Ob ein Umzug in eine neue Wohnung zur Kündigung des Vertrags mit dem Stromanbieter berechtigt, ist leider nicht einheitlich geregelt. Während einige Stromlieferanten auf der Erfüllung des Vertrags bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit bestehen, ist es bei anderen nicht möglich, den Energieliefervertrag auf die neue Anschrift zu übernehmen oder es gibt eine Umzugsklausel im Vertrag, die die Sonderkündigung erlaubt. Die Kündigung reichst du schriftlich ein, möglichst dann, wenn du den neuen Mietvertrag unterzeichnet hast. Der Stromliefervertrag endet mit dem Tag, an dem du die alte Wohnung an den Vermieter oder gegebenenfalls einen Nachmieter übergibst. Du liest dann den Stromzähler ab und teilst deinem Energieversorger die Daten umgehend mit. In der Regel wird auch der Vermieter oder ein in seinem Auftrag handelnder Verwalter den Zählerstand auf dem Wohnungsübergabeprotokoll vermerken, sodass sichergestellt ist, dass dir ab dem Zeitpunkt der Übergabe keine Kosten mehr für Strom entstehen. Das Gleiche gilt übrigens auch für Wasser und Gas.
Hinweis: Die meisten Energieversorger fungieren sozusagen als Zwischenhändler, das heißt, der Strom wird zwar von einem örtlichen Netzbetreiber zur Verfügung gestellt, aber von einem Stromversorger verkauft. Das erklärt auch die Preisunterschiede der verschiedenen Anbieter, da die Preise zum einem von der gekauften Menge und zum anderen vom Verhandlungsgeschick abhängen. Bei einem Umzug muss auch der Netzbetreiber informiert werden. Das übernimmt normalerweise der Stromversorger, sodass du dich darum nicht kümmern musst. Du wirst vom Netzbetreiber anschließend ein Schreiben mit der Bitte um die Mitteilung des Zählerstands erhalten.
Möchtest du deinen bisherigen Stromliefervertrag mit in die neue Wohnung nehmen, solltest du dies dem Anbieter möglichst mindestens sechs Wochen vor dem Umzug mitteilen. Bis zur Übergabe der alten Wohnung wird diese dann noch gemäß des Vertrags mit Strom beliefert. Danach beginnt die Belieferung der neuen Wohnung. In der Zwischenzeit stehst du in der neuen Wohnung nicht ohne Strom da, da hier die Grundversorgung greift. Dazu findest du in diesem Ratgeber später weitere Informationen.
Hinweis: Um zu erfahren, ob dein Stromversorgungsunternehmen eine außerordentliche Kündigung bei einem Umzug erlaubt, bleibt dir leider nichts weiter übrig, als die Vertragsunterlagen oder die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) diesbezüglich zu prüfen. Da sich der Beginn des neuen und das Ende des alten Mietvertrags aufgrund der Kündigungsfrist, der Umzugsorganisation und eventueller Ausbau- und Renovierungsarbeiten häufig überschneiden, musst du zudem sowohl für die alte als auch die neue Wohnung Strom bezahlen.
Die Sonderkündigung ist auch dann möglich, wenn der Energieversorger die neue Wohnung nicht mit Strom beliefern kann oder für diese bereits ein Stromliefervertrag besteht, beispielsweise beim Umzug in die Wohnung eines Lebenspartners. Unkompliziert ist die Sonderkündigung bei einem Umzug ins Ausland. Sofern keine außerordentliche Kündigung möglich ist, beliefert dich der bisherige Stromversorger bis zum Ende der Vertragslaufzeit am neuen Wohnort weiter. Du kannst den Vertrag dann unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich kündigen.
Hinweis: Hast du bei Abschluss des Vertrags einen Neukundenbonus vereinbart, der an die Laufzeit gebunden ist, verlierst du diesen in der Regel bei einer vorzeitigen Kündigung.