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So klappt der Widerruf!

Volders-Experten erklären dir, worauf es ankommt.

Das Widerrufsrecht: Allgemeine Grundlagen

Stimmt schon: Dieser ganze Gesetzeskram ist ziemlich trocken – dafür aber auch sehr nützlich, weshalb wir ihn dir hier auf keinen Fall vorenthalten wollen. 
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in § 355 das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen vor. Als Verbraucher gelten im Sinne des Gesetzes natürliche Personen, die Geschäfte zu privaten Zwecken abschließen. Unternehmer und juristische Personen, wie beispielsweise Vereine oder Gesellschaften, werden nicht als Verbraucher angesehen. Unternehmer, Freiberufler, Selbständige oder ähnliches können allerdings als Verbraucher handeln, wenn sie Waren oder Dienstleistungen für private Bedürfnisse erwerben. 
 
Das Widerrufsrecht laut BGB sieht vor, dass ein Verbraucher einen Vertrag innerhalb einer gesetzlich geregelten Frist widerrufen kann. Spezielle Bedingungen gelten nach § 495 BGB für Darlehensverträge und nach § 305 für Kapitalanlagen. 

Bei folgenden Vertragsarten wird dir als Verbraucher ein Widerrufsrecht gewährt:

  • Fernabsatzverträge, die ausschließlich durch Mittel der Fernkommunikation zustande gekommen sind, wie über das Internet, per Telefon oder per Post – zum Beispiel die Buchung einer Reise über ein Online-Portal
  • Außergeschäftsraumverträge, auch als Haustürgeschäfte bekannt, beispielsweise der Kauf von Artikeln an einem Messestand oder beim Besuch eines Vertreters in der Wohnung des Käufers
  • Ratenlieferungsverträge, wie beispielsweise die Lieferung von mehrbändigen Lexika in einem festgelegten Turnus jeweiliger Zahlung nach Erhalt der Bücher
  • Versicherungsverträge – das Widerrufsrecht gilt hier bei allen Verträgen, die länger als ein Jahr laufen sollen, nicht jedoch bei Verträgen, die mit sofortiger Wirkung beginnen sollen oder bei Versicherungsverträgen für eine freiberufliche Tätigkeit oder ein laufendes Gewerbe, wie zum Beispiel eine Berufshaftpflichtversicherung
  • Verbraucherdarlehensverträge zwischen einem Verbraucher als Darlehensnehmer und einem Unternehmer, wenn diese nicht notariell beurkundet worden sind; Beispiel: die Aufnahme eines Darlehens für den Kauf eines Autos
  • Zusätzlich zu den im BGB festgelegten Regelungen wird nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz ein Widerrufsrecht auch bei Fernunterrichtsverträgen eingeräumt.

Achtung: Eine Kündigung kannst du in der Regel nicht widerrufen, wenn dein Vertragspartner sie schon angenommen hat. Arbeits- und Mietverträge solltest du daher niemals leichtfertig oder im Affekt kündigen – auch wenn es dich in den Fingern juckt!

Widerrufsrecht: Diese Aspekte sind wichtig!

Im Widerrufsrecht müssen sowohl Händler und Dienstleister als auch Verbraucher – also du – ein paar wichtige Aspekte beachten:  
 
  • Gültigkeitsbereich
  • Widerrufsfrist
  • Widerrufsbelehrung
  • Widerrufserklärung
  • rechtliche Folgen eines Widerrufs

Was diese Aspekte konkret bedeuten? Erklären wir dir sofort!

Was du widerrufen kannst

Das ist relativ einfach: alle Verträge, die im Fernabsatz oder außerhalb der üblichen Geschäftsräume eines Unternehmens, beispielsweise auf der Straße oder auf einer Messe, abgeschlossen werden. Unter Fernabsatzverträgen versteht man Verträge über Waren und Dienstleistungen, die ausschließlich unter Verwendung sogenannter Fernkommunikationsmittel zustande gekommen sind. Das heißt, sie wurden per E-Mail, Telefon, Fax, Post oder über das Internet abgeschlossen. 

