Deinen Vertrag in
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Unterschrift ist rechtswirksam
Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sieht in § 314 die außerordentliche Kündigung von Verträgen aus wichtigem Grund vor. Leider werden die zur Sonderkündigung berechtigenden Gründe nicht näher aufgeführt, sondern es geht eher allgemein darum, dass ein Vertrag beendet werden kann, wenn einer Vertragspartei die Fortführung nicht zugemutet werden kann. Das ist insbesondere der Fall bei groben Verletzungen der Pflichten aus einem Vertrag. Im Falle eines Fitnessstudios können es diese sein:
In den vorliegenden Fällen musst du dem Studiobetreiber jedoch zunächst eine Frist zur Abhilfe setzen. Ohne eine Fristsetzung ist die außerordentliche Kündigung in folgenden Situationen möglich
Ein Umzug berechtigt leider normalerweise nicht zur Sonderkündigung, wie aus dem oben bereits erwähnten Urteil ersichtlich ist. In anderen Urteilen sind Gerichte jedoch in der Vergangenheit zu dem Schluss gelangt, dass die außerordentliche Kündigung möglich ist, wenn das Studio nach einem Umzug nur noch mit großem Aufwand erreicht werden kann, weil die Entfernung zu groß ist. Dennoch ist hiervon kein Rechtsanspruch abzuleiten. Gute Karten hast du hingegen, wenn ein Umzug als Sonderkündigungsgrund in den AGB des Fitnessstudiobetreibers genannt wird. Häufig stimmen die Studiobetreiber der Kündigung wegen eines Umzugs auch aus Kulanzgründen zu, sodass du auf jeden Fall das Gespräch suchen solltest.
In Internetforen wird häufig diskutiert, ob die Übertragung der Mitgliedschaft in einem Fitnessclub an eine andere Person möglich ist. Tatsächlich sehen die meistens Fitnessstudios dies in ihren AGB nicht vor, sondern es wird sogar oftmals explizit darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft nicht an Dritte übertragen werden kann. Falls du diese Lösung anstrebst und in deinen Vertragsunterlagen dazu nichts vermerkt ist, solltest du bei dem Studiobetreiber nachfragen.
Wenn du nach einem Umzug dein Fitnessstudio nicht mehr nutzen möchtest oder kannst, ist es gar nicht so einfach, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Zwar sieht das Gesetz die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund vor, aber üblicherweise gehört ein Umzug nicht dazu. Unkompliziert ist die ordentliche Kündigung.
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