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Der Arbeitsrechtsschutz

Die Absicherung bei Streitfällen mit dem Arbeitgeber

Diese Leistungen übernimmt eine Versicherung für den Arbeitsrechtsschutz

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind nicht immer einer Meinung, wenn es um Leistungen, Pflichten oder Rechte bei einem Arbeitsverhältnis geht. Nicht selten kommt es daher zu Klagen vor dem Arbeitsgericht, bei denen die unterschiedlichsten Themen eine Rolle spielen können. Im Jahr 2015 wurden laut einer Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) fast 355.000 Klagen durch Arbeitnehmer, Betriebsräte oder Gewerkschaften eingereicht.


Häufig werden in Bezug auf den Arbeitsrechtsschutz diese Fälle verhandelt:

  • Kündigungen
  • Lohnforderungen
  • Forderungen von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
  • Abmahnungen
  • fehlende oder unrichtige Arbeitszeugnisse
  • Streitfälle wegen Betriebsrenten
  • Streitfälle wegen Urlaubsansprüchen
  • Streitigkeiten wegen Abfindungen
  • unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag
  • Jugend- und Mutterschutz

Du kannst eine Klage vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich allein einreichen. Aufgrund der vielen Gesetze und Besonderheiten, die je nach Streitfall beachtet werden müssen, ist es aber in den meisten Fällen sinnvoll, einen Rechtsanwalt oder idealerweise einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Klageerhebung zu beauftragen. Natürlich entstehen dir für diesen und das Gerichtsverfahren Kosten, die durch eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrecht deutlich abgefedert werden können. Wenn ein Versicherungsfall vorliegt, gewährt dir der Versicherer in der Regel folgende Leistungen:

  • Kosten für den eigenen Anwalt gemäß des Rechtsantwaltsvergütungsgesetzes
  • eventuell Übernahme von Kosten der Gegenseite
  • Kostenübernahme für das Gericht und gegebenenfalls einen Gerichtsvollzieher
  • Kostenübernahme für Zeugen und gegebenenfalls für Gutachter
  • Kostenübernahme für Mediationsverfahren

Leider gibt es auch Fälle, in denen die meisten Versicherungsunternehmen im Arbeitsrechtsschutz keine Kosten übernehmen. Insbesondere sind das diese:

  • der Versicherungsnehmer wurde wegen einer Straftat gekündigt
  • der Versicherer sieht für eine Klage keine Erfolgsaussichten
  • eine Kündigung wurde bisher nur angedroht, aber nicht ausgesprochen
  • der Versicherungsnehmer möchte nur eine allgemeine arbeitsrechtliche Beratung erhalten

Hinweis: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2008 mit dem Aktenzeichen IV ZR 305/07 muss der Versicherer Kosten für eine Klage wegen Kündigungsandrohung jedoch dann übernehmen, wenn die Kündigung rechtswidrig wäre.

Das musst du bei Abschluss einer Versicherung für den Arbeitsrechtsschutz beachten

Den Arbeitsrechtsschutz bieten die meisten Versicherer nur im Paket mit anderen Rechtsschutzversicherungen an, wie zum Beispiel dem Privatrechtsschutz und dem Verkehrsrechtsschutz. Selbst wenn du einen Versicherer im Arbeitsrechtsschutz-Test oder auf Vergleichsportalen findest, der die Arbeitsrechtsschutzversicherung als einzelne Police im Programm hat, lohnt sich der Einzelabschluss häufig nicht. In der Regel sind die Beiträge nicht wesentlich geringer, als die für ein komplettes Versicherungspaket. Ob sich eine Versicherung mit dem Baustein Arbeitsrechtsschutz lohnt, hängt von deiner beruflichen Situation und dem individuellen Risiko ab, ob es mit dem Arbeitgeber Ärger geben könnte. Bei einem Versicherungsvergleich und vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung solltest du insbesondere folgende Faktoren prüfen:


Wartezeit

Die Wartezeit beim Arbeitsrechtsschutz beträgt üblicherweise drei Monate zwischen dem Beginn der Versicherung und dem Beginn der Ursache eines Streitfalls. Eine Ausnahme besteht dann, wenn du bereits eine Vorversicherung mit dem Baustein Arbeits- beziehungsweise Berufsrechtsschutz hattest und der neue Vertrag nahtlos an den alten anschließt.


