Das Ummelden des Wohnsitzes ist nicht notwendig, wenn du dich nur vorübergehend, beispielsweise für eine Reise oder einen Besuch, von deinem Hauptwohnsitz entfernst. Wenn du allerdings eine weitere oder sogar mehrere weitere Wohnungen bewohnst, ist es notwendig, dass du dich für diese ebenfalls anmeldest. Außerdem musst du der Meldebehörde mitteilen, welches deine Hauptwohnung ist. Auch hier ist eine Frist von zwei Wochen einzuhalten, wenn du die Hauptwohnung wechselst. Als Hauptwohnung gilt für den Gesetzgeber die Wohnung, in der dein Lebensmittelpunkt liegt. Bei verheirateten Personen ist das in der Regel die Wohnung, die überwiegend vom Ehepaar oder der Familie genutzt wird. Lebst du allein, kann zum Beispiel die Arbeitsstelle in der Nähe als Kriterium für die Einstufung als Hauptwohnung gelten.
Hinweis: Für jede Wohnung, die nicht deine Hauptwohnung ist, musst du eine Zweitwohnungssteuer bezahlen, die von der Gemeinde erhoben wird, in der die Wohnung liegt. Die Höhe der Steuer bemisst sich in der Regel nach der Höhe der Jahreskaltmiete und kann prozentual je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen. Während in Berlin nur fünf Prozent von der Jahreskaltmiete fällig werden, reicht die Spanne über zehn bis dreiundzwanzig Prozent.