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Ummelden, aber richtig! Diese Punkte sind wichtig

Richtig ummelden - Hilfreiche Tipps für vom Experten

Warum muss man sich ummelden?

In Deutschland muss jede Person an ihrem Wohnsitz angemeldet sein. Grundlage hierfür ist das Bundesmeldegesetz (BMG), das im November 2015 in Kraft getreten ist und die bis dahin geltenden Landesgesetze ablöste. Das BMG sieht in § 17 vor, dass sich jede meldepflichtige Person innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt an- beziehungsweise ummelden muss, wenn sie eine neue Wohnung bezieht. Eine Pflicht zur Abmeldung bei einem Verbleib in Deutschland besteht jedoch nicht, da diese durch das Einwohnermeldeamt nach dem Ummelden elektronisch erfolgt. Lediglich wer dauerhaft ins Ausland zieht, muss sich bei der Behörde abmelden. Vom Ummelden befreit sind zum Beispiel Angehörige der Armee, Zivildienstleistende oder Angehörige des öffentlichen Dienstes, die für eine gewisse Zeit an Weiterbildungen teilnehmen und daher vorübergehend den Wohnort wechseln. Für Schiffer und Seeleute gelten für das Ummelden Sonderbedingungen: Sie können sich einen Heimathafen frei wählen, in dem ihre bürokratischen Belange geregelt werden. Kinder werden gemeinsam mit den Eltern umgemeldet. Wer ein KFZ angemeldet hat, muss dieses ebenfalls ummelden. Bleibt man in der gleichen Stadt oder im Landkreis ist das recht unkompliziert. Etwas mehr Aufwand erfordert die Ummeldung beim Umzug an einen anderen Ort oder bei Zuzug aus dem Ausland.

Tipp: Lies auch unserer Ratgeber "So gelingt das Ummelden beim Wechsel des Wohnsitzes" und "Das Ummelden eines KFZ - Diese Punkte musst du beachten", um genauere Details zu diesen Bereichen zu erfahren.


Welche Behörden sind für das Ummelden zuständig?

Die Ummeldung eines Wohnsitzes erfolgt seit einigen Jahren nicht mehr auf dem Einwohnermeldeamt, sondern in den kommunalen Bürgerämtern, die seit den 1990er Jahren entstanden sind und viele Verwaltungsaufgaben der Kommunen übernommen haben. Für das Ummelden eines Kraftfahrzeugs ist in der Regel die KFZ-Zulassungsstelle zuständig. Bleibt der Wohnsitz am gleichen Ort, reicht jedoch auch hierfür die Ummeldung im Bürgerbüro meistens aus. Da sowohl für das Ummelden des Wohnsitzes, als auch für das Ummelden des KFZ Fristen gelten, solltest du dich nach dem Umzug umgehend darum kümmern. Zwar drücken die Behörden oftmals ein Auge zu, wenn die Frist nur geringfügig überschritten wird, aber darauf sollte man sich möglichst nicht verlassen.

Welche Unterlagen werden für das Ummelden benötigt?

Wer sich ummelden muss, fragt sich zunächst vermutlich "Was brauche ich?", aber diese Frage ist sehr einfach zu beantworten. Für das Ummelden des Wohnsitzes musst du den Personalausweis, gegebenenfalls den neuen Mietvertrag und falls bereits vorhanden die Bestätigung des neuen Vermieters über den Umzug beim Bürgerbüro vorlegen. Meldest du ein KFZ um, musst du in der Regel die Zulassungsbescheinigungen I und II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) beim Umzug innerhalb desselben Ortes mitbringen. Bist du in eine andere Stadt gezogen, benötigst du zusätzlich den Personalausweis oder den Pass mit Meldebescheinigung, einen ausgefüllten Antrag auf KFZ-Zulassung und gegebenenfalls den Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung (HU) sowie die Bestätigung der KFZ-Haftpflichtversicherung. Die alten Nummernschilder musst du dann mitbringen, wenn du ein neues KFZ-Kennzeichen beantragen möchtest. Außerdem erwartet die Behörde von dir ein SEPA-Mandat für den Einzug der KFZ-Steuern. Auf den Websites der Kommunen findest du meistens weitere Informationen zu den Meldeformalitäten. Da sich diese je nach Bundesland geringfügig unterscheiden können, lohnt sich vor dem Gang zum Bürgerbüro oder zur KFZ-Zulassungsbehörde, einen Blick darauf zu werfen.

Fazit

Das Ummelden des Wohnsitzes und eines Kraftfahrzeugs sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und müssen innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach einem Umzug geschehen. Zuständig sind das Bürgeramt und die KFZ-Zulassungsstelle. Für die Ummeldung müssen meistens die Personaldokumente sowie die Fahrzeugpapiere mitgebracht werden.

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