Was du nicht widerrufen kannst

Der Gesetzgeber nennt in § 312g, Absatz 2 BGB allerdings auch Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Von einem Widerruf ausgeschlossen sind:

  • die Lieferung von Zeitschriften und Zeitungen, mit Ausnahme von Abonnements
  • die Lieferung versiegelter Tonträger, Software und Videoaufnahmen, wenn das Siegel entfernt wurde
  • nach Kundenwünschen angefertigte Artikel, zum Beispiel Maßkonfektion, Visitenkarten, Briefpapier mit individuellem Aufdruck
  • Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit zur Rücksendung nicht geeignet sind
  • schnell verderbliche oder von Verfallsdatum betroffene Waren
  • versiegelte Waren, die sich nach dem Entfernen des Siegels aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen nicht zur Rückgabe eignen
  • Waren und Dienstleistungen, deren Preise starken Schwankungen unterliegen, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, beispielsweise Finanzdienstleistungen
  • Verträge mit konkret benanntem Termin oder Zeitraum, beispielsweise in Beherbergungsbetrieben, bei der Vermietung von Kraftfahrzeugen, beim Transport von Waren

Widerrufsfrist

Kommen wir nun zu etwas Praktischem! Zunächst einmal gilt: Ein wirksamer Widerruf ist nur innerhalb einer gesetzlich festgelegten Widerrufsfrist möglich. Diese beträgt vierzehn Tage und beginnt nach dem Widerrufsrecht dann, wenn der Verbraucher – also du – eine gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung und die Ware oder die Dienstleistungen erhalten hat. Genauer gesagt, beginnt sie nach § 187 BGB am Folgetag oder am nächsten Werktag, wenn der Tag aufs Wochenende fallen sollte. 

Achtung: Wenn du keine wirksame oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten hast, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und vierzehn Tage verlängern. Der Unternehmer trägt nach § 361, Absatz 3 BGB die Beweislast für die rechtzeitige Aushändigung der Widerrufsbelehrung.

Widerrufsbelehrung

Der Unternehmer hat gegenüber dem Verbraucher bestimmte Informationspflichten, was in § 312d BGB festgelegt ist. Der Umfang dieser Pflichten wird speziell in den Artikeln 246a und 246b des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB) geregelt. Eine wirksame Widerrufsbelehrung muss neben dem Namen und der ladungsfähigen Anschrift des Unternehmers konkrete Angaben zum Widerrufsverfahren sowie ein Widerrufsformular enthalten. Sie muss dem Verbraucher vor oder unmittelbar bei Abschluss des Vertrags zugehen – erst dann kann die Widerrufsfrist starten. 

Widerrufserklärung

Als Verbraucher musst du dem Unternehmer deinen Widerruf gemäß § 355 BGB in einer Widerrufserklärung mitteilen. Sie ist allerdings an keine bestimmte Form gebunden, du kannst sie also per Brief, Fax, E-Mail oder sogar telefonisch übermitteln. Im Zweifelsfall solltest du jedoch die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung beweisen können – weshalb der telefonische Widerruf eher ungeeignet ist. 

Meistens ist es aber sowieso ganz einfach: Da der Unternehmer mit der Widerrufsbelehrung ein Widerrufsformular mitsenden muss, kannst du für deinen Widerruf einfach dieses nutzen. Aber: Am einfachsten ist der Widerruf natürlich mithilfe unserer Vorlagen und unseres Versandservices! Schau am besten jetzt auf unserer Webseite vorbei und melde dich kostenlos an – dann kannst du unseren Service sofort nutzen! 

Achtung: Seit 2014 ist die Rückgabe der Ware kein Widerruf mehr! Als Verbraucher musst du zwingend deinen Widerruf „erklären“, also schriftlich verfassen und an den jeweiligen Anbieter schicken.  

Rechtliche Folgen eines Widerrufs für dich als Verbraucher

Wenn du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchtest, hast du als Verbraucher nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Diese werden in § 357 BGB verbindlich erläutert. Insbesondere müssen empfangene Waren oder andere Leistungen innerhalb von vierzehn Tagen nach Abgabe der Widerrufserklärung zurückgesandt werden, wenn der Unternehmer keine Abholung der Waren angeboten hat. 

