Auch wenn du innerhalb der gleichen Stadt oder im gleichen Landkreis umziehst, ist das Ummelden des KFZ vorgeschrieben. Zwar behältst du das gleiche Kennzeichen, aber auf dem Fahrzeugbrief und auf dem Fahrzeugschein muss die Anschrift durch eine Behörde geändert werden. Üblicherweise suchst du dazu die KFZ-Zulassungsbehörde auf. Um das Fahrzeug als Privatperson umzumelden, musst du folgende Unterlagen vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bis Oktober 2005: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bis Oktober 2005:Fahrzeugbrief)
- Personalausweis beziehungsweise Pass und Meldebescheinigung
- eine von dir unterschriebene Vollmacht, falls du mit der Ummeldung eine andere Person beauftragst
Hinweis: Bist du noch im Besitz des Fahrzeugscheins und des Fahrzeugbriefs, die bis Oktober 2005 ausgestellt wurden und reicht der Platz auf diesen Papieren für eine Adressänderung nicht aus, stellt die Zulassungsstelle dir die Zulassungsbescheinigungen I und II aus. Die Ummeldung des KFZ ist dann mit höheren Kosten verbunden, als wenn lediglich eine Adressänderung vorgenommen wird.
Erfolgt die Ummeldung eines PKW oder anderen Kraftfahrzeugs als Firma, das heißt, der Halter ist eine juristische Person, werden gegebenenfalls zusätzlich benötigt:
- die Ummeldung des Gewerbes
- der Mietvertrag für die neue Adresse
- ein Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregisterauszug
- die unterschriebene Vollmacht auf einem Dokument mit Firmenkopf
Tipp: Wenn du innerhalb Berlins umziehst, kannst du die Ummeldung von einem Auto oder einem Motorrad auch auf einem Bürgeramt in einem der Rathäuser vornehmen. Das geht allerdings nur dann, wenn du bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigungen I und II bist. Andernfalls ist auch hier der Gang zur KZF-Zulassungsbehörde unumgänglich. Wohnst du in einem anderen Bundesland können diese Regelungen abweichen. Erkundige dich hierzu bei der KFZ-Zulassungsstelle am neuen Wohnort.