegebenenfalls Kunden- oder Auftragsnummer
  • Datum des Schreibens
  • Widerruf der Einzugsermächtigung mit Angabe der Kontonummer und Bankleitzahl beziehungsweise im SEPA-Lastschriftverfahren IBAN und BIC
  • eigenhändige Unterschrift
 
Zur besseren Beweisbarkeit empfiehlt es sich, ein Einschreiben mit Rückschein zu senden. Werden anschließend unautorisiert Beträge von deinem Girokonto abgebucht, kannst du sie innerhalb von acht Wochen zurückfordern.

Muss ich die Einzugsermächtigung zurückziehen, wenn ich kündige?

Hängt die erteilte Einzugsermächtigung mit einem Vertrag zusammen, der ausläuft oder gekündigt wird, endet ihre rechtliche Grundlage mit Vertragsende. Ein Widerruf wäre damit nicht zwangsläufig notwendig, ist aber dennoch ratsam. Ein separates Schreiben musst du in diesem Fall nicht verfassen; es ist ausreichend, wenn du in deinem Kündigungsschreiben die Ermächtigung aufhebst.

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