Wurdest du in der Widerrufsbelehrung von den Kosten für die Rücksendung unterrichtet, musst du sie tragen. Außerdem kann unter Umständen sogar ein Wertersatz von dir verlangt werden, wenn die Ware sichtlich verschlechtert zurückgeschickt wird. Der Wertersatz gilt auch beim Widerruf von Verträgen über die Lieferung von Strom, Gas oder Wasser. In diesem Fall musst du als Verbraucher die bis zum Widerruf erbrachte Leistung bezahlen.

Rechtliche Folgen eines Widerrufs für den Unternehmer

Bei einem wirksamen Widerruf und der Rücksendung der Ware durch den Verbraucher ist der Unternehmer nach § 357 BGB verpflichtet, dir dein Geld zurückzuzahlen, wenn du keinen Wertersatz leisten musstest. Hierbei muss er übrigens das gleiche Zahlungsmittel verwenden, das du als Kunde beim Kauf genutzt hast. Also bekommst du dein Geld wieder auf dein Kreditkartenkonto, wenn du per Kreditkarte bezahlt hast. Du kannst mit deinem Anbieter jedoch etwas anderes vereinbaren, der Gesetzgeber räumt hier eine Ausnahme ein. 

Der Unternehmer muss Waren, die nicht für den Versand per Post geeignet sind, wie Möbel oder große Haushaltsgeräte, auf eigene Kosten wieder abholen, wenn er diese dem Kunden zuvor in die Wohnung geliefert hat und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurde.

Fristen für den Widerruf eines Vertrages

In den meisten Fällen beträgt die Widerrufsfrist zwei Wochen. Die Frist beginnt mit dem Zugang einer schriftlichen Widerrufsbelehrung beziehungsweise beim Kauf von Waren mit deren vollständigem Zugang, bei Teillieferungen also mit dem Erhalt der letzten Lieferung. Geht die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher erst nach dem Vertragsschluss zu, verlängert sich die Frist auf insgesamt einen Monat – wenn die Belehrung allerdings fehlerhaft ist, kann der Vertrag sogar innerhalb von sechs Monaten widerrufen werden! Und es geht noch besser: Erhältst du als Verbraucher keine Widerrufsbelehrung, endet die Widerrufsfrist: nie. 

Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Widerrufsfrist erst nach der Vertragsunterzeichnung beider Vertragsparteien.

Die Form des Widerrufs

Wenn du einen Vertrag fristgemäß widerrufen möchtest, solltest du den Widerruf schriftlich formulieren und an den Vertragspartner senden. Das BGB § 355 sieht zur Fristwahrung die termingerechte Absendung des Widerrufsschreibens innerhalb der Widerrufsfrist vor, das heißt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Widerrufsbelehrung. Als gewahrt gilt die Widerrufsfrist, wenn du sie nachweislich rechtzeitig abgesendet hast. Es kommt hierbei nicht auf den Eingang beim Vertragspartner an! Eine bestimmte Form für das Schreiben ist nicht festgelegt, es sollte aber auf jeden Fall die folgenden Angaben enthalten:

  • vollständiger Name und Anschrift des Verbrauchers
  • Kundennummer
  • Vertragsnummer
  • vollständiger Name und Anschrift des Vertragspartners
  • Betreff
  • Widerruf einer Einzugsermächtigung, sofern diese erteilt wurde
  • Bitte um schriftliche Bestätigung
  • handschriftliche Unterschrift

Der Widerruf kann per einfachem Brief, per E-Mail, als Fax und sogar telefonisch erfolgen. Zum Beweis, dass du den Widerruf innerhalb der Frist abgesendet hast, empfiehlt es sich allerdings, das Schreiben mit der Post als Einschreiben mit Rückschein zu versenden! 

Welchen Sinn hat das Widerrufsformular – und für welche Geschäfte gilt es?