Versicherungssumme - Deckungssumme

Die Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, kannst du frei wählen. Häufig werden 300.000 Euro angeboten, die für Fälle in Deutschland und weltweit gelten. Je höher du die Versicherungssumme wählst, umso höher fallen aber in der Regel die monatlichen Beiträge aus.


Höhe und Zweck der Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt genannt, reduziert die monatlichen Beiträge für die Versicherung mit Arbeitsrechtsschutz. Üblich sind hier Summen zwischen 150 bis 500 Euro, die du im Leistungsfall selbst zahlen musst, bevor der Versicherer einspringt. Es gibt übrigens Versicherungsunternehmen, die auf die Selbstbeteiligung verzichten, wenn ein Streitfall ohne Gerichtsverfahren beigelegt werden kann oder wenn du über mehrere Jahre hinweg keine Leistungen aus der Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen hast.


Mindestlaufzeit

Die Mindestlaufzeit der meisten Rechtsschutzversicherungen liegt zwischen einem bis zu drei Jahren. Bei längerer Laufzeit sind zwar die Beiträge niedriger, aber dafür bist du weniger flexibel bei der Kündigung der Rechtsschutzversicherung und gegebenenfalls dem Wechsel.

Tipp: Wenn du eine bestehende Versicherung kündigen oder wechseln möchtest, lies auch unsere anderen Versicherungsratgeber. In diesen erfährst du beispielsweise mehr zur Kündigungsfrist einer Rechtsschutzversicherung.


Leistungen

Die Leistungen der Versicherer können sich trotz gleicher Beitragshöhe stark unterscheiden. Einige Versicherer übernehmen zusätzlich zum Beispiel die Kosten für Widerspruchsverfahren mit Sozialämtern oder Jobcentern, wenn du arbeitslos bist. Auch eine Beratung zu einem Aufhebungsvertrag kann im Leistungsumfang enthalten sein. Außerdem solltest du darauf achten, ob die freie Anwaltswahl und die telefonische Beratung durch einen Anwalt im Leistungspaket enthalten sind.

Alternative zum Abschluss einer Arbeitsrechtsschutzversicherung

Du brauchst nicht zwangsläufig eine spezielle Versicherung für den Arbeitsrechtsschutz, wenn du Mitglied einer der deutschen Gewerkschaften bist. Denn zu deren Aufgaben gehört es, die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder zu schützen. In Deutschland gibt es mehrere Gewerkschaften, die für unterschiedliche Wirtschaftszweige beziehungsweise Branchen zuständig sind. Unter anderem sind das:

  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
  • IG Metall (IGM)
  • Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
  • Gewerkschaft der Polizei (GdP)
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • Christlicher Gewerkschaftsbund (CGB)
  • Deutscher Beamtenbund (DBB)

Im Allgemeinen bieten die Gewerkschaften ihren Mitgliedern eine kostenlose Beratung und Arbeitsrechtsschutz an und übernehmen dabei zum Teil sogar Leistungen, die die meisten Rechtsschutzversicherungen nicht in ihrem Katalog haben, wie zum Beispiel das Prüfen von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen. Dafür besteht in der Regel keine freie Rechtsanwaltswahl, sondern der Anwalt wird durch die Gewerkschaft gestellt. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen sind meistens eine mindestens dreimonatige Mitgliedschaft und die regelmäßige Zahlung der Gewerkschaftsbeiträge.

Fazit

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung ist in Deutschland kein Muss, kann aber in einigen Fällen durchaus nützlich sein. Der Arbeitsrechtsschutz wird in der Regel nicht separat abgeschlossen, sondern ist als Modul einer privaten Rechtsschutzversicherung verfügbar. Bist du Mitglied einer Gewerkschaft benötigst du meistens keinen speziellen Arbeitsrechtsschutz, sondern bist über diese abgesichert.



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