Im Juni 2014 wurde das aktuelle Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen wirksam. Damit wurde eine Verbraucherrechterichtlinie der Europäischen Union (EU) umgesetzt. Verbraucher wie du sind im Sinne des Gesetzes nur natürliche Personen, die Geschäfte zu privaten Zwecken abschließen. Unternehmer oder juristische Personen gelten nur dann als Verbraucher, wenn sie Verträge abschließen, die eindeutig ihrer privaten Eigenschaft, nicht aber einer beruflichen Tätigkeit zuzuordnen sind.
Das Widerrufsrecht wird insbesondere bei Fernabsatzgeschäften oder bei Geschäften außerhalb der üblichen Geschäftsräume wirksam und ermöglicht die Rückabwicklung vieler Geschäfte innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von vierzehn Tagen.
Achtung: Die Widerrufsfrist beginnt erst dann, wenn dir eine wirksame und rechtskonforme Widerrufsbelehrung zugegangen ist. Klingt harmlos – ist es aber nicht. Denn wenn der Anbieter es versäumt, dir diese zu schicken – nein, Widerrufsbelehrungen auf Webseiten reichen nicht aus –, kannst du bis zu 12 Monaten und 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen! Erstaunlich, nicht wahr? Ermöglicht wurde das 2014 durch eine
entsprechende Gesetzesänderung.
Neben Hinweisen auf das Widerrufsrecht und die Widerrufsfrist muss dem Verbraucher mit der Widerrufsbelehrung auch das Widerrufsformular zugehen. Dieses muss nicht unbedingt verschickt werden, sondern kann auch als Online-Formular zum Ausfüllen durch den Verbraucher zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsformular soll dem Verbraucher den Widerruf mithilfe eines Musters relativ einfach ermöglichen.
Hinweis: Das Widerrufsformular gilt nicht für Verbraucherdarlehensverträge, da hier spezielle Regelungen greifen.