Im Juni 2014 wurde das aktuelle Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen wirksam. Damit wurde eine Verbraucherrechterichtlinie der Europäischen Union (EU) umgesetzt. Verbraucher wie du sind im Sinne des Gesetzes nur natürliche Personen, die Geschäfte zu privaten Zwecken abschließen. Unternehmer oder juristische Personen gelten nur dann als Verbraucher, wenn sie Verträge abschließen, die eindeutig ihrer privaten Eigenschaft, nicht aber einer beruflichen Tätigkeit zuzuordnen sind. 

Das Widerrufsrecht wird insbesondere bei Fernabsatzgeschäften oder bei Geschäften außerhalb der üblichen Geschäftsräume wirksam und ermöglicht die Rückabwicklung vieler Geschäfte innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von vierzehn Tagen. 

Achtung: Die Widerrufsfrist beginnt erst dann, wenn dir eine wirksame und rechtskonforme Widerrufsbelehrung zugegangen ist. Klingt harmlos – ist es aber nicht. Denn wenn der Anbieter es versäumt, dir diese zu schicken – nein, Widerrufsbelehrungen auf Webseiten reichen nicht aus –, kannst du bis zu 12 Monaten und 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen! Erstaunlich, nicht wahr? Ermöglicht wurde das 2014 durch eine entsprechende Gesetzesänderung.  

Neben Hinweisen auf das Widerrufsrecht und die Widerrufsfrist muss dem Verbraucher mit der Widerrufsbelehrung auch das Widerrufsformular zugehen. Dieses muss nicht unbedingt verschickt werden, sondern kann auch als Online-Formular zum Ausfüllen durch den Verbraucher zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsformular soll dem Verbraucher den Widerruf mithilfe eines Musters relativ einfach ermöglichen.

Hinweis: Das Widerrufsformular gilt nicht für Verbraucherdarlehensverträge, da hier spezielle Regelungen greifen.

So ist das Widerrufsformular gestaltet

Da das Widerrufsformular auf Richtlinien der EU beruht, ist es für alle teilnehmenden Länder bis auf die Sprache einheitlich gestaltet. Das ist für den Verbraucher bei Geschäften hilfreich, die Landesgrenzen überschreiten. Unternehmer müssen zwar das Muster-Widerrufsformular verwenden, sind darüber hinaus aber frei, ein eigenes zusätzlich zu erstellen. Das gesetzliche Muster sollte jedoch nicht abgeändert oder ergänzt werden. In Deutschland wird in EGBGB als Anlage 2 (zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2) angegeben, welche Daten das Muster-Widerrufsformular enthalten muss. Gefordert werden folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des Unternehmers sowie gegebenenfalls die E-Mail-Adresse und eine Faxnummer
  • Einzeiler als Vorlage für den Widerruf von Waren oder Dienstleistungen
  • Bestell- und gegebenenfalls Auslieferungsdatum
  • Feld für Namen und Anschrift des Verbrauchers
  • Feld für Unterschrift des Verbrauchers bei Mitteilungen auf Papier
  • Datum

Falls du selbst Unternehmer bist und ein Muster-Widerrufsformular benötigst, findest du im Internet zahlreiche Vorlagen. Achte jedoch darauf, dass diese tatsächlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Das Widerrufsformular für Verbraucher: ein bedeutsames Dokument!

Wenn dir der Händler oder der Dienstleister kein Widerrufsformular zur Verfügung stellt, gilt die gesamte Widerrufsbelehrung als fehlerhaft. Du wurdest als Verbraucher nicht ausreichend über dein Widerrufsrecht belehrt. Und jetzt kommt’s: Die fehlerhafte oder gleich ganz fehlende Widerrufserklärung hat zur Folge, dass sich die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und vierzehn Tage anstelle der sonst üblichen vierzehn Tage verlängern kann! Gut, oder? Außerdem wird eine mangelhafte Widerrufsbelehrung als ein Gesetzesverstoß angesehen, der durch Verbraucherverbände oder Mitbewerber abgemahnt werden kann. 

Hast du ein Widerrufsformular erhalten, bist du jedoch nicht verpflichtet, es für deinen Widerruf zu verwenden. Du bist frei, ihn auch per E-Mail, Brief, Fax und sogar telefonisch kundzutun – wovon wir aber abraten, weil du im Zweifelsfall keinen Nachweis hast.

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