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Die Fahrradversicherung

Sinnvoll oder überflüssig?

Wann keine separate Fahrradversicherung notwendig ist

Eine Fahrradversicherung abzuschließen, lohnt sich in der Regel nur bei hochpreisigen Fahrrädern, Mountainbikes, Rennrädern oder E-Bikes. Selbst Versicherer gehen von einem Mindestkaufpreis von 1.000 Euro aus, ab denen sich die Versicherung bezahlt macht. Auf einen Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl musst du auch bei preisgünstigen Rädern nicht verzichten, wenn du bereits eine Hausratversicherung hast. E-Bikes oder Pedelecs können nur dann bei einer Fahrradversicherung versichert werden, wenn sie nicht im Rahmen einer KFZ-Versicherung versicherungspflichtig sind. Das ist dann der Fall, wenn sie mit einem Motor ausgestattet sind, der maximal 250 Watt hat und wenn die Höchstgeschwindigkeit bei 25 Kilometer in der Stunde liegt.


Schutz des Fahrrades über die Hausratversicherung

In vielen Fällen ist der Fahrraddiebstahl in der Versicherung für den kompletten Hausrat bereits kostenlos mitversichert, sodass keine zusätzliche Fahrradversicherung notwendig ist. Du solltest allerdings deinen Versicherungsvertrag diesbezüglich gründlich prüfen, denn häufig gelten bestimmte Vorschriften zum Abstellort des Rades und zum Sicherheitsschloss. Im Rahmen der Hausratversicherung sind die Fahrräder nämlich häufig nur dann geschützt, wenn sie entweder im eigenen Keller, in der Garage oder in der Wohnung stehen. Es gibt allerdings Versicherer, die den Fahrraddiebstahl auch außerhalb der eigenen vier Wände finanziell ausgleichen. Häufig gilt hier jedoch eine Nachtzeitklausel. Das heißt, das Fahrrad ist nur zwischen 6 bis 22 Uhr versichert. Prüfe deshalb deinen Versicherungsschein gründlich, denn unter Umständen musst du die Hausratversicherung durch den Baustein Fahrradversicherung ergänzen. Meistens ist das jedoch wesentlich günstiger als der Abschluss einer eigenen Fahrradversicherung.

Tipp: Lies auch unseren Ratgeber zur Hausratversicherung. In diesem erfährst du alles über die Voraussetzungen, die Leistungen und die Kündigungsfrist.


Die Haftpflichtversicherung übernimmt keine Leistungen bei Fahrraddiebstahl

Fahrraddiebstahl ist über eine Haftpflichtversicherung leider nicht abgedeckt, denn diese übernimmt nur Leistungen für Schäden, die du selbst jemand anderem zufügst. Das ist zum Beispiel nur dann der Fall, wenn du mit dem Fahrrad einen Unfall verursachst, bei dem eine Person verletzt oder Gegenstände beschädigt werden. Auch wenn dir ein geliehenes Fahrrad gestohlen wird, springt die Haftpflichtversicherung üblicherweise nicht ein, da meistens generell keine Leistungen für geliehene, geleaste oder gepachtete Gegenstände gewährt werden.

Diese Leistungen übernimmt eine Fahrradversicherung

Über den Abschluss einer Fahrradversicherung nachzudenken lohnt sich dann, wenn du ein sehr teures Fahrrad oder E-Bike fährst und dich vor allem gegen den Fahrraddiebstahl außerhalb des durch die Hausratversicherung abgedeckten Rahmens absichern möchtest. Im Unterschied zu dem Fahrradschutz innerhalb der Hausratversicherung übernimmt die separate Fahrradversicherung zudem häufig auch Schäden durch Vandalismus. In der Regel leisten die meisten Versicherer Leistungen für folgende Situationen:

  • Kostenübernahme bei Raub, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl
  • Kostenübernahme bei Schäden durch Brände, Explosionen, Sturm oder Hagel
  • Leistungen bei Vandalismus oder bei Beschädigung durch unbekannte Dritte
  • Leistungen bei Auslandsaufenthalten
  • Verzicht auf die Nachtzeitklausel, das bedeutet Versicherungsschutz rund um die Uhr

Bei einigen Versicherern kannst du die Fahrradversicherung durch eine Reparaturkostenversicherung ergänzen. Auch selbst verschuldete Schäden beispielsweise durch Unfälle sind teilweise versicherbar. Manche Fahrradversicherungen enthalten einen Rundumschutz, sodass auch unsachgemäße Handhabung, Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler sowie ein Pick-Up-Service bei Unfällen oder Pannen enthalten sind. In diesem Fall organisiert der Versicherer den Rücktransport zum Ausgangspunkt einer Fahrradtour oder zu einer Werkstatt.

Hinweis: Wenn du eine extra Fahrradversicherung abgeschlossen hast, sind eventuell ältere Fahrräder von Familienmitgliedern damit nicht abgesichert. Es ist daher sinnvoll, die an die Hausratversicherung gekoppelte Zusatzversicherung nicht zu kündigen.

Das solltest du bei Abschluss einer Fahrradversicherung beachten

Eine Fahrradversicherung findest du problemlos über die Suchmaschine im Internet. Da sie recht speziell ist, bieten nicht alle Vergleichsportale einen Vergleich an, sodass du selbst tätig werden musst. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, mehrere Angebote miteinander zu vergleichen, da sich die Beiträge und die Leistungen stark unterscheiden können. Um die Versicherungsbeiträge berechnen zu können, erfragen die meisten Versicherer folgende Punkte:

  • Kaufpreis des Fahrrads: Hier gilt die Faustregel, dass sich die Versicherung erst ab einem Kaufpreis von 1.000 Euro lohnt. Einige Versicherer schränken allerdings den Höchstpreis auf circa 5.000 oder 6.000 Euro ein.
  • Alter des Fahrrads: In der Regel ist das Versichern von Fahrräder, die älter als drei Jahre sind, nicht möglich.
  • Fahrradtyp: Es wird hier häufig zwischen einem normalen Fahrrad. Rennrädern, Mountainbikes, Liegerädern und anderen Spezialrädern sowie Fahrrädern mit Hilfsmotoren unterschieden, wie E-Bikes und Pedelecs.
  • Material des Rahmens: Aufgrund der Haltbarkeit kann es für den Versicherer einen Unterschied machen, ob der Rahmen aus Aluminium, Stahl oder Carbon besteht.
  • Wohnort: Abhängig von Diebstahl- oder Unfallstatistiken spielt der Wohnort eine wesentliche Rolle bei der Berechnung der Beiträge.
  • Mindestlaufzeit: Die meisten Versicherer bieten eine Laufzeit von einem oder drei Jahren an. Bei längerer Laufzeit reduzieren sich die Beiträge; bei kürzerer bleibst du hingegen flexibler bei der Kündigung dieser Sachversicherung.
  • Zahlweise: Wählst du eine jährliche Zahlungsweise, wirkt sich das meistens positiv auf den Gesamtbeitrag aus.

Fazit

Eine separate Fahrradversicherung lohnt sich immer dann, wenn sehr hochpreisige Fahrräder oder Spezialräder versichert werden sollen. Innerhalb einer Hausratversicherung sind Fahrräder zwar bis zu einer bestimmten Summe versichert, aber es gelten häufig strenge Richtlinien bezüglich des Abstellortes, des selbst vorgenommenen Schutzes durch Diebstahl und der versicherten Uhrzeiten.



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