Die in jeder Hausratversicherung enthaltene Außenversicherung versichert Hausrat auch dann, wenn er sich nicht innerhalb des in der Versicherungspolice aufgeführten Haushalts beziehungsweise in mitversicherten Räumlichkeiten wie Keller, Garagen oder Dachböden befindet. Unter Hausrat im versicherungsrechtlichen Sinne fallen dabei nicht nur Haushaltsgegenstände, sondern versichert sind unter anderem auch:
- Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Dekorationen, Bilder und Teppich
- technische Geräte und Unterhaltungselektronik, zum Beispiel Computer, Fernseher und Stereoanlagen
- Gebrauchsgegenstände wie Geschirr
- persönliche Gegenstände wie Schmuck oder Kleidung
- Verbrauchssachen wie Nahrungs- und Genussmittel
- Bargeld
Außerdem sind nicht nur Sachen versichert, die dem Versicherungsnehmer gehören, sondern alle Personen genießen Versicherungsschutz, die mit diesem in einem gemeinsamen Haushalt leben. Allerdings sind Mieter oder Untermieter nicht mitversichert, da bei diesen versicherungssrechtlich von einem eigenen Haushalt ausgegangen wird. Die Außenversicherung der Hausratversicherung wird auch im Ausland tätig, wobei sich die versicherten Gegenstände nur vorübergehend dort befinden dürfen und vorher im versicherten Haushalt genutzt worden sein müssen.