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Die Rundfunkgebühren – Das ist bei einem Umzug wichtig

Warum du unbedingt dem Beitragsservice deine neue Adresse mitteilen solltest und ob du eventuell sogar von der Rundfunkgebühr befreit bist

Der Rundfunkbeitrag - Was er bedeutet und wer er zahlen muss

Ein Beitrag für die Nutzung des öffentlichen Rundfunks wird in Deutschland schon seit fast einhundert Jahren erhoben, und zwar mit Aufnahme des Sendebetriebs im Jahr 1923 in Berlin. Vielen Menschen ist dieser Beitrag noch als GEZ-Gebühr bekannt, denn seit 1976 hat die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) die Rundfunkgebühren als eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios im Westteil und später im vereinigten Deutschland übernommen.


Anstelle der GEZ - Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Im Jahr 2013 wurde die GEZ umbenannt und umstrukturiert. Sie trägt seitdem den Namen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und wird gemeinschaftlich von den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, die in der ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland) zusammengeschlossen sind, sowie weiterhin des ZDF und des Deutschlandradios betrieben wird. Grundlage für die Erhebung des Beitrags soll die Finanzierung eines Rundfunks sein, der ohne Geldmittel des Staats oder privater Unternehmen auskommt, um höchste Meinungsfreiheit zu garantieren.


Die Rundfunkgebühr ist an den Standort gebunden

Auch wenn der Rundfunkbeitrag umstritten ist, kommt derzeit kaum jemand um dessen Zahlung herum. Diese muss sowohl von privaten Haushalten, als auch von Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmen gezahlt werden, unabhängig davon, ob sie ein Gerät für den Empfang von Fernseh- oder Radiosendungen bereithalten. Der Rundfunkbeitrag ist außerdem nicht an eine Person, sondern an den Standort gebunden. Das bedeutet, dass die Gebühr mehrfach erhoben wird, wenn zum Beispiel eine Zweitwohnung oder ein Wochenendhaus genutzt werden.


Die Rundfunkgebühr bei Umzug eines privaten Haushalts

Nach einem Umzug innerhalb Deutschlands muss die Rundfunkgebühr für die neue Wohnung bezahlt werden. Sofern die neue Adresse dem Beitragsservice rechtzeitig mitgeteilt wird, wird die Gebühr jedoch nicht doppelt für beide Wohnungen erhoben. Du solltest dich daher rechtzeitig darum kümmern. Es gibt allerdings bei privaten Umzügen Ausnahmen von der Zahlungspflicht. Und zwar musst du den Rundfunkbeitrag in folgenden Fällen nicht mehr zahlen und kannst ihn daher abmelden:

  • du ziehst zurück zu deinen Eltern, die die Rundfunkgebühr bereits bezahlen
  • du ziehst zu einem Lebenspartner oder in eine Wohnungsgemeinschaft, in der die Gebühr bereits durch den Mitbewohner gezahlt wird
  • du ziehst in ein Pflege- oder in ein Seniorenheim
  • du ziehst in eine Gemeinschaftsunterkunft wie ein Internat, eine Kaserne, eine Justizvollzugsanstalt oder ein Hospiz
  • du ziehst ins Ausland

Sofern du eine Zweitwohnung oder ähnliches gänzlich aufgibst, musst du auch hierfür keine Rundfunkgebühr mehr zahlen und kannst sie somit abmelden. Unter Umständen kannst du dich außerdem von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Insbesondere ist dies in folgenden Situationen der Fall:

  • du bist Student und beziehst BAFöG
  • du beziehst das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Leistungen aus der Grundsicherung
Bei der zuständigen Behörde erhältst du die Formulare für den Befreiungsantrag, den du gemeinsam mit beweiskräftigen Belegen beim Beitragsservice einreichst.

Die Rundfunkgebühr bei Umzug eines Unternehmens

Wenn du als Freiberufler ein häusliches Arbeitszimmer hast, musst du keine zusätzliche Rundfunkgebühr hierfür bezahlen. Das gilt auch dann, wenn du umziehst und in der neuen Wohnung ebenfalls ein Arbeitszimmer einrichtest. Anders sieht es aus, wenn du einen zusätzlichen Arbeitsraum oder ein Büro anmietest. In diesem Fall musst du sowohl für die Wohnung als auch den Arbeitsraum die Rundfunkgebühr bezahlen. Das gilt ebenso für Selbständige und Unternehmen. Die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags für eine Betriebsstätte erlischt erst, wenn diese stillgelegt wird. Zieht das Unternehmen um, wird der Beitrag für den neuen Standort fällig.

So einfach ist die Ummeldung für den Rundfunkbeitrag

Wenn du in eine neue Wohnung oder in eine neue Betriebsstätte ziehst und keiner der Gründe für die Abmeldung des Rundfunkbeitrags auf dich zutrifft, musst dem Beitragsservice die neue Adresse möglichst vor dem Umzug oder umgehend danach mitteilen. Hierfür stellt der Beitragsservice auf seiner Website ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Dieses schickst du ausgefüllt per Post an folgende Adresse:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Außerdem ist der Versand per Fax an die Nummer 01806 999 555 01 möglich. Noch einfacher ist es jedoch über ein Online-Formular auf der Website des Beitragsservice. Hier kannst du übrigens auch deine Bankverbindung oder die Zahlungsweise ändern, sofern dir deine Beitragsnummer vorliegt. Wenn du den Beitragsservice aus einem der oben genannten Gründe komplett abmelden möchtest, kannst du dafür ein Abmeldeformular nutzen, dass du ebenfalls auf der Website findest. Beachte jedoch, dass bei einigen Gründen Belege eingereicht werden müssen. Im Einzelnen sind das folgende:

  • Umzug ins Ausland: meldeamtliche Bestätigung
  • Aufgabe der Zweitwohnung: meldeamtliche Bestätigung
  • Umzug in ein Pflege- oder Seniorenheim beziehungsweise eine Gemeinschaftsunterkunft: schriftliche Bestätigung der jeweiligen Einrichtung mit Stempel
Sofern du mit dem Abmeldeantrag keine Belege einreichst, wird der Beitragsservice diesen aller Wahrscheinlichkeit ablehnen und du musst die Rundfunkgebühr weiterhin bezahlen.

Das passiert, wenn du dem Beitragsservice den Umzug nicht mitteilst

Der Rundfunkbeitrag ist eine Pflichtabgabe, die hoheitlich angeordnet wird und daher durch jeden Haushalt in Deutschland beziehungsweise durch Unternehmen zu zahlen ist. Wenn du umziehst und dem Beitragsservice den Umzug nicht meldest, wird er trotzdem durch das Einwohnermeldeamt davon informiert. Im Anschluss wirst du zunächst einen Gebührenbescheid erhalten. Zahlst du den Rundfunkbeitrag dann immer noch nicht, folgen Mahnungen und es kann sogar bis zum Einsatz eines Gerichtsvollziehers beziehungsweise einer Klage vor Gericht kommen.

Fazit

Wenn du umziehst, bist du verpflichtet, dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice deine neue Anschrift per Post, per Fax oder per Internet mitzuteilen. Du zahlst die Rundfunkgebühr dann nicht mehr für die alte, sondern die neue Wohnung oder Betriebsstätte. Von der Beitragspflicht gibt es Ausnahmen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Hierfür ist ein Antrag bei dem Beitragsservice notwendig und du musst entsprechende Belege vorlegen.

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