Während die privaten Krankenversicherungen häufig einen höheren Versicherungsschutz im Ausland anbieten, sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung reduzierter. Was übernommen wird, hängt außerdem vom Aufenthaltsland ab.
Leistungen der gesetzlichen Kassen innerhalb der europäischen Union
Anspruch auf ärztliche Behandlung hat man üblicherweise in Ländern der europäischen Union, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Zum jetzigen Zeitpunkt (März 2017) sind das diese:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien
- Irland
- Island
- Italien
- Kroation
- Luxemburg
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Malta
- Mazedonien
- Montenegro
- Niederlande
- Nordirland
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Schweiz
- Serbien
- Slowakische Republik
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern (griechischer Teil)
Außerdem gelten die Abkommen für Hoheitsgebiete von EU-Staaten wie zum Beispiel Madeira, Azoren, Martinique, Grönland und Gibraltar.
Für die ärztliche Behandlung reicht es in den oben genannten Ländern oftmals aus, die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzulegen, die inzwischen alle deutschen Versicherten haben.
Hinweis: Es kann im Ausland passieren, dass der behandelnde Arzt die Krankenversicherungskarte nicht anerkennt und eine Privatrechnung ausstellt. Die Krankenkasse übernimmt hierfür nur den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Satz. Die Mehrkosten werden dann durch die private Auslandskrankenversicherung getragen, sofern du eine abgeschlossen hast. Entsprechend kann es auch für Reisen innerhalb Europas sinnvoll sein, eine solche zusätzliche Versicherung zu haben.
Unterschiede im Leistungsumfang der einzelnen Versicherer
Die Leistungen der einzelnen gesetzlichen und privaten Versicherer im Ausland können sich drastisch unterscheiden. Während einige nur die Kosten für eine Basisbehandlung übernehmen, zahlen andere weitergehende Leistungen, wie die Zusammenarbeit mit bestimmten Ärzten und Krankenhäusern oder besondere Notrufdienste. Welche Leistungen deine Krankenkasse im Falle einer Erkrankung im Ausland übernimmt, erfährst du direkt von dem Versicherungsunternehmen. Bist du mit dem Leistungsumfang nicht zufrieden, kann ein Kassenwechsel ratsam sein. Für diesen müsstest du die private oder gesetzliche Krankenversicherung jedoch zunächst kündigen. Manchmal zahlt sich das sogar doppelt aus, weil manch eine Krankenkasse beim Wechseln eine Prämie zahlt.
Leistungen der gesetzlichen Kassen außerhalb der europäischen Union
In Ländern, die der Europäischen Union nicht angehören, sieht es leider anders aus: Bei Fernreisen gibt es keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Das bedeutet, dass du die Kosten selbst tragen musst, die bei einer Krankheit oder nach einem Unfall anfallen. Je nach Reiseland können diese sehr hoch liegen, sodass sich für diesen Fall der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung absolut lohnt.