Die Kündigung der Rechtsschutzversicherung für Vermieter kann sinnvoll sein, wenn ein anderer Versicherer ein besseres Angebot hat, oder der Versicherungsgegenstand wegfällt, weil zum Beispiel nicht mehr vermietet wird. Wie bei allen Versicherungen ist die Kündigung auch beim Vermieterrechtsschutz ordentlich oder außerordentlich möglich.
Ordentliche Kündigung der Versicherung
Die ordentliche Kündigung ist grundsätzlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit durchführbar. Falls du beispielsweise einen Vertrag mit dreijähriger Laufzeit abgeschlossen hast, kannst du ihn ordentlich erst zum Ende des dritten Jahres kündigen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängern sich Versicherungsverträge übrigens jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt worden sind. Das bedeutet, dass sie dann jeweils zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs gekündigt werden können.
Außerordentliche Kündigung der Versicherung
Unter bestimmten Bedingungen kannst du den Versicherungsvertrag außerordentlich im Rahmen des Sonderkündigungsrechts kündigen. Insbesondere ist die außerordentliche Kündigung in folgenden Fällen möglich:
- der Versicherer hat die Beiträge erhöht, aber die Leistungen nicht angepasst
- es ist ein Versicherungsfall eingetreten (die Sonderkündigung ist unabhängig davon möglich, ob der Versicherer Leistungen gewährt oder verweigert hat)
- das Risiko besteht nicht mehr, das heißt, du vermietest nicht mehr oder die Objekte im Versicherungsschein gehören dir nicht mehr
Für die Sonderkündigung hast du einen Monat nach Kenntnisnahme des Ereignisses Zeit, das zu dieser berechtigt. Die Kündigung ist mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des regulären Versicherungsjahrs möglich.
Tipp: Die Kündigung einer Versicherung ist mithilfe unseres Kündigungsservices noch einfacher. Nach der kostenlosen Anmeldung erinnern wir dich an die Laufzeiten deiner Verträge und stellen dir
Musterschreiben zur Verfügung. Außerdem kannst du unseren Versandservice direkt von der Webplattform aus nutzen.