Eine Fahrradversicherung abzuschließen, lohnt sich in der Regel nur bei hochpreisigen Fahrrädern, Mountainbikes, Rennrädern oder E-Bikes. Selbst Versicherer gehen von einem Mindestkaufpreis von 1.000 Euro aus, ab denen sich die Versicherung bezahlt macht. Auf einen Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl musst du auch bei preisgünstigen Rädern nicht verzichten, wenn du bereits eine Hausratversicherung hast. E-Bikes oder Pedelecs können nur dann bei einer Fahrradversicherung versichert werden, wenn sie nicht im Rahmen einer KFZ-Versicherung versicherungspflichtig sind. Das ist dann der Fall, wenn sie mit einem Motor ausgestattet sind, der maximal 250 Watt hat und wenn die Höchstgeschwindigkeit bei 25 Kilometer in der Stunde liegt.
Schutz des Fahrrades über die HausratversicherungIn vielen Fällen ist der Fahrraddiebstahl in der Versicherung für den kompletten Hausrat bereits kostenlos mitversichert, sodass keine zusätzliche Fahrradversicherung notwendig ist. Du solltest allerdings deinen Versicherungsvertrag diesbezüglich gründlich prüfen, denn häufig gelten bestimmte Vorschriften zum Abstellort des Rades und zum Sicherheitsschloss. Im Rahmen der Hausratversicherung sind die Fahrräder nämlich häufig nur dann geschützt, wenn sie entweder im eigenen Keller, in der Garage oder in der Wohnung stehen. Es gibt allerdings Versicherer, die den Fahrraddiebstahl auch außerhalb der eigenen vier Wände finanziell ausgleichen. Häufig gilt hier jedoch eine Nachtzeitklausel. Das heißt, das Fahrrad ist nur zwischen 6 bis 22 Uhr versichert. Prüfe deshalb deinen Versicherungsschein gründlich, denn unter Umständen musst du die Hausratversicherung durch den Baustein Fahrradversicherung ergänzen. Meistens ist das jedoch wesentlich günstiger als der Abschluss einer eigenen Fahrradversicherung.
Tipp: Lies auch unseren Ratgeber zur
Hausratversicherung. In diesem erfährst du alles über die Voraussetzungen, die Leistungen und die Kündigungsfrist.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt keine Leistungen bei FahrraddiebstahlFahrraddiebstahl ist über eine Haftpflichtversicherung leider nicht abgedeckt, denn diese übernimmt nur Leistungen für Schäden, die du selbst jemand anderem zufügst. Das ist zum Beispiel nur dann der Fall, wenn du mit dem Fahrrad einen Unfall verursachst, bei dem eine Person verletzt oder Gegenstände beschädigt werden. Auch wenn dir ein geliehenes Fahrrad gestohlen wird, springt die Haftpflichtversicherung üblicherweise nicht ein, da meistens generell keine Leistungen für geliehene, geleaste oder gepachtete Gegenstände gewährt werden.