Nach Angaben der Kriminalstatistik haben Einbrüche in Häuser oder Wohnungen in den letzten Jahren zugenommen. Neben dem Ärger, dass sich Fremde Zugang zu den persönlichsten Bereichen verschafft haben, kommt häufig der Verlust von Hausrat, Wertgegenständen oder Geld. Aber auch durch einen Brand, Witterungseinflüsse oder Katastrophen sind Schäden möglich. Eine Hausratversicherung kann diesen Schaden etwas abfedern. Auch wenn persönliche und liebgewonnene Gegenstände eventuell unwiederbringlich verloren sind, sorgt ein finanzieller Ausgleich dafür, dass wichtige Dinge des täglichen Lebens neu erworben oder repariert werden können.
In diesen Fällen ist der Abschluss einer Hausratversicherung ratsam
Generell sollte eine Hausratversicherung immer abgeschlossen werden, wenn eine eigene Wohnung bezogen wird. Eine Ausnahme besteht dann, wenn du eigentlich noch bei deinen Eltern wohnst und deren Wohnung nur für die Dauer einer Ausbildung, eines Studiums oder des Wehr- beziehungsweise Wehrersatzdienstes verlässt. Dann tritt nämlich die Hausratversicherung deiner Eltern für Schäden an deinen Sachen in der Interimsunterkunft ein. Die Verpflichtung der Versicherung endet allerdings mit Abschluss deiner Ausbildung. Eine eigene Hausratversicherung benötigst du auch dann, wenn du nach Ausbildungsabschluss als Untermieter in eine Wohnung ziehst. Die Hausratversicherung des Hauptmieters ist in diesem Fall für dein Eigentum nicht zuständig. Eine passende Versicherung findest du beispielsweise durch die Suche auf Vergleichsportalen oder bei einem Hausratversicherungs-Test.
Welche Gegenstände gehören zum Hausrat?
Unter Hausrat fallen prinzipiell alle Dinge, die im Haushalt benötigt werden oder zur Einrichtung gehören. Unter anderem sind dies:
- Möbel, auch Antiquitäten
- Teppiche
- Bilder
- Haushaltsgeräte
- Geschirr
- Dinge des täglichen Bedarfs
- Kleidung, Schmuck und Uhren
- Computer und Kommunikationsgeräte
- Unterhaltungselektronik
Hinweis: Auch Bargeld und Wertsachen gehören im Sinne der Hausratversicherung zum Hausrat, unterliegen häufig aber einer Sonderregelung. Das bedeutet, dass sie nur bis zu einem prozentualen Anteil der gesamten Versicherungssumme versichert sind, sofern du mit dem Versicherer keine höhere Entschädigungsgrenze vereinbart hast.
Welche Schäden sind üblicherweise versichert?
Je nach Versicherungsvertrag können sich die Leistungen der Versicherer zwar unterscheiden, aber generell springt die Hausratversicherung bei Schäden durch folgende Ereignisse ein:
- Leitungswasser, zum Beispiel Schäden durch defekte Rohre
- Brand, auch Schäden durch Funkenflug, Rauch oder Ruß
- Diebstahl nach Einbruch, wenn die Wohnung ordnungsgemäß verschlossen war
- Vandalismus, beispielsweise durch Wohnungseinbrecher
Durch eine Erweiterung der Hausratversicherung kannst du zusätzlich weitere Schäden versichern lassen, wie zum Beispiel:
- Glasbruch
- Fahrraddiebstahl
- Schäden durch Hochwasser, Lawinen oder Erdbeben
Selbst gegen Fahrlässigkeit kannst du eine Zusatzversicherung abschließen. Dann gleicht der Versicherer auch Schäden aus, die durch ein Mitverschulden entstanden sind, beispielsweise weil du die Wohnungstür nicht abgeschlossen hattest.
Hinweis: Jede Hausratversicherung beinhaltet auch eine Außenversicherung für Gegenstände, die sich vorübergehend nicht in der Wohnung oder in mitversicherten Räumlichkeiten befinden. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber "
Außenversicherung Hausrat".