Ein Beitrag für die Nutzung des öffentlichen Rundfunks wird in Deutschland schon seit fast einhundert Jahren erhoben, und zwar mit Aufnahme des Sendebetriebs im Jahr 1923 in Berlin. Vielen Menschen ist dieser Beitrag noch als GEZ-Gebühr bekannt, denn seit 1976 hat die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) die Rundfunkgebühren als eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios im Westteil und später im vereinigten Deutschland übernommen.
Anstelle der GEZ - Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Im Jahr 2013 wurde die GEZ umbenannt und umstrukturiert. Sie trägt seitdem den Namen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und wird gemeinschaftlich von den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, die in der ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland) zusammengeschlossen sind, sowie weiterhin des ZDF und des Deutschlandradios betrieben wird. Grundlage für die Erhebung des Beitrags soll die Finanzierung eines Rundfunks sein, der ohne Geldmittel des Staats oder privater Unternehmen auskommt, um höchste Meinungsfreiheit zu garantieren.
Die Rundfunkgebühr ist an den Standort gebunden
Auch wenn der Rundfunkbeitrag umstritten ist, kommt derzeit kaum jemand um dessen Zahlung herum. Diese muss sowohl von privaten Haushalten, als auch von Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmen gezahlt werden, unabhängig davon, ob sie ein Gerät für den Empfang von Fernseh- oder Radiosendungen bereithalten. Der Rundfunkbeitrag ist außerdem nicht an eine Person, sondern an den Standort gebunden. Das bedeutet, dass die Gebühr mehrfach erhoben wird, wenn zum Beispiel eine Zweitwohnung oder ein Wochenendhaus genutzt werden.